Gute Aussichten auf ein Hauptsachevefahren noch in diesem Jahr. Worauf Hundebesitzer am Schlachtensee achten sollten.
Im Vorfeld des heutigen Termins wurde uns schriftlich die vorläufige Einschätzung des Gerichts mitgeteilt, dass es Erfolgsaussichten des Eilantrages eher gering einschätzt.
Es hat jedoch auch deutlich gemacht, dass dies keinerlei Aussagekraft hinsichtlich eines Urteils in einem möglichen Hauptsacheverfahren hat.
Es hat außerdem die Notwendigkeit erkannt, dass in der Sache selbst möglichst schnell Rechtssicherheit herrschen sollte.
Daher hat es uns ein Urteil in einem möglichen Hauptsacheverfahren noch in diesem Jahr in Aussicht gestellt, sofern wir im Gegenzug den Eilantrag zurückziehen.
Allein dies war schon weit mehr als wir erwartet haben, denn Hauptsacheverfahren dauern erfahrungsgemäß bis zu 2 Jahren.Das hätte bedeutet, unabhängig von der Entscheidung zum Eilantrag hätten wir durch Widerspruchsverfahren dazu und das anschließende Hauptsacheverfahren weitere 2 Jahre Rechtsunsicherheit und deren Folgen wie in den letzten Monaten.
Nach unserer Auffassung hat das Bezirksamt auf diese Verfahrensdauer von Anfang an spekuliert, als es eine mögliche Anpassung des Beschlusses nach einer Testphase von 2 Jahren ansprach.
Schon jetzt ahnend, dass die derzeitigen Rechtsgrundlagen den Beschluss nicht hergeben, würde es dann kurz vor einer Urteilsfindung den Beschluss „aufgrund dessen positiver Auswirkungen“ rechtskonform anpassen können.
Von daher ist von besonderer Bedeutung, das dass Gericht mit der heutigen mündlichen Erörterung einen sehr ungewöhnlichen, weil extrem seltenen, Weg gegangen ist, den man als sehr positiv für uns bewerten kann.
Das Gericht hätte also unsere Entscheidung abwarten und sich weitere Arbeit im Vorfeld ersparen können.
Stattdessen hat es den Termin zur „Erörterung der Rechtslage“ anberaumt und um das Erscheinen von Frau Markl-Vieto gebeten.
Die Fragen des Gerichts zu Hintergründen und Grundlagen zu dem zur Rede stehenden Beschluss richteten sich ausschließlich an die Seite des Bezirksamts.
Bemerkenswert ist hierbei insbesondere, das gezielte Fragen des Gerichts zu den vom Bezirksamt angenommen Rechtsgrundlagen des Verbots nicht bzw. ausweichend beantwortet wurden.
Auch die Frage des Vorsitzenden, warum denn aus Sicht des Bezirksamts ein Leinenzwang, der ja auf Basis unstrittiger Rechtsgrundlagen möglich sei, nicht ausreichen soll, blieb unbeantwortet.
Das veranlasste Dr. Michael dann zu der Feststellung, dass das Bezirksamt ja selber genau wisse, dass der Beschluss auf bestehenden Rechtsgrundlagen nicht haltbar sei und dies durch die Art und Weise der Beantwortung der Fragen auch deutlich macht.
Dies blieb selbst seitens des Bezirksamts unwidersprochen!
In Anbetracht der erneuten Inaussichtstellung des Gerichts einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch in diesem Jahr haben wir dann den Vorschlag angenommen und den Eilantrag zurückgezogen.
Der Fairness halber muss ich darauf hinweisen, dass eine „Inaussichtstellung“ durch das Gericht keine verbindliche Zusage ist (was es auch nicht sein darf).
Allerdings vertraue ich hier auf das Gericht, das zur Kenntnis genommen hat, dass ich den Eilantrag nur unter Aufrechterhaltung dieses Angebotes zurückziehe.
Nach Rücksprache mit Dr. Michael heute am späten Nachmittag haben wir die Klage bereits vorbereitet. Sie wird noch heute oder morgen an das Gericht gehen.
Für den weiteren Verlauf und Erfolg wäre es überaus hilfreich, wenn Sie uns für den Fall des Erhalts eines Bußgeldbescheides in unserer Sache umgehend informieren.
In dieser Sache heißt hier einen Bußgeldbescheid wegen des Mitführens eines angeleinten Hundes auf den Uferwegen der Seen. Sofern jemand einen Bußgeldbescheid wegen eines freilaufenden Hundes außerhalb der Hundeauslaufgebiete bekommt, beruht dieser auf bestehenden rechtlichen Grundlagen.
Diese Bitte können Sie auch verbreiten.
Wer immer einen Bußgeldbescheid in dieser Sache erhält möge uns bitte informieren.
Wir stellen dann eine sachgerechte Behandlung des Vorganges sicher, die dann sowohl dem Betroffenen als auch unserer gemeinsamen Zielsetzung hilft.
Wir gehen nämlich davon aus, dass das Bezirksamt in stiller Erkenntnis der eigenen schwachen Rechtsposition (die offiziellen Verlautbarungen werden das ganze Gegenteil verheißen) vermehrt Bußgelder verhängt und auf Ablehnung von Widersprüchen beim Amtsgericht hofft um damit die eigene Position augenscheinlich zu stärken.
Wie ich soeben erfahren habe, wird bei der Verhängung eines Bußgeldes wegen des Mitführens von Hunden an den Seen nicht darin unterschieden, ob der Hund angeleint war oder nicht.
Insofern ist anzunehmen, dass auch kein dementsprechender Hinweis im Ordnungswidrigkeitenverfahren auftaucht.
In diesem Fall würde der Richter in einem Widerspruchsverfahren mit Sicherheit gegen den Widerspruch entscheiden.
Sollten Sie also mit einem Bußgeld bewehrt werden bestehen Sie darauf, dass der Beamte/in auf der Anzeige vermerkt, dass Sie mit angeleintem Hund gelaufen sind.
Sollte dieser sich weigern, lassen Sie sich Namen und Dienstnummer geben und teilen uns diese mit.
Bitte informieren Sie auch hierüber Ihr betroffenes Umfeld.
Frank Kühn ist Initiator der Bürgerinitiative Hunde am Schlachtensee
Siehe auch:
- Berlin-Schlachtensee: Beleidigungen und Übergriffe gegen Hundehalter
- Verordnung Schlachtensee: Der Rucksackberliner und die Folgen
- Tendenziöse Podiumsdiskussion der Springer Presse – Hundeverbot am Schlachtensee
- Berliner Senat lehnt Gespräch mit Initiative “hundeamschlachtensee”
- Initiative klagt gegen Hundeverbot am Schlachtensee in Berlin
- “Berlin, Dein Gesicht hat Dackelfalten…”
- Hundeverbot am Schlachtensee in Berlin
- “Bello-Dialog” von Heilmann und das neue Hunde
- Quo vadis Berlin?