Der Anwaltliche Notdienst in Hamburg wies bereits vor und während des G20 Gipfel darauf hin, dass die Polizei mit “Fake-News” arbeiteten und einen Zustand herbei reden würde, der nicht zutreffend gewesen sei.
Die Rechtsanwälte kritisierten, dass Politiker der großen Koalition Anfang des Jahres in Berlin die strafrechtliche Verfolgung von sogenannten „Fake-News“ gefordert haben. “Jetzt scheint es, als würde die Hamburger Polizei sich dieses Mittels bedienen.”
Es sei eine Lüge gewesen, dass die Vermummung ein Grund zum Eingreifen der Polizei gewesen sei. Die Polizei habe die Herrschaft über die Stadt Hamburg, bereits vor Beginn der Demonstrationen, übernommen.
“Ein Staat darf nicht mit Lügen arbeiten”, so die Rechtsanwälte.
Der Anwaltliche Notdienst kümmert sich um Demonstranten, die in Gewahrsam genommen werden oder wurden. Die RechtanwälteInnen sorgen dann dafür, dass diese Menschen ein rechtsstaatliches Verfahren bekommen, das ihnen laut Gesetz zusteht.
Die Anwälte seien bei ihrer Arbeit massiv behindert worden. Der Zugang zu ihren MandantInnen sei ihnen verwehrt und den Gefangenen entscheidende Informationen vorenthalten worden.
Den Festgehaltenen und ihren AnwältInnen sei weder mittgeteilt worden, “ob man ihnen einen Straftatvorwurf macht und sie einer Haftrichterin / einem Haftrichter vorgeführt werden sollen, oder ob es sich um eine präventive Ingewahrsamnahme, also eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr handelt”, so der Anwaltliche Notdienst.
Die Anwälte seien bei den Demonstrationen anwesend gewesen.
Einer der Anwälte des Anwaltlichen Notdienstes (AND) sei am Samstag, 8. Juli 2017, gegen 1.30h, von mehreren Polizeibeamten gepackt, ins Gesicht gegriffen, der Arm verdreht und weggeschleift worden.
Bei einem Beratungsgespräch mit einem Mandanten, sollte sich dieser nach dem Gespräch komplett entkleiden. Leibesvisitationen würden vermehrt an den Gefangenen, sowohl vor als auch nach dem Kontakt zu AnwältInnen, vorgenommen. Die Polizei würde diese Maßnahme damit begründen, dass die AnwältInnen ihren MandantInnen gefährliche Gegenstände übergeben könnten.
Nachdem der Anwalt dieser Leibesvisitation entschieden widersprochen hätte, sei er körperlich angegriffen worden.
Die Annahme, dass die Anwälte gefährliche Gegenstände mit in die Gefangenenstelle schmuggeln könnten, würde erneut zeigen, “dass die Polizei AnwälteInnen nicht als Garanten eines rechtsstaatlichen Verfahrens sieht, sondern als Gefahr.
“Eine Polizei, die gegen Anwälte körperlich vorgeht, die sich für ihre Mandanten einsetzen, hat jeden Bezug zum Rechtsstaat verloren” so die Rechtsanwälte.
Der Anwaltliche Notdienst kritisierte bereits Wochen vor dem G20, dass die Polizei, der Verfassungsschutz und die Politik die Bevölkerung mit Meldungen über die Gefährlichkeit und Gewaltbereitschaft der zur Demonstration erwarteten “militanten Szene” versorgte, die vermeintliche Anzahl angeblich gewaltbereiter Demonstrationsteilnehmer ebenso stetig steigen würde und eine für sie begründete Gefahr für die Sicherheit und Ordnung bestehen würde.
Der Anwaltliche Notdienst in Hamburg: “Noch Anfang des Jahres forderten Politiker der großen Koalition in Berlin die strafrechtliche Verfolgung von sogenannten „Fake-News“. Jetzt scheint es, als würde die Hamburger Polizei sich dieses Mittels bedienen, um im Vorfeld der Demonstration gegen den G 20-Gipfel „Welcome to Hell“ Stimmung zu machen. Schon vor Wochen wurde eine Zahl von 4.000 „Gewaltbereiten“ in den Ring geworfen. Die Zahl stieg in den letzten zwei Wochen sprunghaft über 8.000 bis auf 10.000 an. Außer dem Hinweis auf angebliche Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gibt es nichts, was diese Angaben glaubhaft machen könnte.”
Unmittelbar vor Beginn der Demonstration habe Kriminaldirektor Jan Hieber ein Waffenarsenal und eine Streugutkiste als angeblichen Beweis für aus Berlin anreisende Gewalttäter präsentiert. “Was diese „Funde“ tatsächlich mit einer in Hamburg stattfindenden Demonstration zu tun haben könnten, bleibt völlig unklar”, so der Anwaltliche Notdienst.
Der Polizeipräsident Meyer, habe behauptet, dass Mittel dieser Art bei der „Welcome to Hell“- Demonstration zum Einsatz kommen würden: „Wir müssen davon ausgehen, dass Polizisten bei diesem Einsatz brennen werden.“
Um die Stimmung anzuheizen habe sich auch Polizeisprecher Timo Zill geäußert: „Diese Autonomen haben deutlich gemacht, dass sie z. T. schwerste Straftaten begehen wollen,“ wie der Anwaltliche Notdienst berichtete.
Die Polizei habe also bereits vor der Demonstration „Welcome to Hell“ angekündigt, dass der Verlauf dieser Demonstration maßgeblichen Einfluss auf die noch folgenden Veranstaltungen haben würde.
Das Verhalten der Polizei sei eine Obstruktion gegenüber der Anwaltlichen Tätigkeit, die ebenfalls Rechts und Verfassungswidrig sei.
“Was wir hier sehen ist eine Bürgerkriegsübung, eine groß angelegte Bürgerkriegsübung. Eine Aufstandsbekämpfung ohne Aufstand.
Das ganze ist ein massiver Verstoß gegen die Verfassung.
Die Rufe die zurzeit von de Maiziere kommen, angesichts der Hamburger Verhältnisse müsse es eine Notstandsverfassung geben, sind unmäßig, sie sind rechtswidrig, sie sind gerade zu unglaublich.
Wir brauchen Meinungsfreiheit, wir brauchen Versammlungsfreiheit! Wir brauchen keinen Polizeistaat!”, so die Rechtsanwältin des Anwaltlichen Notdienst.
www.anwaltlicher-notdienst-rav.org
Die Polizei verhielt sich auch Journalisten gegenüber ähnlich aggressiv und rechtswidrig. Zahlreiche Journalisten wurden von der Polizei angegriffen und ihnen die Akkreditierung entzogen.
Die Polizei hat bei der G20-Demo am Donnerstag jedes Maß verloren und die Verfassung missachtet, sagt Law-Blog-Autor Udo Vetter.
Ein Statement zu den G20 Demonstrationen der Rechtsanwältin Gabriele Heinicke:
Eskalation der Polizei mit Ansage