Keine Diskussionsbereitschaft bei den politisch Verantwortlichen zum absoluten Hundeverbot an den Uferwegen des Schlachtensee und der Krummen Lanke!
Alle Versuche Konsens orientierter Bürger durch sinnvolle Vorschläge wie z.B. saisonalem Leinenzwang an den Uferwegen die berechtigten Ansprüche anderer Benutzergruppen der Seen sicherzustellen, wurden ohne stichhaltige Begründung abgelehnt, ja noch nicht einmal diskutiert.
Obwohl die Mehrzahl der als Begründung herangezogenen Argumente für das Hundeverbot entweder nachweisbar falsch oder nicht mal im Ansatz belegbar sind, wurde das Hundeverbot als unabänderliche Tatsache postuliert.
So ist auch der Ansatz, das Verbot auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, schlichtweg absurd. Hier wird der Paragraph 2 Berliner Hundegesetz herangezogen. Dieser besagt, dass Hunde zu öffentlichen Badestellen nicht mitgenommen werden dürfen. Um sich nun auf dieses Gesetz beziehen zu können, müssten die Uferwege der Seen Bestandteil der Badestellen sein. Das aber hätte zur Folge, das dort keine Fahrräder mehr fahren dürften und Badegäste den knappen Liegeplatz am See legitim um die Uferwege erweitern dürften.
Doch selbst wenn man diese unsinnige Auslegung durchsetzen wollte, würden und werden regelgetreue Bürger noch bis zum heutigen Tag geradezu verleitet, sich ordnungswidrig zu verhalten.
Die zuständigen Bezirksämter wurden auf Grundlage der EU Gewässerverordnung aus 2006, auf der wiederum die Berliner Badegewässerverordnung aus 2008 basiert, verpflichtet bis zum Beginn der Badesaison 2012 eine eindeutige Ausschilderung der Badestellen vorzunehmen.
Erst dadurch hätten Hundehalter überhaupt wissen können, wo sie mit den Hunden hindürfen und wohin nicht. Diese Ausschilderung ist bis heute nicht erfolgt oder immer noch widersprüchlich.
Die als Hauptbegründung für das Verbot benannten, vermeintlich zuletzt permanent zunehmenden, Konflikte zwischen Hundehaltern und Bevölkerungsgruppen mit anderen Interessen sind also, so sie denn tatsächlich in nennenswertem Umfang auftreten, auf das Versagen des verantwortlichen Bezirksamtes zurückzuführen.
Wir, die Initiatoren der Interessengemeinschaft “hundeamschlachtensee.berlin”, haben sich in Abstimmung mit einer Vielzahl von Unterstützern nunmehr entschlossen, uns diese politische Willkür nicht gefallen zu lassen und Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Auch wenn diese Initiative ursprünglich von Hundehaltern ins Leben gerufen wurde, haben sich uns inzwischen auch hundelose Mitbürger angeschlossen, weil das Vorgehen der politisch Verantwortlichen in diesem Fall dem demokratischen Grundverständnis vieler Menschen widerspricht.
Wir klagen gegen das absolute Hundeverbot und setzen uns ein für einen Dialog zwischen allen Interessengruppen mit dem Ziel eine für alle akzeptable Lösung zu finden.
Wenn Sie uns bei der Klage finanziell unterstützen wollen und sie wissen wollen, wie wir mit ihrem Geld verfahren, dann finden Sie die notwendigen Informationen unter dem Link: “Neuigkeiten vom 03.03.2015″ auf unserer Website:
www.hundeamschlachtensee.berlin
Wir freuen uns über jede Hilfe.
Frank Kuehn
Siehe auch:
- Hundeverbot am Schlachtensee in Berlin
- “Berlin, Dein Gesicht hat Dackelfalten…”
- “Bello-Dialog” von Heilmann und das neue Hundegesetz
- Quo vadis Berlin?
- Feuerwehr sorgt für Abkühlung und erntet Beschwerden
- Steven Wise klagt weiter für die Rechte der Tiere
- Vergiftungen und Hundehass – Folgen des Hundegesetz in Berlin
- Hunde gehören zu Berlin