Außer in Deutschland und unseren Nachbarländern (Österreich, Schweiz, Niederlande) gibt es in Europa keine Hundesteuer. Auch hier steht Deutschland wieder einmal als Schlusslicht da und hat auch zum Thema Diskriminierung und Benachteiligung von Minderheiten Nachholbedarf. Nun reicht der Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt im Juni 2012 Klage, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ein. Wir berichteten zu diesem Thema im Januar 2012.
Hounds & People: Warum reichen Sie Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Hundesteuer in Deutschland ein?
Elmar Vitt: Die deutschen Verwaltungsgerichte befassen sich nicht mit unseren Argumenten. Hier werden alle Klagen gegen die Hundesteuer nach oft jahrelangen Verfahren mit drei, vier lapidaren Sätzen abgewiesen. Man sagt einfach, die Hundesteuer sei schon immer „anerkannt“ und die Gemeinden hätten einen „weiten Ermessensspielraum“ bei der Besteuerung der arbeitenden Menschen. Außerdem würde die Steuer den Tieren „ja nicht weh tun“. Was für ein tolles „wissenschaftlich fundiertes“, einem angeblich hochentwickelten Rechtsstaat würdiges Argument! In keinem Urteil findet sich auch nur ein einziger Satz dazu, daß praktisch das gesamte rechtswissenschaftliche Schrifttum die Hundesteuer mit guten Gründen als verfassungsrechtlich fraglich oder gar ausdrücklich als verfassungswidrig einstuft. Alle Sachargumente werden ignoriert und totgeschwiegen. Dem Bundesverfassungsgericht waren über 5 Millionen deutsche Hundebesitzer nicht einmal wert, die Sache überhaupt zur Verhandlung und Entscheidung anzunehmen. Da paßt der Fall nicht in das Schema der politischen Themen, zu denen man sich im Karlsruhe gern mal mit wichtiger Miene äußern möchte.
Daher haben wir nur vor einem vom deutschen Staat unabhängigen europäischen Gericht eine Chance, daß unsere Argumente überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Zudem hat die große Mehrheit der europäischen Länder die Hundesteuer längst abgeschafft, so daß Richter aus diesen Ländern unser Anliegen auch besser verstehen werden.
Hounds & People: Warum verstößt die Hundesteuer gegen die Menschenrechte?
Elmar Vitt: Nun, zunächst einmal gibt es eben richtig gesagt gar keine „Hundesteuer“ – kein Hund ist steuerpflichtig und zahlt selbst. Es ist eine Hundehaltersteuer, die Menschen trifft. Hier in Niedersachsen zahlt der Eigentümer eines Grundstückes für die dort gehaltenen Hunde, und der berechnet es dem Hundebesitzer weiter. Betroffen bin also ich als Hundehalter, betroffen ist mein Geldbeutel, und deshalb steht auch mein Menschenrecht als steuerzahlender Bürger eines „Rechtsstaates“ zur Diskussion.
In Straßburg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werden wir zwei Argumente vorbringen: Einmal greift die Hundesteuer nach unserer Ansicht unzulässig in das Privatleben ein, weil sie mir meine Tierliebe erschwert und Hundebesitzer gegenüber anderen Tierhaltern diskriminiert (und zudem hier einen Strafaufschlag für verheiratete Hundebesitzer vorsieht und damit unzulässig die Ehe benachteiligt). Zum anderen werden wir geltend machen, daß die deutsche Justiz in diesem Thema keinen ausreichenden rechtsstaatlichen Schutz gewährt, weil sie die Sachargumente und die Fachäußerungen der Literatur überhaupt nicht aufgreift.
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird allerdings nicht einfach: Die 60 Jahre alte Europäische Menschenrechtskonvention (MRK) kennt nämlich keinen allgemeinen Gleichheitssatz wie jede normale Verfassung, sondern nur in Artikel 14 ein eher ideologisch-politisch formuliertes „Diskriminierungsverbot“. Das zielte ursprünglich auf Benachteiligungen z.B. wegen Geschlecht oder Religion, aber formal geht es natürlich weiter und kann daher auch auf die Benachteiligung von Tierliebe gelesen werden. Das gilt zumal da der Hund heute als „Sozialpartner“ des Menschen anerkannt ist und somit zum Privat- und Familienleben zählt, das Artikel 8 Absatz 1 MRK besonders schützt.
Und das Anrecht auf ein faires Gerichtsverfahren gibt es nach der MRK nur bei Klagen gegen Privatpersonen, nicht bei Prozessen gegen den Staat – wo es eigentlich ganz besonders wichtig wäre. Da haben sich die Diplomaten, die damals die Konvention ausgehandelt haben, einmal wieder die Privilegien für die eigene Obrigkeit festgeschrieben. Allerdings kann man entsprechende Rechte auch aus anderen Bestimmungen herleiten, so aus dem freien Beschwerderecht nach Artikel 13 MRK, und erfreulicherweise ist der Gerichtshof in Straßburg hierbei nicht kleinlich, sondern eher bürgerfreundlich und legt die Vorschriften wie moderne Grundrechte weit aus. Deshalb denke ich, daß unsere Klage durchaus Erfolgsaussichten hat.
Zudem glaube ich, daß ein Verfahren in Straßburg auch Rückwirkungen auf die deutsche Justiz hat. Die hat in den letzten Jahren so viele Klatschen aus Straßburg bekommen, daß es langsam peinlich wird. Ich bin mir sicher, daß man in Zukunft bei den deutschen Verwaltungsgerichten vorsichtiger sein wird und die rechtlichen Argumente gegen die Hundesteuer endlich einmal genauer prüft und ernst nimmt, um sich international nicht weiterhin völlig zu blamieren. Das könnte sogar dazu führen, daß die Hundesteuer in Deutschland schneller fällt, als Straßburg überhaupt entscheiden würde. Auch diese denkbare Wirkung habe ich maßgeblich mit meiner Klage im Auge.
Hounds & People: Es werden jährlich ca. 220 Millionen Euro durch Hundesteuer eingenommen. Werden diese Steuereinnahmen zweckgebunden für die Hundebesitzer eingesetzt?
Elmar Vitt: 2008 waren es schon 247 Millionen Euro, Tendenz steigend. Wir dürften inzwischen von rund 300 Millionen Euro jährlich ausgehen. Das ist eine gewaltige Geldsumme, die die Gemeinden billig einnehmen – denn die Gegenleistung ist Null. Das Geld fließt in den allgemeinen Steuersäckel und wird hier in unserer Gemeinde etwa für die unnötige Luxussanierung des vorher einwandfreien modernen Rathausvorplatzes (immer noch mit Treppe, aber nach Politikersprechblasen „behindertengerecht“), für alberne sogenannte „Kunst“ im hochtrabend zum „Bürgerpark“ hochstilisierten Wäldchen, oder für den umfassenden Umbau der Hauptstraße mit Abzweigung zur Ansiedlung des fünften (!) Supermarktes in einem 4.000-Einwohner-Dorf schlichtweg aus dem Fenster geworfen. Unser gerade Ende 2011 neu gewählter Bürgermeister von den Grünen stellte als Antrittsbedingung, daß die Anzahl der stellvertretenden Pöstchen-Inhaber flugs von einem auf drei erhöht wurde. Nun hat unser kleines Heidedorf gleich sechs Bürgermeister – einen Samtgemeindebürgermeister mit Vertreter und einen Ortsgemeindebürgermeister mit drei Vertretern. So sieht sparsame schlanke Verwaltung aus, und das braucht natürlich Geld.
Ein Tierheim gibt es hier im Samtgemeindegebiet allerdings nicht. Pech gehabt. Das Rathaus begnügt sich mit einem Plakat, nach dem wir Steuerzahler für das Tierheim im etwa 40 km entfernten Buchholz spenden sollen. Wie schön zu lesen.
Und der „Bürgerpark“ des Dorfes, der angeblich durch Hunde „verdreckt“ wird und wofür die Hundesteuer laut dem ersten Ortsgemeindebürgermeister angeblich da sein soll – nun, der wird ausschließlich ehrenamtlich von Rentnern und Kindern gereinigt, ohne Beteiligung der Gemeinde, und zwar vor allem von den endlosen Scherben und Kippen der dort saufenden und rauchenden Halbstarken und den regelmäßigen Hakenkreuzschmierereien. Das Gymnasium, der Elitenachwuchs der Republik, geleitet von unseren hochbezahlten beamteten „Pädagogen“, ist eben nur 100 Meter entfernt. In den vier Jahren, in denen ich dort mit den Hunden spazieren gehe (und die gelegentlichen Häufchen unserer Vierbeiner artig vom Gehweg entferne), bin ich noch nie in einen „Stempel“ eines Hundes getreten, aber schon öfter in Scherben und den sonstigen Industriemüll, den unsere Wohlstandskinder dort in rauen Mengen malerisch verstreuen. Eigentlich wäre das nach der Logik unsere Politiker alles ein Grund für eine saftige „Kindersteuer“ …
Die Hundesteuer ist zudem für die Gemeinden sehr praktisch. Kontrolliert oder „eingetrieben“ wird da nichts, allen Beteuerungen zum Trotz, zumindest bei uns. Ich bin mit dem Hund oft genug im Amt gewesen oder der Polizei oder Ordnungsamtspersonal begegnet – nie hat jemand nach der Steuermarke geschaut oder gefragt. Unsere Hündin, die „Lady Viola“, hat nicht einmal eine Marke – glauben Sie, das wäre irgendjemandem einmal aufgefallen? Wer so brav und bieder ist und ins Amt kommt und den Hund anmeldet, erhält einen Computereintrag für das elektronische Abbuchen der Hundesteuer mit der Grundsteuer – weitgehend ohne Kostenaufwand für die Gemeinde – und eine Blechmarke, das war’s. Danach wird seitens der Gemeinde nur noch automatisch kassiert, jahrelang, solange der Hund lebt. Billiger kann man die Gemeindekasse nicht füllen.
Hounds & People: In Deutschland leben bei 80 Millionen Einwohner ca. 6 Millionen (registrierte) Hunde, in den USA bei 250 Mill. Einwohner in ca. 75 Millionen Haushalten ein oder mehrere Hunde, in Frankreich bei 65, 5 Mill Einwohner 25 Mill. Hunde und in England bei 60 Mill. Einwohnern 16.8 Mill. Hunde. In keinem dieser Länder gibt es eine Hundesteuer. In all diesen Ländern gibt es fast genauso viele Hunde wie Kinder. Worin liegen Ihrer Meinung nach die Ursachen, daß sich Deutschland offenbar nicht nur zu einem Kinder-, sondern auch zu einem hundefeindlichen Land entwickelt?
Elmar Vitt: Das ist eigentlich eine falsche Frage an einen Juristen. Aber Recht ist auch eine Sozialwissenschaft, also will ich mich nicht ganz drücken.
Von der Erfahrung mit dem deutschen Rechtssystem im internationalen Vergleich ist zu sagen, daß die Deutschen einfach alles als Bedrohung empfinden und es deshalb genauestens reglementiert, möglichst verboten, mindestens aber begrenzt, bewacht und besteuert sehen wollen. Was in anderen Ländern als Chance, als Bereicherung, als Lebensqualität gilt (und es auch ist), wird hier erst einmal mit Bedenken überhäuft, als Risiko eingestuft und es produziert eine Kaskade von Abwehrreaktionen. Wenn in Japan eine gigantische Flutwelle 20.000 Menschen tötet und eine paar Leute Strahlenschäden davon tragen, dann werden bei uns die Atomkraftwerke abgeschaltet, während alle Nachbarländer neue bauen und wir von dort unseren Strom teuer einkaufen. Irrationale Panikmache ist hier immer ein Geschäft. Seit über 40 Jahren „stirbt“ angeblich unser Wald – auch wenn man bis heute wenig davon sieht. Die „Klimaerwärmung“ ist hier in aller Munde, nur spielt dummerweise das Wetter nicht mit, das uns in Folge drei Rekord-Kälte-Winter beschert hat. Irgendwer müßte dem Klima mal sagen, daß es nach Ansicht der deutschen „Umweltschützer“ gefälligst wärmer zu werden und uns kräftig zu erschrecken hat …
Deutschland ist genauso, wie es tier- und kinderfeindlich ist, z.B. auch fremdenfeindlich, unternehmerfeindlich, innovationsfeindlich. Da zeigt sich eben doch, daß die griechisch-römische Zivilisation dieses Land nie wirklich erreicht hat. Hier ist ein Hund erst einmal ein Störfaktor. Macht Lärm. Macht vielleicht Dreck. Ja, beißt möglicherweise eventuell unter Umständen sogar. Stimmt vielleicht auch, aber der Staat tut absolut nichts, aber auch gar nichts effektiv gegen die Hundehalter, die mit ihren Tieren nicht umgehen können und die daher zu den (seltenen) Fällen von Übergriffen auf Menschen führen. (Meistens sind es im Übrigen andere Hunde, also die Artgenossen, die Opfer aggressiven Verhaltens bei falsch gehaltenen Hunden werden und nicht Menschen.) Das alles ist zwar nicht ansatzweise vergleichbar dem Leid, den Schmerzen, den Verletzungen, die Hunde z.B. als Versuchstiere durch den Menschen erdulden müssen, aber Schlagzeilen macht es bei uns nur, wenn irgend ein völlig natur- und realitätsfern erzogenes verhaltensgestörtes Computerhocker-Kind, das mit einem Hund nichts anzufangen weiß, von einem davon verwirrten Vierbeiner drei Kratzer abbekommen hat und die Boulevard-Presse mal wieder eine Riesenstory daraus macht. Wenn die gleichen Gazetten im gleichen Umfang über jedes zu Tode gequälte Versuchstier berichten müßten, wäre der gesamte Papiervorrat der Welt vermutlich innerhalb weniger Tage erschöpft.
Schuld ist das Tier. Nicht der dafür verantwortliche Mensch, und schon gar nicht die mit Milliardensummen eingerichtete „Verwaltung“, die uns doch angeblich so rundum vor allem Ungemacht „beschützen“ soll. In keinem Land ist die Kluft zwischen Regulierungswut und Mangel an tatsächlicher praktischer Umsetzung von den angeblichen hehren Zielen der verwaltungsrechtlichen Vorschriften so groß wie in Deutschland. Wir haben ein eigenes komplettes Bundesgesetz über Hundehaltung, die „Tierschutz-Hundeverordnung“, die genau vorschreibt, daß z.B. „die Betreuungsperson dafür zu sorgen hat, daß dem Hund in seinem gewöhnlichen Aufenthaltsbereich jederzeit Wasser in ausreichender Menge und ausreichender Qualität zur Verfügung steht“ (§ 8 Abs.1 S.1 TierSchHundeVO vom 2.5.2001). Na toll, wie gut für die Hunde. In den Jahrhunderten vorher sind die armen Viecher auch alle immer verdurstet, bis endlich der weise deutsche Gesetzgeber etwas wirklich Großartiges geleistet und diese bahnbrechende Regelung geschaffen hat. Na ja, nicht ganz, denn nach dieser tollen Leistung der beamteten Ministerialbürokraten braucht der Hund Wasser ja nur im „gewöhnlichen Aufenthaltsbereich“. Wenn ich ihn ins Auto packe und in der Sommerhitze dort ohne Wasser lasse, ist es ja nicht der „gewöhnliche Aufenthaltsbereich“ und ich verstoße nicht gegen dieses grandiose Gesetz. Kurzum: Völliger bürokratischer Unsinn, symbolische Gesetzgebung ohne Wert, ohne Sinn, ohne Verstand. Prüfen kann und will das sowieso niemand. Unsere Hunde trinken übrigens das gleiche hochwertige Mineralwasser wie wir. Hoffentlich genügt es den Anforderungen an die „ausreichende Qualität“ im Sinne dieses überflüssigen Paragraphen.
Hounds & People: Hier in Deutschland wurde durch Politiker, mit Unterstützung der Boulevardpresse, in den letzten 15 Jahren permanent Stimmung gegen Hundebesitzer gemacht um die Gesellschaft zu spalten und Handlungsbedarf zu konstruieren. Mit einem kollektiven Rundumschlag wurde – wegen Einzelfällen – anschließend gegen die Minderheit der Hundebesitzer per Gesetz vorgegangen. Diese verstoßen aber gegen das bestehende Tierschutzgesetz, wie z.B. beim generellen Leinenzwang. Stellt dies nicht ebenfalls eine Diskriminierung gegen eine Minderheit dar? Und wäre es nicht die Pflicht der Verwaltungsgerichte, die Gesetzgebung zu überprüfen und warum tun die das nicht?
Elmar Vitt: Hier muß ich die deutsche Justiz etwas in Schutz nehmen. In vielen Fällen wurden diese Gesetze und Verordnungen in den letzten Jahren für unwirksam erklärt, und heute ist es anerkannt, daß etwa Maulkorb und Leinenzwang aufgrund der Auswirkungen auf die artgerechte Haltung nur begrenzt und mit sehr guten Gründen angeordnet werden dürfen. Einen Generalverdacht läßt man nicht ausreichen. Der Leinenzwang in bestimmten Bereichen, z.B. belebten großstädtischen Gebieten, läßt sich allerdings aufgrund der vielen Halter, die mit ihrem Tier überfordert sind, auch nicht vermeiden. Das ist wie mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Straße. Mit einem guten Auto und einem erfahrenen Fahrer wäre es oft überhaupt nicht problematisch, risikolos schneller zu fahren. Aber da es zu viele Sonntagskutscher gibt, deren billige Autos zudem nicht über alle heute möglichen technischen Sicherheitsausstattungen verfügen, sind vorbeugende Verbote bei hoher Verkehrsdichte unerläßlich. Ja, wir brauchen mehr Zonen, wo Hunde freien Auslauf haben, und dazu sind die Gemeinden und Städte auch rechtlich verpflichtet.
Hounds & People: In den USA wurde mehrmals in verschiedenen Bundesstaaten versucht, ein „Kampfhund“-Gesetz zu erwirken. Jedes Mal wurde dies wegen Diskriminierung abgewiesen. Eigentlich haben wir hier in Deutschland ja auch ein Antidiskriminierungsgesetz. Offenbar wird hier aber durch die Judikative entschieden, wer eine Minderheit darstellt und wer nicht. Gehören Hundebesitzer nicht hierzu?
Elmar Vitt: Klare Antwort: Nein. Was eine betroffene Gruppe im Sinn des „Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes“ ist, hat der Gesetzgeber selbst definiert. Es sind nur die „üblichen Verdächtigen“ – Religion, Rasse, Sexualität usw. Es gibt einen politisch so schön unkorrekten Witz, der das thematisiert: „In eine Berliner Kneipe kommen eine ältere Ostdeutsche, ein Schwuler, ein kleiner Vietnamese und ein Rollstuhlfahrer. Was ist das? Antwort: Unsere Bundesregierung.“ Und genau die Gruppen, die „politisch wichtig“ sind, haben sich mit dem Gesetz selbst geschützt: Alte, Ausländer, Behinderte, Homosexuelle. Politiker betrachten sich gern selbst im Spiegel. Daß es außer „homo sapiens“ mit Parteibuch sonst noch Kreaturen in Gottes Schöpfung gibt, spielt da eher keine Rolle. Tierfreunde sind in den Augen der Verwaltungs-Bürokraten keine schützenswerte Gruppe. Außerdem gilt das Gesetz hauptsächlich für den Zugang zu bestimmten politisch gern diskutierten „Leistungen“ aus den Parteiprogrammen wie Arbeit, Bildung oder Sozialschutz. Abwehr von Steuern für den Staatssäckel ist da nicht angesagt. Genau deshalb müssen wir ja mit der Klage in Straßburg auch rechtlich fundamental argumentieren und auf die ganz allgemeinen menschenrechtlichen Grundlagen der Gleichbehandlung zurückgreifen.
Hounds & People: Hundebesitzer werden auch bei den Ordnungsämtern denunziert und diffamiert. Bietet das Verwaltungsrecht für diese Behörden nicht einen Rechts-„Spielraum“ in der Anwendung, den es selbst im Strafrecht nicht gibt?
Elmar Vitt: Auch hier ist die Antwort: Von Rechts wegen nein. Das (repressive) Ordnungswidrigkeitenrecht (zu Deutsch: das Recht der Bußgeldbescheide) ist materielles Strafrecht und gewährt praktisch die gleichen rechtlichen Garantien für den Betroffenen. Auch das (präventive) Polizei- und Ordnungsrecht steht unter durchaus strengen gesetzlichen Vorgaben. Das „Ermessen“ der Behörden ist hier durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der Verfassungsrang hat, und zahlreiche formelle Grenzen deutlich eingeschränkt. Man kann sich gegen willkürliches Eingreifen der Ordnungsbehörden rechtlich schon sehr gut wehren. In einem haben Sie allerdings Recht: Die oft gering qualifizierten Beamten verursachen häufig dem Betroffenen erst einmal eine Menge Ärger und Aufwand, bis man sie in die Schranken verwiesen hat, und nicht jeder hat dauernd Zeit und Geld, für alles einen guten Anwalt einzuschalten, den man meist doch am Ende selbst bezahlen muß, auch wenn er gegen die Behörde erfolgreich war.
Hounds & People: Tierschutz und die Gleichbehandlung der Menschen die Tiere lieben, ist eine Gesinnung und symbolisiert die Humanität einer Gesellschaft. Deutschland hat diesbezüglich im Gegensatz zu anderen Ländern weder eine lange Tradition, noch ist diese Gesinnung in unserer Gesellschaft präsent. Deutschland liegt auch wegen Klagen gegen Menschenrechtsverletzungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach der Türkei, der Ukraine und Russland im oberen Drittel. Symbolisiert der Umgang mit dem besten Freund des Menschen, nicht auch wie eine Gesellschaft mit anderen Tieren und auch Menschen umgeht?
Elmar Vitt: Dem kann man kaum widersprechen. Die deutsche Geschichte der letzten 100 Jahre beweist es – von Deutschland gingen zwei Weltkriege aus, und zwei der schlimmsten Diktaturen, die die Menschheit erlebte, konnten sich hier etablieren. Das Land und seine Regierung stehen in neutralen Abhandlungen des 20. Jahrhunderts für Militarismus, Holocaust und Schießbefehl. Die deutsche Obrigkeit ist auch heute noch in ganz Europa gefürchtet, und ich glaube manchmal, daß uns die EU genau deshalb so mit uferloser Bürokratie überschüttet, um die deutsche Verwaltung damit zu beschäftigen und von Schlimmerem abzuhalten.
Das Problem in Deutschland ist die noch mangelnde Reife des Volkes, seine Rolle als Souverän in einem demokratischen Staat zu spielen. Uns fehlt einfach ausreichende Tradition im Umgang mit demokratischem Denken. Das bedeutet nämlich nicht nur, daß man Rechte hat – wie z.B. das Parlament zu wählen -, sondern als „Souverän“ eben auch Pflichten, d.h. sich in wesentlichen Fragen der Politik kundig zu machen, verantwortungsvoll zu wählen und den gewählten Vertretern auf die Füße zu treten, wenn sie anfangen, uns auf der Nase herum zu tanzen. Nichts davon aber geschieht hier. Demokratie, schön und gut, aber gewählt werden immer noch Extremisten, verantwortungslose Spaßparteien von erklärt ahnungslosen Youngstern, oder die gleichen Leute, die schon seit Jahren bewiesen immer wieder zu versagen. Hauptsache viermal im Jahr Pauschalurlaub auf Malle, Kündigungsschutz und soziale Hängematte, den Rest macht „Muddi“ schon. Dafür brauchen wir keine Demokratie, so ging es auch schon mit dem alten Kaiser, und wahrscheinlich gar nicht mal so viel schlechter.
Wir sehen es auch an der Hundesteuer: Die Zustimmung bei den Leuten hierzu, soweit vorhanden, beruht fast ausschließlich auf der Fehlvorstellung, daß mit dem Geld hieraus Gehwege gereinigt oder Tierheime finanziert würden. Es wäre kinderleicht, in der heutigen Medien- und Informationsgesellschaft zu wissen, daß das völlig falsch ist. Trotzdem blöken die Figuren, die bei Befragungen zur Hundesteuer ihre „Meinung“ kundgeben, immer noch massenweise diesen Schwachsinn ins Mikrofon, wie Orwells berühmte Schafe in der „Animal Farm“. Sich erst einmal kundig zu machen, bevor man „Meinungen“ hat und in alle Welt hinaus schreit oder im Internet postet, das kommt ja überhaupt nicht in Frage. Das deutsche Volk „meint“. „Meinungen“ sind aber etwas für Leute, die keine Ahnung haben. Wer nichts weiß, muß alles glauben, und hat dann eben irgend eine „Meinung“ dazu. Die Leute waren ja auch mal der „Meinung“, daß die Erde eine Scheibe im Mittelpunkt des Universum wäre … Wenn ich aber etwas weiß, dann brauche ich keine „Meinung“ mehr.
Bei der Hundesteuer haben wir es mit einer rechtlichen Frage zu tun, nämlich ob die willkürliche Erhebung von Sonderabgaben für eine einzige Gruppe von Tierhaltern, ohne jeden Maßstab zur Höhe und ohne Bindung an einen mit dem Erhebungsgrund verbundenen Verwendungszweck, mit dem Gleichheitssatz und dem Diskriminierungs- und Willkürverbot der Verfassung und der Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Offensichtlich ist keine dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt. Es ist eine Entscheidung, die, verantwortungsvoll getroffen, nur etwas mit Wissen und Logik zu tun hat, nichts mit Meinung.
Natürlich kann man jeden Mist als „Meinung“ deklarieren, etwa daß Negersklaven nützlich und wieder einzuführen wären, oder daß Frauen gefälligst nicht zur Schule gehen oder Auto fahren dürfen, sondern gehorsame verschleierte Dienerinnen der Herren der Schöpfung sind. Nur – Meinungen von Ahnungslosen auf der Straße sind schlicht und einfach wertlos, in diesem Falle einfach im wahrsten Sinne des Wortes „dogshit“. Solche unqualifizierten Meinungen braucht kein Mensch. Wissen muß man, denken muß man, nicht meinen. Menschenrechte sind eben kein Gegenstand von Meinungen. Die Tierhasser sollen aufpassen, sonst sind die Hundehalter vielleicht morgen mal der „Meinung“, daß für Leute ohne Haustiere wöchentliches öffentliches Auspeitschen eingeführt werden sollte … Aber so geht es eben nicht. Nicht umsonst ist die Meinungsfreiheit nach dem Grundgesetz mit dem Recht, sich zu informieren (bevor man eine „Meinung“ hat) verbunden. Und daß Meinungsfreiheit auch nach der Verfassung Grenzen hat, wenn es um Fragen von Menschenrechten geht, das steht in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz ausdrücklich und das sollte man wissen – aber da sind wir wieder beim Problem: Wer nichts weiß …
Und Sie haben Recht: Ein Volk, das Tiere und die Menschenrechte von Tierfreunden nicht achtet, ist mental soweit von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl oder von KZs und Völkermord nicht entfernt. Gandhi hat das schon einmal gesagt, als er den Umgang eines Volkes mit den Tieren als Maßstab für den Grad der Zivilisation des Landes bezeichnete. Diese unbequeme Wahrheit will in Deutschland nur niemand hören. Unsere europäischen Nachbarländer sind da erfreulicherweise sensibler, und genau deshalb ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im französischen Strasbourg der einzige Ort, wo wir erwarten können, dass unsere Klage überhaupt gehört wird. Ob wir Erfolg haben werden, weiß ich auch nicht, aber einen Versuch ist es wert.
Hounds & People: Im Namen aller Menschen die Tiere mögen, bedanken wir uns für Ihr Engagement und das ausführliche Interview. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in Straßburg!
Siehe auch:
- Hundesteuer: Klageschrift beim Europäischen Gerichtshof “verloren” gegangen?
- Richter klagt für die Abschaffung der Hundesteuer
Foto: © Tom
Wenn die Hundesteuer als gegen die Menschenrechte verstoßend ausgemacht wird, sollte man darüber klagen dürfen, die Steuer für die letzten 10 Jahre erstattet zu bekommen.
Und Ihr werdet sehen, dass alles im SANDE verlaufen wird! Was der Staat einmal kassiert gibt er nicht mehr her! Das beste Beispiel ist der Soli (Solidaritätszuschlag)!!! Wir deutschen sind die Melkkühe für alle….. was nicht ausgeschrieben ist kann sich jeder gerne selber denken und ausmahlen!
Mit hundefreundlichen Grüßen
Leon & Sir Hamlet
Ich lebe in Bremen und habe zwei Hunde. Das sind jährlich 246 Euro Hundesteuer. Da meine Hunde beide noch versichert sind kommen für mich noch mal 120 Euro dazu. Die Versicherung nimmt für den zweiten Hund nur die Hälfte, wie es sich gehört, die Stadt natürlich nicht. Ich könnte es verstehen, wenn es eine Versicherungspflicht statt einer Hundesteuer gäbe, das macht noch Sinn. Aber nein, manche Hunde können anstellen was sie wollen und keiner zahlt den Schaden. Dies stört die Stadt nicht im geringsten. Einer meiner Hunde betritt NIE bremischen Boden, weil er nicht mehr ausgehen mag und nur auf dem Grundstück bleibt. Will ich ihn mal frei laufen lassen, fahre ich nach Niedersachsen, dort gibt es Möglichkeiten. Dort ist kein Leinenzwang und dort bietet man Freilaufflächen. Früher habe ich mal meine Einkäufe nur im bremischen Raum getätigt, damit die Steuern im Land bleiben. Das tue ich heute nicht mehr. Ich kaufe alle größeren Anschaffungen prinzipiell nun in Niedersachsen. Dieses Bundesland ermöglicht meinen Tieren ihren einzigen Freilauf.
Bei der Hundehaftpflicht 120,- € für zwei könntest Du Dich im Internet schlau machen! Es gibt zum Glück Vergleichsportale wo sich jeder eine günstige Versicherung aussuchen kann. Es sei denn, dass jemand einen Listenhund usw. hat!
Mit hundefreundlichen Grüßen
Leon & Sir Hamlet vom Dog-Motel in München
Hervorragend! Endlich unternimmt jemand, der auch Ahnung von der Materie hat, etwas gegen diese absolut nicht einzusehende “Steuer”!
Ist denn schon bekannt ob etwas dabei herausgekommen ist? Wie lange kann es in etwa noch dauern bis der europäische Gerichtshof entscheidet?
Jedenfalls wünsche ich Herrn Dr. Vitt und allen Hundebesitzern viel Erfolg in Straßbourg!!!
Ich finde es gut das endlich jemand sich des Themas Hundesteuer annimmt.
In meiner Stadt will man zum 1.1.13 die Steuer für den 1 Hund von 90 auf 120 € anheben für den 2. von 146 auf 180 € und überall wird man angemacht wenn der Hund mal ohne Leine läuft an dem einzigen Deich der Jahrelang als Hundedeich galt wurden im ersten Schritt alle Abfallbehälter entfernt und
Leinenpflicht bestimmt bei zuwieder handlung nimmt man uns 40 € ab.
Auf Anfrage nach einer offiziellen Fläche für die Hunde wird dieses abgelehnt ohne Begründung. Eine Nachbargemeinde hat ein Grundstück mit Wald
für die Hundhalter zur verfügung gestellt dorthin fahre ich öfters kostet aber viel Sprit und ist nicht gut für die Umwelt.
Hat jemand einen Rat was man als Privatmann/Frau machen kann um gegen die Stadt vorzugehen bringt es was wenn sich die Hundehalter vor Ort wehren oder klagen.
Da ich in Braunschweig auch schon gegen diese Steuer geklagt habe und auch meine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ohne Begründung abgewiesen wurde, sehe ich dieser Einreichung besonders freudig entgegen. Wenn diese Klage erfolg haben sollte, sehe ich die Möglichkeit meine Klage beim Verwaltungsgericht wieder aufzunehmen und damit eine rückwirkende Erstattung zu bekommen.
Jeder Hundehalter sollte vorsorglich eine Klage beim Verwaltungsgericht mit diesen Begründungen einreichen, erstens erhöht dies den Druck und zweitens besteht die Möglichkeit, rückwirkend zu gewinnen.
Zitat:
„Ein Volk, das Tiere und die Menschenrechte von Tierfreunden nicht achtet, ist mental soweit von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl oder von KZs und Völkermord nicht entfernt.“
Zitat Ende!
Gebe ich recht, denn schauen wir uns dass Hartz 4 Gesetz an, sehen wir einen Teil von Adolf wieder. Genau seine Gesetze zur Beseitigung der Arbeitslosen, nur das diese etwas entschärft daherkommen.
Karikatur:
Hartz, Schröder und Merkel unter dem Hakenkreuz neben Adolf der deutschen Bulldogge.
Sie sind sich einig, Hartz 4 ist der beste Weg.
Arbeit macht frei!
Das Grundrecht des Art 5 GG schützt nicht nur das Äußern einer Meinung als solches, sondern auch das geistige Wirken durch die Meinungsäußerung.
“Die Hundesteuer in der BR-Deutschland ist nach EU-Recht menschenrechtsverletzend und verstößt auch gegen nationales Grund- u. Verfassungsrecht”
(Anmerkung der Stuttgarter-Bürgerinitiative gegen Hundesteuer)
Der Ruf zu einer Klage beim “Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) in Strasbourg gegen die Bundesrepublik Deutschland wird immer lauter”
In Deutschland werden nicht nur die weltweit höchsten Hundesteuersätze von den Politikern in freier Willkür bei der tierliebenden Bevölkerung schamlos abgezockt, sondern die Hundesteuersätze haben in Deutschland mittlerweile die Schmerz- u. Zumutbarkeitsgrenze exorbitant überschritten, insbesondere bei Mehrhundehaltung durch progressive Doppelbesteuerung für jeden weiteren Hund, was es sonst bei keiner anderen Steuerart in Deutschland vergleichbar gibt, und die zum Kampfhund diskriminierten Hunderassen durch Erdrosselungssteuer, welche das Recht am Eigentum gefährdet Art.14 GG.
Ein zweites Auto in ein und derselben Familie wird ja schließlich auch nicht progressiv doppelt besteuert. Dies, ein eklatanter Verstoß gegen das Finanzverfassungsgebot einer steuergerechten Gleichbehandlung im Bezug auf alle anderen Steuerarten (Art.3 Abs.1 GG ).
Der Landesgesetzgeber aller Bundesländer (die Länderregierungen) hat hierfür den Kommunen u. Gemeinden bei der Ausgestaltung der Hundesteuer sogar noch einen weitgehenden (heißt: unbegrenzten) Ermessensspielraum eingeräumt um Willkür der Kommunen gegen die Hundehalter bei der Hundesteuer zu legalisieren u. durch Landesgesetz abzusichern!
Die Hundesteuer in der BR-Deutschland ist in der Tat reine und ungezügelte Abzocke (Wegelagerei) der Kommunalpolitiker (Stadtparlamente) in einer unverfrorenen Art von politischer Willkür u. Provokation, wie dies bei keiner anderen Steuerart in Deutschland vergleichbar vorzufinden ist.
Daß die Hundesteuer nach geltendem EU-Recht Menschenrechte grob verletzt und überdies auch noch nationales Grund- u. Verfassungsrecht, dies steht eindeutig außer Frage.
Rechts- u. Finanzwissenschaftler haben sich hierzu schon mehrfach geäußert.
Aus Gründen menschenrechtsverletzender politischer Willkür hoffen wir Tier- u. Hundefreunde doch sehr auf eine entsprechend gebührende Rechtssprechung durch Urteil des „Europäischen Gerichtshofes (EuGMR) in Strasbourg”.
Insbesondere bei der Hundesteuer haben die Landes- u. Kommunalpolitiker Deutschlands bei weitem übers Ziel geschossen und verweigern uneinsichtig, aus zügelloser Gier nach jedem Steuereuro, stur, beharrlich und konsequent die gebotene Einsicht und Vernunft, daß spätestens bei Tierliebe, aus ethischen u. moralischen Gründen der Deutsche Fiskus die Finger weg zu laßen hat.
Den Bürgern werden ohnehin schon, wie in keinem anderen Land dieser Welt, viel zu viele steuerliche Belastungen abverlangt und zugemutet.
Politikerinteressen lassen sich bedauerlicher Weise nur in einem Land wie die BR-Deutschland durchsetzen und im machtmißbräuchlichen Gesetzgebungsverfahren zum großen Nachteil der Bevölkerung erzwingen, in dem es keine wirkliche Demokratie keine direkte Volksdemokratie gibt.
Wann endlich wehrt sich die hiervon betroffene tierliebende Bevölkerung gegen willkürliche und bürgerfeindliche jedoch politikerdienliche Handlungsweisen u. Auswüchse der leider allzu mächtigen Politik in Deutschland, die für ihre Abzockerabsichten bei den Tierfreunden den geringsten Widerstand sieht und schon deshalb, eben aus diesem Grund, insbesondere Hundehalter kräftig schröpft! „Für unser Land ein finanzpolitischer Skandal ohnegleichen“
Die stets zunehmende sittliche Verrohung der Politiker beweist sich einmal mehr in der vorsätzlichen Mißachtung von Ethik u. Moral, durch Besteuerung einer Mensch-Hund-Beziehung u. der emotionalen Liebe u. Zuneigung des Bürgers zu seinem Hund, zur knallharten u. skrupellosen Durchsetzung finanzpolitischer Interessen!
„Die Hundesteuer in der BR-Deutschland ist zutiefst beschämend für die Politiker und unser Land“
Das sollten die Tierfreunde und Bürger unseres Landes wissen!
Jörg-Peter Schweizer (Stuttgart)
Bürgerinitiative gegen Hundesteuer
Super, gerne würden wir sie Unterstützen, da wir auch schon mehr fach versucht haben einen Rechtsanwalt zu finden der uns dabei unterstützt und keiner wollte sich der Sache annehmen.
Wir wünschen ihnen ganz viel Erfolg!!!!!
Bravo! Als Halter von verschiedenen Tieren ist es für mich ohnehin schwer einzusehen, warum nur unser Hund besteuert wird. Und dabei ist sie die einzige, deren Dreck mit Sicherheit immer von uns entfernt wird. Bei den freilaufenden Katzen kann ich das wirklich nicht garantieren. Nein, die Hundesteuer ist an keiner Stelle einzusehen und den Ansatz über Menschenrechte finde ich sinnvoll und schlüssig. Nochmal Bravo Dr. Vitt!
Tja und die Auslassung über deutsche Bürokratie, Regulierungswut, Fremden-, Unternehmer- und Innovationsfeindlichkeit kann ich nur unterschreiben. Und ich meine, Dr. Vitt drückt das immer noch zurückhaltend aus. Nur wenige Länder dieser Welt schaffen es, sich bei konsequenter Diskriminierung bestimmter Minderheiten, zunehmender Durchsetzung einer Mehrklassengesellschaft, beinaher Blockierung von Klein- und kleinen Mittelstandsunternehmen und Unterdrückung fast aller fortschrittlichen Ideen dennoch einen ach so demokratischen Anstrich zu geben wie unsere Republik.
Auf den Punkt gebracht, Dr. Vitt – viel Erfolg!
Nette PR-Kampagne vor allem für: Klingeln bei Waldi
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-84519357.html
The new campaign against dog tax is the same. and eine dreistest methode von dog owners üebr eine pr-kampagne wegen einer gute tat daten zu bekommen. Einfak behaupten man braucht unterstützung und schon tragen sich dog owners ein. Steht da wat über datenschutz? criminal? And damages the image of all reputable magazines and communities on the net.
The same method as described in this article: https://houndsandpeople.com/de/magazin/aktuelles/warum-sich-royal-canin-fur-hunde-engagiert/
Congratulation! Great Interview! Harte Worte aber leider wahr….
Super Interview! Danke an die Redaktion!
Endlich sagt mal einer das was alle denken und sich keiner traut laut auszusprechen! Viel Erfolg in Straßburg!
Die Salzsteuer wurde wie die Zuckersteuer schon lange abgeschafft. Auch die Hundesteuer ist alter Zopf, den man abschneiden sollte. Doch die klammen Gemeinden werden auf diese Quelle nicht verzichten. Der Förderalismus hat eben nicht nur Vorteile. Wenn die Abschaffung politisch gewollt wäre, dann hätte man schon längst den Kommunen einen finanziellen Ausgleich bieten können.
Eine berechtigte Frage ist, wie die Kommune die Hundesteuereinnahmen verwendet. Die Gemeinden könnten etwas für den Tierschutz tun, speziell für Hunde, da gebe ich dem Autor recht. Doch wenn man etwas verändern will, muss man sich einmischen, sich zur Wahl stellen, um mitzubestimmen, wie die Mittel aus der Hundesteuer verwendet werden.
Der Autor holt in diesem Interview zu einem politischen Rundschlag aus.
1)Er schreibt: „Wenn in Japan eine gigantische Flutwelle 20.000 Menschen tötet und ein paar Leute Strahlenschäden davon tragen, dann werden bei uns die Atomkraftwerke abgeschaltet.“ Das ist zynisch.
2) Er schreibt: Deutschland ist ( ….) fremdenfeindlich, unternehmerfeindlich, innovationsfeindlich.“ Das halte für eine Behauptung, die ich aus meiner Erfahrung nicht bestätigen kann.
3)Er schreibt: „Das Problem in Deutschland ist die noch mangelnde Reife des Volkes, seine Rolle als Souverän in einem demokratischen Staat zu spielen. Uns fehlt einfach ausreichende Tradition im Umgang mit demokratischem Denken. ( …) Hauptsache viermal im Jahr Pauschalurlaub auf Malle, Kündigungsschutz und soziale Hängematte, den Rest macht „Muddi“ schon.“
Und Dr. Elmar Vitt hat die Hoheit über die deutschen Stammtische übernommen!