Das neue Hundegesetz tritt heute teilweise in Kraft. Für unser Thema relevant ist §15 Absatz 2. Nach diesem kann die zuständige Behörde, in unserem Fall das BA Steglitz/Zehlendorf, für bestimmte Bereiche ein Hundemitnahmeverbot aussprechen.
Macht das BA davon Gebrauch SOLLEN (nicht müssen!) angemessene Kompensationsflächen ausgewiesen werden.
Soweit das Gesetz. Hierdurch hat das BA nunmehr eine neue gesetzliche Grundlage ein Hundeverbot an den Seen anzuordnen. An einer gesetzlichen Grundlage mangelte es dem BA allerdings – im Gegensatz zum ersten Verbot – schon beim zweiten Verbot nicht mehr. Die Richter haben das Verbot nicht aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlagen aufgehoben sondern – kurz zusammengefasst – weil sie weder eine Notwendigkeit dafür gesehen haben noch das ausgesprochene Verbot für Verhältnismäßig hielten.
Weder konnte das BA auch nur ansatzweise notwendige Vorfälle nachweisen die ein Verbot rechtfertigen würden noch dem Gericht schlüssig erklären, warum ein solches Verbot denn ganztägig gelten solle. Selbst wenn eine Beeinträchtigung der anderen Benutzergruppen vorliegen sollte, sei dies selbst in der Badesaison gewiss nicht schon morgens um 6.00 Uhr der Fall.
Diese beiden Begründungen des Gerichts das Verbot aufzuheben sind nun wiederum völlig unabhängig von der gesetzlichen Grundlage.
Sollte also das BA das dritte Mal den Anlauf machen und ein Verbot aussprechen, werden Hundehalter – vielleicht sogar wieder ich persönlich – dagegen vorgehen und Recht bekommen. Die einzigen Folgen wären wieder hohe Kosten und absolute Verunsicherung der Bevölkerung sowie weiter geschürte Konflikte.
Für den Fall allerdings, dass das BA ein Hundeverbot in der Badesaison in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr ausspricht, würden wir dies unterstützen und alle Bürger, insbesondere die Hundehalter und Hundefreunde incl. unserer Unterstützer bitten, es uns gleich zu tun. Hierin sähe ich eine vernünftige Regelung, welche die Interessen aller Benutzergruppen angemessen berücksichtigt.
Natürlich könnten auch wir nicht verhindern, dass es einen Hundebesitzer gibt, der auch gegen eine solche Regelung vorgehen würde. Nach meiner Auffassung würde er sich damit allerdings ins Abseits stellen und zudem wenig Aussicht auf Erfolg haben. Ich bin überzeugt, dass auch das Verwaltungsgericht einer Klage gegen eine solche vernünftige Regelung nicht stattgeben würde.
Diesen Vorschlag und unser Unterstützungsangebot habe ich Frau Markl-Vieto unterbreitet. Sie hat ihn positiv aufgenommen und mir zugesagt, ihn mit den im BA Beteiligten zu diskutieren. Wir haben vereinbart, Anfang August über das Ergebnis und das weitere Vorgehen zu sprechen.
Frank Kühn ist Initiator der Bürgerinitiative Hunde am Schlachtensee.
Siehe auch:
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