Den vielen Peinlichkeiten im Vorgehen und in der Argumentation des durch das Urteil als rechtswidrig erklärten Hundeverbots, lässt das Bezirksamt nun sogar einer Behörde völlig unangemessenes Verhalten folgen und zeigt sich zudem als schlechter Verlierer.
Da das Bezirksamt dem Urteil bislang keine Folge geleistet hat, hat unser Anwalt Dr. Michael, nunmehr bei Gericht einen Vollstreckungsantrag mit Androhung eines Zwangsgeldes bis zu 10.000€ gegen das Bezirksamt gestellt.
Wie Sie sicher wissen, hat die BVV Steglitz-Zehlendorf am 16.03.2016 mit Mehrheit der CDU/Grünen Fraktionen ein erneutes Hundeverbot auf den Uferwegen von Schlachtensee und Krumme Lanke beschlossen.Selbst der Bezirksbürgermeister Kopp, Mitglied der CDU und Vorsitzender des Rechtsamtes des Bezirks ließ vor der Abstimmung bekanntgeben, dass nach Recherchen seiner Abteilung die Chancen für eine Rechtmäßigkeit des Beschlusses nur bei 50% : 50% lägen.
Ich habe bereits im Vorfeld dieses Beschluss sowohl das Bezirksamt als auch den Berliner Senat informiert, dass mir wie vor unserer erfolgreichen Klage gegen das erste Hundeverbot Ausarbeitungen desselben Verfassers vorliegen, die erneut unzweifelhaft darlegen, dass auch ein Verbot auf Basis des Grünanlagengesetzes nicht durchsetzbar sein wird.
Keine der beiden Parteien nahm dies jedoch zum Anlass, sich mit uns zusammen zu setzen, die Richtigkeit dieser Ausarbeitungen einer juristischen Prüfung zu unterziehen und sich damit eine weitere Schlappe und dem Steuerzahler unnötige Ausgaben zu ersparen. Nach unseren Informationen blieb auch eine erneute Anfrage des Bundes der Steuerzahler hinsichtlich der Höhe der diesmal zu erwartenden sinnlos verschwendeten Steuergelder unbeantwortet.
Um den damit wieder vom Bezirksamt initiierten Unfrieden zwischen den Bürgern zeitlich so gering wie möglich zu halten, habe ich dem für das Ordnungsamt zuständigen Stadtrat Karnetzki (SPD) einen Vorschlag unterbreiten lassen.
Am Tag des Inkrafttretens des erneuten Verbots, den 15.04.2016, möchte ich mich mit meinem angeleinten Hund auf den Uferwegen des Schlachtensee mit Vertretern des Ordnungsamtes verabreden, um eine zeitnahe Anzeige zu erhalten. Dieser werde ich dann widersprechen, womit sie vor dem Amtsgericht landen wird. Dort soll dann das Gericht die Situation prüfen und ein Urteil fällen.
Ich bin überzeugt, dass das Amtsgericht unserer Argumentation folgt und das Verfahren gegen mich dann einstellt.
Es erscheint mir allerdings wahrscheinlich, dass das Bezirksamt eine Anzeige gegen mich wieder verhindert. So geschehen schon im letzten August, als sogar eine bereits durch einen Polizeihauptkommissar aufgenommene Anzeige gegen mich auf unerklärliche Weise nie durch das zuständige Ordnungsamt weiterverfolgt wurde. Für diesen Fall werde ich Ihnen auf Anfrage den Anwalt benennen, mit dem ich den Widerspruch gegen ein mögliches Bußgeldverfahren wegen des Betretens der Uferwege mit einem an einer maximal 2 m langen Leine geführten Hund ausgearbeitet habe.
Gerne können sich mit einer diesbezüglichen Anfrage auch Hundebesitzer an uns wenden, die uns bislang nicht unterstützt haben. Sofern Sie eine private Rechtsschutzversicherung haben sollten Sie vorab mit dieser klären, ob entsprechender Versicherungsschutz besteht. In den meisten Fällen sollte das der Fall sein.
Urteil: Urteil Verwaltungsgericht Berlin 2016
Frank Kühn ist Initiator der Bürgerinitiative Hunde am Schlachtensee.
Siehe auch:
- Berliner Senat und Bezirksamt lehnt weiterhin Gespräche ab
- Gericht hebt Verbot für Menschen mit Hund auf
- Säuberungs-Aktion in Berlin: Menschen mit Hund
- Weitreichende Klage gegen Hundeverbot am Schlachtensee
- Keine Rechtsgrundlage für Hundeverbot am Schlachtensee in Berlin
- Erste peinliche Niederlage für Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto
- Verwaltungsgericht Berlin: Hunde dürfen am Schlachtensee mitdemonstrieren
- Schlachtensee: Behörde schränkt Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit weiter ein
- „Verpiss dich endlich mit deinem Drecksköter von unserem See“
- Sogenanntes Hundeverbot steht über dem Grundgesetz
- Hunde am Schlachtensee: Ergebnisse des Gerichtstermins vom 15.07.2015
- Berlin-Schlachtensee: Beleidigungen und Übergriffe gegen Hundehalter
- Verordnung Schlachtensee: Der Rucksackberliner und die Folgen
- Tendenziöse Podiumsdiskussion der Springer Presse – Hundeverbot am Schlachtensee
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