In keinem Land wird so viel reguliert wie in Deutschland. Auch Hundebesitzer sind hiervon betroffen. Immer wieder werden neue Hundegesetze und Verordnungen erlassen, die Hundehaltung unmöglich machen.
Die Medien leisten bereitwillig Beihilfe. Mit dem Ergebnis, dass Hundebesitzer stigmatisiert, diskriminiert und in die Grauzone von Gesetzesbrechern gerückt werden, wenn sie ihren Hund, durch freien Auslauf, artgemäss halten wollen oder eine bestimmte Rasse besitzen.
Hounds & People: Grüß´Sie Herr Weidemann!
Lars-Jürgen Weidemann: Guten Tag, Frau Ebenhoch!
Hounds & People: Sie vertreten bundesweit seit Langem Hundebesitzer vor Gericht. Warum gibt es in Deutschland überhaupt Hundegesetze und Verordnungen?
Lars-Jürgen Weidemann: Nun, das sollten Sie vielleicht besser den Bundes-und die Landesgesetzgeber fragen, die sich in emsiger Betriebsamkeit darum bemühen, entsprechende Regelungen auf den Markt zu bringen. Das grundsätzlich erstrebte Ziel ist natürlich schon klar: Sowohl das HundVerbrEinfG des Bundes, welches u.a. den Import bestimmter Hunderassen in das Bundesgebiet untersagt, als auch die Regelungen der Länder sollen die Bevölkerung vor von Hunden ausgehenden Gefahren schützen. Ob dies allerdings auf die jeweils reglementierte Weise erfolgreich ist erscheint mir reichlich zweifelhaft.
Hounds & People: In Deutschland gibt es nur ca. 6 Mill. registrierte Hunde bei ca. 85 Mill Einwohnern. In England 16 Millionen mit 60 Mill. Einwohnern, in Frankreich 26 Millionen Hunde mit 65 Millionen Einwohnern und den USA ca. 80 Millionen Hunde. Sind die deutschen Hunde gefährlicher?
Lars-Jürgen Weidemann: Nein.
Hounds & People: Sind wir in Deutschland inzwischen überreguliert?
Lars-Jürgen Weidemann: Meines Erachtens sind wir das. Gucken Sie sich nur einmal das nationale Steuerrecht an.
Hounds & People: Wie wird der Handlungsbedarf für solche Hundegesetze und Verordnungen begründet? Gibt es hierzu keine entsprechenden Zahlen und Statistiken?
Lars-Jürgen Weidemann: Einige Bundesländer und der Bund sind aktiv geworden, nachdem es im Sommer 2000 zu einem tragischen Vorfall mit einem kleinen türkischen Jungen kam. Andere Bundesländer haben im Laufe der Jahre nachgezogen. In Bayern gibt es seit 1992 eine Verordnung mit einem rassebezogenen Ansatz, in Nordrhein-Westfalen gab es seit 1994 eine Gefahrhundeverordnung ohne Rasseliste. Handlungsbedarf für Gesetz- und Verordnungsgeber gibt es in der Regel dann, wenn etwas passiert. Durch die – wenigen – Statistiken, die in manchen Bundesländern geführt werden (so etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz) sehe ich keine Bestätigung für die Regulierungswut; denn die Hunderassen, die am meisten auffällig werden, stehen ohnehin nicht auf dem Index.
Hounds & People: Bedeutet dies, dass ein Einzelfall genügt um einen kollektiven „Rundumschlag“ gegen alle Hunde mit ihren Besitzern zu verabschieden? Müssten dann nicht alle Zoos geschlossen werden? Erst vor kurzem wurde wieder ein Mensch getötet. Warum gibt es dann nicht auch für alle Autobesitzer eine „Gefahrenabwehrverordnung“? Bei Autos gibt es ja auch eine Gefährdungshaftung und durch Autos werden unzählige Menschen jeden Tag im Verkehr getötet und Tausende verletzt. Oder eine „Gefahrenabwehrverordnung“ für bestimmte Menschen die Kinder misshandeln und sexuell missbrauchen?
Lars-Jürgen Weidemann: Die Frage ist herrlich. Es ist doch naiv zu glauben, dass diejenigen, die Gesetze erlassen, die jeweiligen Themen durchdringen würden. Wer kritische Medien aufmerksam verfolgt, sieht doch, welchen Einfluss Lobbyisten und manche Medien auf Gesetzgebungsprozesse und auch auf die öffentliche Meinungsbildung haben. Da zählen die Aussagen von Wissenschaftlern und Experten mitunter wenig. Natürlich genügt ein medial ausgeschlachteter Einzelfall, um gesetzliche Regelungen zu erlassen oder zumindest zu beeinflussen.
Hounds & People: Welche Erfahrungen machten Sie als Anwalt mit den bestehenden Hundegesetzen und Verordnungen?
Lars-Jürgen Weidemann: Ich vertrete zahlreiche Hundehalter in allen möglichen Bundesländern, die sog. Kampfhunde halten oder halten möchten und Probleme mit den zuständigen Behörden haben. Das reicht von Anordnungen, mittels welcher Hunde sichergestellt werden, über Maulkorb- und Leinenzwänge, Vorführungen zum Amtsveterinär bis hin zur vollständigen Untersagung der Hundehaltung.
Allerdings sind nicht nur Halter vermeintlich qua Rasse gefährlicher Hunde betroffen, sondern in zunehmendem Maße auch Halter anderer Hunderassen oder Mischlingen, die durch ihr konkretes Verhalten gefährlich sein sollen.
Über meine diesbezüglichen Erfahrungen könnte ich wahrscheinlich mehrere Bücher füllen. Allerdings halte ich die jeweiligen Gesetzte und Verordnungen bzw. bestimmte Regelungen derselben mitunter für derart verfehlt, dass ich mich besser nur sporadisch darüber äußere, da alles andere einen kaum zu leistenden Aufwand darstellen würde.
Hounds & People: Das sollten Sie tun, ich denke die Bücher würden reißenden Absatz finden! Werden durch solche Gesetze und Verordnungen nicht alle Hunde mit ihren Besitzern stigmatisiert und diskriminiert? In den USA wurden Versuche vor Gericht unternommen gegen bestimmte Hunderassen vorzugehen und wurden wegen Diskriminierung abgeschmettert. Gibt es in Deutschland nicht auch ein Antidiskriminierungsgesetz und warum gilt dies nicht für Hundebesitzer?
Lars-Jürgen Weidemann: Es gibt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel es ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das AGG gilt folglich nicht für Halter bestimmter Hunderassen. Für diese gilt indes Art. 3 Abs. 1 GG, also der allgemeine Gleichheitssatz unseres Grundgesetzes. Allerdings haben die Gesetzgeber eine recht weitgehende Einschätzungsprärogative, wenn sie Normen erlassen. Und die Verfassungsgerichte sind im Bereich der Gefahrenabwehr zurückhaltend mit der Aufhebung von Gesetzen. So einfach ist es daher nicht, Gesetze “mal eben” zu kippen.
Hounds & People: Gab es in den letzten 10 Jahren aber nicht jede Menge Klagen gegen Hundegesetze? Wurde das Gesetz mit Rasseliste in Holland nicht aufgehoben, bzw. abgeschafft?
Lars-Jürgen Weidemann: Es gab und gibt auch nach wie vor etliche Klagen, die teilweise auch durchaus erfolgreich waren. Allerdings ist es schwieriger, ein (Parlaments-) Gesetz auszuhebeln als eine ministerielle Verordnung. Letztere kann jedes damit befasste Gericht für unwirksam halten; Gesetze können nur von den Landesverfassungsgerichten oder dem Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Und insofern sind die Verfassungsgerichte schon zurückhaltend, da diese Kompetenz eine Durchbrechung des Gewaltenteilungsprinzips darstellt.
Dass in den Niederlanden vor einigen Jahren die Rasseliste bzw. die RAD-Regelungen aufgehoben wurde dürfte richtig sein. Soweit ich mich erinnere war dies aber keine Entscheidung eines Gerichts, sondern eine politische. So etwas hatten wir im Jahre 2003 bereits in Niedersachsen. Dort gibt es erfreulicherweise seit dem Frühjahr 2003 auch kein Hundegesetz mit einer Rasseliste mehr. Es kann also auch anders gehen.
Hounds & People: Benötigen wir in Deutschland Hundegesetze und Verordnungen?
Lars-Jürgen Weidemann: Eigentlich nicht. In den meisten Bundesländern hat es jahrzehntelang keine entsprechenden Regelungen gegeben, ohne dass sie gefehlt hätten. Wenn ein Hund damals als bissig aufgefallen ist konnte ihm auf Grundlage des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts auch schon ohne weiteres ein Leinen und Maulkorbzwang verpasst werden. Auch alle anderen Maßnahmen, die heute in speziellen Hundegesetzten vorgesehen sind, konnten immer schon nach den Polizeigesetzen der Länder angeordnet werden.
Was mit dem allgemeinen Polizeirecht natürlich nicht geht sind Rasselisten und eine Erlaubnispflicht für die Haltung gefährlicher Hunde. Allerdings halte ich den Ansatz, dass bestimmte Rassen gefährlicher sein sollen als andere Hunderassen, für schlichtweg falsch und die jeweiligen Listen der Länder damit für überflüssig. Was ebenfalls mit dem allgemeinen Polizeirecht nicht angeordnet werden kann sind die Verpflichtungen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, Hunde chippen zu lassen sowie Sachkundenachweise von Hundehaltern zu erfordern. Für diese drei Punkte benötigt man indes nicht gleich ein Hundegesetz. Denn sachkundig muss nach dem Tierschutzgesetz (§ 2 Nr. 3 TierSchG) ohnehin jeder Tierhalter sein, also auch Hundehalter. Dies zu überprüfen ist Sache der Amtsveterinäre. Eine Versicherungs- und die Kennzeichnungspflicht kann man mit einem einzigen Paragrafen im Polizeigesetzt regeln. Eines komplizierten Hundegesetztes bedarf es insofern meines Erachtens nicht.
Hounds & People: Wer profitiert von Hundegesetzten und Verordnungen?
Lars-Jürgen Weidemann: Hundeschulen und -trainer, Tierärzte, Sachverständige, Verlage, Hersteller von “Hundeequipment”, möglicherweise auch mein eigener Berufsstand, weil es teilweise wirklich abenteuerlich ist, mit was für rechtlichen Problemen man als Hundehalter heute konfrontiert werden kann.
Hounds & People: Warum sind die Hundegesetze und Verordnungen in jedem Land in Deutschland anders?
Lars-Jürgen Weidemann: Ganz einfach. Wir leben in einem föderalen Staat und Gefahrenabwehr gehört zu den Kompetenzen der (Bundes-) Länder. Und die Bekämpfung von von Hunden ausgehenden Gefahren ist damit Ländersache. Natürlich kann man damit keinem rational denkenden Menschen wirklich überzeugend erklären, warum etwa eine Hunderasse in Bayern als gefährlich gilt und in Nordrhein-Westfalen oder Rheinland-Pfalz nicht. Denn der Hund wird in den seltensten Fällen sein Verhalten mit dem Überschreiten der Landesgrenze ändern. Aber so ist das eben in einem föderalen System; jeder kann sein eigenes Süppchen kochen, ob es schmeckt oder nicht.
Hounds & People: Ist das nicht so ähnlich wie mit dem Schulsystem? In welchem Land gab es das erste Hundegesetzt und Verordnung und warum?
Lars-Jürgen Weidemann: Richtig, Schulrecht ist im wesentlichen ebenfalls Ländersache. Das erste “Hundegesetz”, das Bulldoggen betraf, gab es – meine ich – bereits im Jahr 1839 in Gestalt einer polizeilichen Bekanntmachung in Hamburg. Ein völlig neues Phänomen sind diese Regelungen daher nicht. Aus der jüngeren Vergangenheit wird aber das “erste Hundegesetz” mit einer Rasseliste wohl in Bayern im Jahre 1992 erlassen worden sein. Die gesetzliche Grundlage ist insofern Art. 37 LStVG, die Rasseliste befindet sich dann in einer Rechtsverordnung des Innenministeriums. Für die Beantwortung der Frage, warum gerade diese Verordnung in Bayern zu einem Zeitpunkt erlassen wurde, als im übrigen Bundesgebiet noch kaum jemand Ahnung von den gegenständlichen Rassen etc. hatte, bin ich sicherlich der falsche Ansprechpartner. Unterschrieben ist die Verordnung meiner Erinnerung nach von Herrn Dr. Stoiber, der damals Staatsminister des Innern in Bayern war. Vielleicht interviewen Sie Herrn Dr. Stoiber zu diesem Thema einmal.
Hounds & People: Was hat sich durch die Hundegesetze und Verordnungen in Deutschland geändert?
Lars-Jürgen Weidemann: Diese Frage ist wegen der vielfältigen Probleme schwierig zu beantworten. Vielen Hundehaltern wurden und werden Hunde weggenommen, weil sie sich nicht an gesetzliche oder verordnete Regelungen halten können oder wollen. Ferner dürfte sich bei vielen Nicht-Hundehaltern der Eindruck gefestigt haben, dass es tatsächlich qua Rasse gefährliche Hunde gibt, obschon dieser Ansatz wissenschaftlich mehr als nur zweifelhaft ist. In manchen Bundesländern darf ich mir bestimmte Hunderassen, obwohl ich sie toll finde und sie in anderen Bundesländern noch gezüchtet werden dürfen, nichtmals mehr anschaffen. Ich halte das unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für bedenklich.
Allerdings machen sich viele Hundehalter heute deutlich mehr Gedanken über die artgerechte Haltung und Erziehung ihrer Hunde als früher. Denn mit unerzogenen Hunden ist Ärger vorprogrammiert. Zwar muss man auch hier unterscheiden; denn es ist etwas anderes, ob ich einen schwer traumatisierten Hund aus dem Tierschutz übernehme und mit viel Geduld und Liebe versuche, ihn wieder zu einem ausgeglichenen und verträglichen Hund zu formen, oder aber ob ich schlichtweg zu faul oder zu bequem bin, Zeit in die Ausbildung meines Welpen zu investieren, der mir und anderen dann hinterher auf der Nase herumtanzt.
Hounds & People: Vielen Dank, Herr Weidemann für das Interview!
Astrid Ebenhoch ist Journalistin und Gründerin von Hounds & People
Siehe auch:
- Es brennt! Es brennt!
Gutachter werden von den Ministerien und Behörden herangezogen und lassen sich “beraten”, auch für den Sachkundenachweis für Hundebesitzer. Meist ist es aber so, dass Gutachter selbst keine Sachkunde besitzen, sondern in erster Linie Geld verdienen wollen.
Je nachdem welches Ziel erreicht werden soll, wird der entsprechende Sachverständige, bzw. Gutachter ausgewählt. Bei der Begutachtung von Hunden, hierzu sind wenn überhaupt nur ein paar seriöse Wissenschaflter fähig, ist dies ebenso.
Sachkunde? Fragwürdige und inkompetente Sachverständige die in Deutschland, Richter und Ordnungsämter in Deutschland beauftragen und von denen sich Ministerien lassen.
Foto: ©-Igor-Zakowski
Vielen Dank, dass dieses Thema so gut erläutert wurde und dass es überhaupt aufgegriffen wurde.
Danke an Hernn Weidemann und Frau Ebenhoch!
“Life is not about finding yourself – it is about creating yourself.”
Rechtsextremisten glauben an eine naturgegebene ethnische (“rassische”) Ungleichwertigkeit der Menschen..
Ethnische, kulturelle, geistige und körperliche Unterschiede oder aus sozialen Gründen
begründen für sie mit einen minderen Wert und Rechtsstatus bestimmter Individuen und Gruppen.
Sie erkennen die elementaren Grundsätze des Zusammenlebens mit Menschen egal welcher Herkunft oder Rasse nicht an.
In der Politikwissenschaft ist der Begriff Rechtsextremismus umstritten, da Elemente dieser Ideologie auch bei anderen Ideologien vorzufinden sind.
Der Rechtsextremismus lehnt das an den Menschenrechten orientierte Gleichheitsprinzip ab .
Daher wird unter anderem der Begriff “Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit” benutzt.
Wie benutzen den Begriff “Gruppenbezogene Hundefeindlichkeit” .Der Rassismus wird so neu verpackt.
Rechtsextreme Strategen versuchen immer wieder, der Ideologie einen modernen Anstrich zu verpassen, wie beispielsweise durch das Konzept der Hunderassen Gesetze.
Rechtsextreme Haltungen haben in den vergangenen Jahren zugenommen – nicht nur bei radikalen Politikern,
sondern auch in der Mitte der Gesellschaft. Zu diesem Ergebnis kommt meine ” Langzeitstudie ”
Rechtspopulistische Positionen versprächen angebliche Sicherheit in unruhigen Zeiten mit unseren Hunden.
Für den sozialen Zusammenhalt in einer zunehmend ethnisch-kulturell heterogenen Gesellschaft sind das keine positiven Signale.Es ist ein Thema für das interdisziplinäre Konflikt und Gewaltforschungs Institut.
Wer also Menschen nach ihrem Nutzen beurteilt – neigt zufolge deutlich eher zur Abwertungen schwacher Gruppen.
Der Zusammenhang ist bei denen besonders hoch, die sich selbst “oben” verorten.
Oben verorten tun sich Politiker die Hunderasse Gesetze schaffen,wo unwiederlegbar vermutliche Hunderassen
als gesetzlich gefährlich eingestuft werden,diese dann den Familien enteignet werden.
Das ist Gruppenbezogene Hundefeindlichkeit.Ein rechtspopulistische Potential.
Wer diesen rechtspopulistische Potential Vorschub leisten möchte und sich daran beteiligt ist selbstredend schuldig.
Es gibt genetische Unterschiede bei Menschen .
Menschen in biologische Rassen zu unterteilen entspricht nicht den Stand der Wissenschaft.
Damals wurden Rassen bei Adelsfamilien und Pferdezuchten als gebräuchliche Beschreibung angesehen.
In der Gesetzesbgründung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heisst es,dass das Gesetz nicht die Existenz menschlicher Rassen annimmt,sondern dass derjenige,der sich rassistisch verhält,dies annimmt.
ein wichtiger Aspekt also.
Wir brauchen Gleichbehandlungsgesetze,erst recht bei Hunden.
Rassisten sind verbohrt in Ihren Meinungen durch Ihre Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Viele rechte haben solche Hunde und sind gegen den Hunderassismus-gegen die Gruppenbezogene Hundefeindlichkeit-das ist in sich paradox wie ihr bestimmt feststellen könnt.
Welchen Sinn haben Tierschutzgesetze ,
wenn es Ausnahmeregelungen gibt,
die eine Tötung (einschläfern) bei Hunden
ohne vernünftigen Grund erlauben.
Der Hund hat vor dem vorhandenen Gesetz
kein Tierrecht,dass ist kein gerechtfertigter Tierschutz für ein
Allgemeinwohl.
Hamburg ist immer noch eine Katastrophe.
Es gibt eine neues Hundelager ,
ähnlich wie in Harburg
vor einiger Zeit.
Ich fodere den Schutz von verfolgten ausländischen Hunden
vor gemeingefährlichen Monstern.
Kann man Rückschlüsse auf den Charakter eines Menschen schliessen,
wenn er mit anderen Lebewesen so umgeht,
wie derzeit durch Hunderassen Gesetze?
Das Wort Kampfhunde ist primitiv,
ebenso die Bezeichnung Listenhunde.
Wird es doch getan,diese Bezeichnungen vom
System zu übernehmen,ist daß schon eine Anpassung
an dem Unrechts Erfinder vom Rasse Gesetz.
Verbotene ausländische Hunde oder deren Mischung
daraus ,sind verboten,weil ihnen eine Gefährlichkeit in der Vermutung gesetzlich angedichtet wird.
Würde man diese ausländische Hunde nicht nur als gefährlich vermuten,
sondern diese als gefährlich bestimmen durch eine Festlegung Anstelle von einer Vermutung,
würde man mit zwei (mittel) Fingern im Ausland auf uns zeigen.
Wie die Wissenschaft darüber denkt über die Zuordnung einer
angeblich gefährlichen ausländischen Rasse
wissen wir.
Unser Hunde Gesetz ist eine kriminelle Idiotie.
Die Entwicklung für Hunde wird immer negativer.
Jedes neue Gesetz ist eine Einschränkung unserer Demokratie,
begreift auch der anders denkende.
Dieses sei für Maulkorb Befürworter gesagt.
Was kann der einzelne tun in seiner denkweise und Einstellung
bei Tierrechtsverletzungen gegenüber unseren Hunden.
Ich mach hier nicht auf Mitleidethik,dieses soll es nicht demonstrieren.
Wenn es die Möglichkeit gibt,Tieren zu helfen,
sollten wir uns moralisch dafür opfern,
etwa schreckliches zu verhindern.
Gibt es eine Skala des Tierrechts?
Oder ist eine Skala denkbar, auf der wir nicht die Krone der Schöpfung sind?
Die zweite Frage ist den Erfindern gewidmet!
Kinder gehen mit dem Halsband ihres Hundes ins Bett zum schlafen,
weil Ihnen der eigene Familienhund enteignet wurde vom Gesetzgeber.
Dieser Schmerz bei diesen Kindern,dieser Schmerz bei diesen
geklauten Hunden (Hunde können leiden) im Kopf,
kein Wunder daß solche Kinder nicht gut auf unser System zu sprechen sind.
Ca 200 Hunde wie im Kz gehalten in Hamburg knapp 2 Jahre,niemals ausgehen,
immer non stop eingekerkert,VOR EIN PAAR JAHREN.
Ungebremst und gewissenlos,
irgenwie wiederholt sich die Geschichte mit Ihrer Beschlagnahme-Orgie von Hunden.
Den staatlichen verordneten Rassismus durch eine vermutlich
gefährliche Rasse als Gesetz,entgegen zu wirken durch
Vorschläge ist sehr edel.
Die Hundegesetzgebung und ihre weitere Handhabung durch die Bezirksämter ist erschütternd.
Wie soll gegen eine gewissenlose Gesinnung vorgegangen werden…
Tiere brauchen Menschen.
Wenn Rasenwahn und Rassenhass weiter durch die Gehirne
unserer Kinder toben,das kann nicht gut sein.
Unser Tierschutzgesetz muß verfassungsrechtlich geprüft werden.—
Die Medien sollten von einer ständigen Rassendiskrimminierung sofort Abstand nehmen.—
Wesentest bei Hunden ist Unfug,da er nichts verbrochen hat.—
Deutschland ist nicht hundefreundlich,sagen die im Ausland mit dem Finger zeigend.
Schadenersatz für enteignete Hunde wegen der Rasse muß statt gegeben werden.Ein Gesetz was eine vermutliche Gefährlichkeit wege dem anderen aussehen, bzw.wegen einer ausländischen Rasse ,muß abgeschaft werden.Der Gesetzgeber muß eine Schuld feststellen,nicht der Hundehalter,der zur Zeit seine Unschuld beweisen muß,keinen
gefährlichen Hund zu besitzen.Das Grundgesetz ist dadurch gravierend verändert worden bzw.geknickt.Wohin dieses führt sehen wir durch Hunde Enteignungen vom System.Phänotypische Rassemerkmale werden gemessen beim Hund,wie beim Menschen vor ca 60 Jahren.Das muß dringend geändert werden.Daß Übel an der Wurzel packen,wenn wir gegen Rassismus beim Hund sind.Maulkorbzwang muß als Tierquälerisch geächtet werden.Wenn Hunde mal zu schnappen bei Tierpflegern in den Tierheimen,dürfen Hunde nicht gleich gekillt werden.Berufsrisiken sollte bei Tierpflegern nicht ausser acht gelassen werden.Tierpfleger können nicht fehlerfrei arbeiten,um diese Einsicht bitte ich.
Drogensüchtige und schwangere Frauen,sowie Obdachlose und andere Menschen,die eine Hilfebedürftigkeit brauchen,sollten von der Hundesteuer befreit werden.Besser die Hundesteuer ganz absetzen.Standarduntersuchungen beim Tierarzt,sollten immer kostenfrei sein,sowie beim Tierarzt Herrn Dirk Schrader aus Hamburg,von dem ich meinen Hund Maexy bekommen habe.Dann gehen mehr Menschen mit ihren Hunden zum Tierarzt.Kann nur gut für die eigene Famile und deren Umwelt sein,mit vom Tierarzt durchgecheckten Hunden zu leben.
In der Schule muß über Hunde gesprochen werden,über Tiere die zu unserer Kultur seit langen angehören.Tiere können Schmerzen haben,können krank werden,können sich freuen und bellen.Fremde Hunde fasst man nicht an,ohne vorher zu fragen.Hunde können beißen.Kinder können Gefühle für Tiere entwickeln und lernen diese zu verstehen.Es gibt keine Schulhunde,für daß Klassenzimmer,leider.Kinder können durch Freude am Unterricht mit Hund ihr Bewustsein besser entwickeln als andere Kinder,die den Unterricht als anstrengend ansehen.Sicherlich wird eine Hundeschulstunde von Kindern nicht geschwänzt.Leider ist die derzeitige Schulkinder Generation vom System mit Hunden nicht gut zu sprechen…seit über 10 Jahren.Wir sehen jetzt schon eine Verrohung der Kinder ,durch die Hunderassen Medien Hysterie.
“Life is not about finding yourself – it is about creating yourself.”
“Es geht im Leben nicht darum, dich selbst zu finden – sondern dich selbst zu gestalten.”
Schaut euch mal in den Sozialen Netzwerken und Foren um wie Listenhundhalter agieren und sich zu Staatsbediensteten machen.
Wo alles versucht wird an namen und adressen der hilfesuchenden Menschen zu kommmen um die bei den entsprechenden Ordnungsämtern zu melden.
Gerade die Listenhundhalter heute sind garnicht mehr interessiert daran die Listen zu kippen, da sie zu nichtssagenden ganz normalen Hundehaltern würden.
Speziell die Kampfschmuseergemeinde die Hochburg der Denunzianten hätte ihren Sinn auch als gewerbliches Forum ihren Sinn verloren.
HÄ?
Du selbst hältst keinen Listi, nehme ich an?
1. Staatsbedienstete? Du meinst Staatsdiener, oder? Also Beamte? Deine These verstehe ich nicht. Wird vielleicht klarer mit einem Beispiel, wenn du die These schon so nebulös formulieren musst.
2. Was für Namen und Adressen sollen das bitte sein? Inwiefern suchen sie Hilfe? und
3. Meinst du wirklich, wir hätten so viel Zeit über, uns zum Spaß über die Rasseliste aufzuregen, Infostände und Demos zu veranstalten, nur, weil wir was “Besonderes” sein wollen?
Eine (deine) Meinung, die man getrost nochmal überdenken darf….
Hamburger Hundegesetz 2012
Rasseliste für Hunde in Hamburg?
Nach dem Gesetzesentwurf der SPD bezüglich der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes sollen die Rasselisten in der jetzigen Form bestehen bleiben. Die SPD ignoriert den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrenerforschungspflicht der Gesetzgeber.
Nur ein Beispiel, der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz in Hamburg in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle in Hamburg registrierten Bullterrier zu.
Was bedeutet, dass alle zurzeit in Hamburg angemeldeten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.Bullterrier sind nach den Hamburger Beißstatistiken in den Jahren von in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen. Die Bullterrier sind mutmaßlich in Bezug auf das Urteil vom 16.03.2004 bei der nächsten Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012 von der Rasseliste zu streichen.
Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: “96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.”
Der bedauerliche Vorfall im Jahr 2000 (Volkan) in Wilhelmsburg wird in Hamburg regelmäßig von den Politiker/innen für den Erhalt der Rasselisten als Totschlagargument missbraucht. Wenige Monate später wurde in Lutzhorn (Kreis Pinneberg), ein 13-jähriges Mädchen von einem Deutschen Schäferhund zerfleischt. Der Hund wurde mutmaßlich von Privatpersonen im Schutzdienst ausgebildet. Diese tödliche Beißattacke, ist von den Medien kaum beachtet worden und Konsequenzen wurden vonseiten der Politik nicht gezogen. Die SPD versucht in Hamburg auf die Schnelle, ein Hundegesetz zu verabschieden. Die Gesetzesvorlage entspricht nicht dem Schutz von Menschen vor wirklich gefährlichen Hunden. In den Beißstatistiken kommen die in Hamburg unwiderlegbar gefährlichen Hunde der Rassen Pit Bull Terrier und Co. selten oder gar nicht vor, dass wird von den meisten in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien ignoriert. Eine Ausnahme ist bisher die Partei “Die Linke”, die Rasselisten auch in Hamburg ablehnt. Dass an den Beißvorfällen ein auffallend großer Anteil von Gebrauchshunden, wie der Schäferhund und Co. beteiligt sind, scheint den Gesetzgeber in Hamburg nicht zu interessieren. Solange es Privatpersonen unter dem Deckmantel des Hundesports, bzw. der Gebrauchshundeprüfung erlaubt ist, mit Hunden einen Schutzdienst zu absolvieren, ist das unverantwortliche Handeln der Gesetzgeber in Hamburg nicht verwunderlich. Sind abgerichtete Schäferhunde und Co. keine Waffen?
Die Entwicklung in anderen Bundesländern:
Niedersachsen hat ein Hundegesetz ohne Rasselisten verabschiedet.
In Niedersachsen waren sich alle Parteien einig, dass die Rasselisten nicht zur Sicherheit von Menschen beitragen. Das wurde wie folgt begründet, Ausschnitte aus der Debatte. Zitate :
Andrea Schröder-Ehlers (SPD):
Nach vielen intensiven Beratungen, nach umfas-senden Anhörungen und nach Gesprächen mit Verbänden, Vereinen und Fachleuten sowie mit Vertretern aus dem gesamten Bereich, der sich bei diesem Thema auskennt, liegt uns nun eine Be-schlussempfehlung vor…….
Jetzt ist aus unserer Sicht ein Gesetzentwurf ent-standen, dem wir zustimmen können……..
Christian Meyer (GRÜNE):
Vorschläge für eine Größenbegrenzung oder für Rasselisten, wie es einige Parteien wollten, sind vom Tisch. Alle Hunde und auch alle Halter wer-den gleich behandelt…..
Eine Unterscheidung nach Körpergröße, wie sie als sogenannte 20/40-Regelung lange diskutiert wurde, ist vom Tisch. Das ist nicht zielführend; in manchen Beißstatistiken liegen sowohl Schäfer-hunde als auch Dackel im oberen Drittel, und für Kinder können auch kleine Hunde gefährlich sein, wie Vorfälle immer wieder zeigen.
Jan-Christoph Oetjen (FDP):
Ich möchte auch noch einmal sagen, dass wir in diesem Gesetz ganz bewusst keine Rasseliste und – das ergänze ich sehr deutlich – auch keine Größenklassen und keine 20/40-Regelung haben. Denn es liegt nicht an der einzelnen Rasse, ob ein Hund gefährlich ist.
Frank Oesterhelweg (CDU):
Hier wurde mit den Rasselisten auch ein Thema angesprochen, das ich zumindest kurz streifen möchte. Wir haben uns von Anfang an gegen Ras-selisten ausgesprochen, weil wir sie nicht für sinn-voll und nicht für zweckmäßig halten. Professor Dr. Hackbarth hat in der Anhörung am 25. Februar ganz klar gesagt – Zitat -: „Die Gefährlichkeit eines Hundes hängt nicht von der Rasse ab. … Wer heutzutage eine Rasseliste fordert, handelt wider wissenschaftliche Erkenntnis.“ So ist es, und dabei bleibt es.
Jan-Christoph Oetjen (FDP):
Ich habe noch etwas Redezeit. Deshalb will ich an dieser Stelle deutlich machen, dass sehr viele Bundesländer heute noch Regelungen mit Rasse-listen haben. Diese Rasselisten sind nach dem Urteil auf Bundesebene nicht mehr zulässig. Sie wissen genau, dass sehr viele Klagen gegen diese Rasselisten anhängig sind und überall von Hunde-halterinnen und Hundehaltern dafür gekämpft wird, damit diese Rasselisten aus den Gesetzen gestri-chen werden. Ich hoffe, dass dieses Gesetz aus Niedersachsen als modernstes Hundegesetz Deutschlands auch ein Signal an andere Bundes-länder ist, sich an unserem Beispiel zu orientieren.
Hans-Henning Adler ( DIE LINKE):
….denn Fachleute sagen uns, es gibt keine gefährlichen Hunderassen an sich…..(1)
Auch in Berlin gibt es positive Zeichen zukünftig auf Rasselisten verzichten zu wollen.
In Hessen hat die SPD einen Gesetzesentwurf ohne Rasselisten vorgelegt.(2)
Sollte der Gesetzgeber in Hamburg weiterhin an den Rasselisten im Hundegesetz festhalten und darüber
hinaus auch noch Hunderassen als unwiderlegbar gefährlich einstufen, ignorieren die Politiker/innen bewusst wissenschaftliche Erkenntnisse (Studien, Gutachten usw.) und die juristische Einschätzung von Fachleuten, insbesondere in Bezug auf den Verzicht von Rasselisten in Niedersachsen und dem Gesetzesentwurf der SPD in Hessen.(3)
Wenn das neue Hundegesetz in Hamburg nach der bisherigen Gesetzesvorlage der SPD verabschiedet wird , sollte sich der Hamburger Tierschutzverein (HTV) überlegen in wieweit es aus rechtlichen Gründen noch zu verantworten ist, den mit der Stadt Hamburg abgeschlossenen Vertrag aufrechtzuerhalten. Denn es kann nicht im Interesse der Tier und Menschenrechte liegen Hunde zu verwahren, die aus Familien gerissen worden sind und nur wegen ihrer Rassezugehörigkeit beschlagnahmt worden sind . Diese Hunde werden teilweise über Jahre in Zwingern im HTV untergebracht. Der HTV verstößt damit mutmaßlich seit Jahren gegen die Tierschutz- Hundeverordnung.(4)
(1) http://www.linksfraktion-niedersachsen.de/nc/fraktion/landtagsabgeordnete/hans_henning_adler/reden_im_landtag/detailansicht/browse/10/zurueck/reden-im-landtag/artikel/rede-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-niedersaechsischen-gesetzes-ueber-das-halten-vo/
und
http://www.linksfraktion-niedersachsen.de/fileadmin/Linksfraktion/Kritikpunkt/KP%2013.pdf
(2)http://www.tierschutzbund.de/4983.html
und
http://bundespresseportal.de/hessen/item/1876-tierschutz-dr-judith-pauly-bender-spd-hessen-braucht-ein-modernes-hundegesetz.html
(3) Anhörung zum Hessischen Hundegesetz:
http://www.die-hundeluege.org/forum/showthread.php?467-Hessisches-Hundegesetz
Tierschutz- Hundeverordnung:
(4) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
irren ist menschlich,
bei dir jedoch möchte ich höflich eine absicht unterstellen.
vermutlich hast du zuhause nicht sehr viel zu sagen
und versuchst es anderweitig.
betreibst unterstellungen,wie ich
mit einem weinenden auge bei dir rauslese-
gleiches recht möchte ich mir auch genehmigen.
man braucht keinen verbotenen hund zu besitzen
um gegen unrecht bei hunden zu argumentieren.
die denkweise bei deinem text inhalt lässt einiges vermuten.
deine freie meinung ist nicht herzenswarm.
ist dein herz grösser als ein kieselstein,dann lasse es uns wissen.
diensttuer die ihren dienst ausführen,wenn der dienstherr befiehlt ein unrechtes gesetz
am bürger durchzuführen,so etwas muss in der pflicht sein,
dieses weiterhin öffentlich in allen internet gemeinden bekannt zu machen.
Meinen Dank an Herrn Weidemann und Frau Ebenhoch,für dieses Interview.
Da ich selbst Halterin eines Pitbulmixes und zweier Standard Bullterrier bin weiß ich,in welch einem Verordungsdschungel wir derzeit leben.
Bevor ich in einem Bundesland Urlaub mache muß ,ich mich erst über das derzeitige Gesetz des Bundeslandes informieren.
In NDS sind meine Hunde einfach Hunde,komme ich nach NRW sind meine Standard Bullterrier sog.Kampfhunde mein Pitmix ebenfalls.
In RLP sind meine Standard Bullterrier dann wieder ganz normale Hunde und nur noch mein Pitmix ist ein sog. Kampfhund.
Wie will jemand mit gesundem Menschenvertand das noch verstehen?
Wie kann sich die Gefährlichkeit eines Hundes an einer Bundeslandgrenze verändern?
Warum gilt ein Hund nach einem bestandenen Wesenstest immernoch als sog. Kampfhund und fällt immernoch unter die Landeshundeverordnung,nur anhand seiner Rasse?
Ich hoffe das die Regelung von NDS sich Bundesweit durchsetzt,denn dieses Gesetz gilt für alle Rassen.
Ein sehr gelungenes Interview. Als Hundehalter fühlt man sich der Willkür des Staates ausgeliefert und es tut gut, dies auch mal aus dem “Mund” eines Juristen bestätigt zu bekommen.
Gut gesprochen! Dankeschön!!
Ein herzliches Dankeschön an Rechtsanwalt Weidemann und Frau Ebenhoch für dieses informative Interview, das die unterschiedlichen Gesetze der einzelnen Bundesländer verdeutlicht und für einige Verwirrung sorgt. Zu Recht prangert Herr Weidemann die oft nicht nachvollziehbaren und ständig neuen Hundegesetze, Verordnungen und Rasselisten an. Bleibt zu hoffen, dass er bei seinem vehementen und sehr engagierten Kampf gegen diese Beamtenwillkür bei den Kommunen/Ländern irgendwann Gehör finden wird.
Mein Dank gilt aber auch Frau Ebenhoch, die sich nicht scheut, in Zusammenhang mit der “Gefahr”, die angeblich von zumindest einigen Hunden ausgehen soll, auf die unzählingen täglichen, z.T. tödlichen Verkehrsunfälle hinzuweisen. Aber auch die berechtigte Frage stellt, ob man angesichts der erst kürzlich von einem Tiger getöteten Tierpflegerin nicht auch alle Zoos schließen müsste.
Wieder einmal ein hervorragendes Interview und bringt es auf den Punkt! Vor allem wie wir Hundebesitzer hier permanent verkohlt werden. Vielen Dank auch an den Anwalt Weidemann! Mehr solche Leute braucht das Land!
Great Interview! Congratulations!