Schon viel zu lange durften unsere Hunde in Brandenburgs Wäldern offiziell nur an der Leine ausgeführt werden. Viele Hundehalter wissen gar nicht, dass sie sich gesetzeswidrig verhalten, wenn der Hund mal ohne Leine läuft.
Diejenigen, die es wissen, haben bereits oft böse Erfahrungen mit aggressiven Jägern und streitsüchtigen Waldbesitzern gemacht.
Zusätzlich leisten die Hundehalterverordnung sowie kommunale Vorschriften ebenfalls einen Beitrag, um die Freilaufmöglichkeiten unserer Hunde im Land Brandenburg weitestgehend einzuschränken. Von artgerechter Haltung ist dieser ständige Leinenzwang weit entfernt.
Hunde brauchen freien Auslauf.
Sie müssen ihrem Laufbedürfnis nachkommen können, die Umgebung erkunden und auch ungezwungen in Kontakt zu ihren Artgenossen treten. Verschiedenste Möglichkeiten, einen Hund vernünftig und artgerecht auszulasten, sind angeleint so gut wie unmöglich.
Alle wollen gut erzogene, gut sozialisierte Hunde. Dafür dürfen wir unsere Hunde aber nicht ständig an einer 2 Meter-Leine an uns binden. Mit einem generellen Leinenzwang erzieht man sich höchstens leinenbedingte Aggressionen.
Der Leinenzwang im Waldgesetz Brandenburg widerspricht der im Tierschutzgesetz geforderten artgerechten Haltung von Tieren.
Das Bestehen einander widersprechender Gesetze, also zum einen das bundesweit geltende Tierschutzgesetz und das auf das Bundesland Brandenburg beschränkte Waldgesetz, bedeutet, dass der Hundebesitzer regelmäßig eine Entscheidung treffen muss, gegen welche Vorschrift er verstößt. Gesetzeswidrig handelt er mit Leine und ohne Leine in jedem Fall.
In den meisten anderen Bundesländern gibt es diesen Leinenzwang nicht. Warum ausgerechnet in Brandenburg?
Von der Jägerseite bekommt man zu hören, das Wild wäre sowieso schon aufgeschreckt durch das vermehrte Auftreten des Wolfes.
Wenn dann noch Hunde im Wald frei laufen dürfen, hätten sie gar keine Chancen mehr, ihre Abschussquoten zu erfüllen. Am liebsten hätten sie den Wald ja sowieso ganz für sich alleine, ohne alle anderen Menschen und Hunde. Selbstverständlich wird auch immer wieder das hochträchtige Reh erwähnt, dem das Kitz von jagenden Hunden aus dem Leib gerissen wird.
Jedem unangeleinten Hund zu unterstellen, er würde das Wild hetzen und jagen ist jedoch nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch diskriminierend.
Selbstverständlich soll der geforderte Freilauf kein Freibrief für die Hundehalter sein, ihre Hunde unkontrolliert laufen zu lassen.
Wir empfehlen zum Beispiel eine Orientierung am Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG), bei dem in § 11 Abs. 2 SächsWaldG eine vernünftige Richtlinie der allgemeinen Rücksichtnahme und Wohlverhaltenspflicht für alle Waldbesucher verankert ist:
„Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört oder gefährdet, der Wald und die Einrichtungen im Wald nicht beschädigt, zerstört oder verunreinigt werden sowie die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt wird.“
Petition zur Abschaffung der Leinenpflicht in Brandenburgs Wäldern/Änderung des Waldgesetzes Brandenburg (§ 15 Abs. 8 LWaldG):
„Hunde dürfen nur angeleint mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde.“
Mit ihrer Unterschrift unterstützen Sie die Forderung, den Leinenzwang für Hunde aus dem Waldgesetz Brandenburg zu verbannen.
Heike Müller ist Initiatorin der Petition