Tatsachen, Behauptungen und Unwahrheiten zum Hundeverbot am Schlachtensee und der Krummen Lanke!
Gerne wäre ich der Einladung der Berliner Morgenpost zu der Podiumsdiskussion am 12.05. gefolgt und hätte daran teilgenommen.
Ich hätte dafür sogar meine Geschäftsreise unterbrochen, wäre aus Bielefeld angereist, um nach der Veranstaltung gleich wieder zurück zu reisen.
Dann habe ich erfahren, das die den Diskussionsverlauf und damit auch das Ergebnis entscheidend beeinflussende Moderatorenrolle mit dem erklärten Hundegegner und Befürworter des Hundeverbots, Hajo Schumacher, besetzt wird.
Eine solche Besetzung der Schlüsselposition einer Diskussion lässt jeglichen professionellen Anspruch an einen Moderator ausser Acht und einen ähnlich gesteuerten Ablauf wie bei dem Bürgergespräch am 15.05. erwarten.
Da mir die Morgenpost in einem hierzu geführten Telefonat mitgeteilt hat, dass eine Umbesetzung der Moderatorenrolle nicht möglich ist, habe ich abgesagt.
Es geht in schnellen Schritten auf die Umsetzung des Verbots für Hunde am Schlachtensee und der Krummen Lanke zu.
In den Medien ist in den letzten Monaten viel darüber berichtet worden. Im Zuge der vielen Berichterstattungen und der zu Worte gekommenen unterschiedlichen Meinungen, insbesondere der vielfältigen, regelmäßig überarbeiteten Informationsblätter des Bezirksamts fiel es auch mir schwer, einen Überblick zu behalten.
Die nachfolgende Zusammenfassung der Fakten aus unserer Sicht kann und soll nicht nur Ihnen sondern möglichst vielen Menschen Gelegenheit geben, sich ein vollständiges und aktuelles Bild der Situation zu machen.
Es wäre also sicher sehr hilfreich, wenn Sie diese Ausführungen entweder per Mail weiterverbreiten oder kopieren und so in Umlauf bringen.
Tatsachen, Behauptungen und Unwahrheiten zum Hundeverbot am Schlachtensee und der Krummen Lanke!
Unstrittig ist es, das es schützenswerte Interessen anderer Nutzergruppen an den Seen gibt, die wir in angemessenem Rahmen mit vertreten und aktiv schützen wollen.
Dazu mehr unter: Das wollen wir!
Bevor wir zu den einzelnen Behauptungen des Bezirksamtes kommen noch ein Hinweis.
Keine der Behauptungen wurde bislang in irgendeiner Form belegt.
Mehrfach wurde das Bezirksamt von der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz/Zehlendorf und von unserem Anwalt aufgefordert, seiner diesbezüglichen Auskunftspflicht nachzukommen.
Wie kann es mit dem demokratischen Verständnis eines jeden Bürgers, gleich welcher Benutzergruppe er angehört, zu vereinbaren sein, das Auskunft suchenden Bürgern ihre legitimen Rechte mit nicht nachzuvollziehenden rechtlichen Hinweisen verwehrt werden?
Aussage Bezirksamt (BA): Die meisten Hundehalter haben sich schon bisher nicht an bestehende Regeln gehalten!
Das ist weitgehend falsch!
Die Mehrzahl der regelgetreuen Hundehalter konnte sich bislang nicht an die bestehenden Regeln halten, weil das BA seiner seit 2008 aus der Berliner Badegewässerverordnung hervorgehenden Pflicht zur eindeutigen Ausschilderung nicht nachgekommen ist.
Dies bestätigt sogar das Bezirksamt!!
Behauptung Bezirksamt: Die meisten Hundebesitzer halten sich nicht an die schon lange bestehende Leinenpflicht an den Nordufern der Seen.
Das ist teilweise falsch!
Es gibt Hundehalter die sich nicht an die Regeln halten, so wie es in allen Lebensbereichen Menschen gibt, die sich nicht an Regeln halten.
Diese müssen auch nach unserer Auffassung durch Kontrollen und deutlich höhere Bußgelder dazu erzogen werden, so wie im Straßenverkehr.
Wenn dies aber nicht durch Kontrollen sichergestellt werden kann, darf dies nicht durch ein generelles Verbot geregelt werden.
Kein Mensch käme auf die Idee, Autos zu verbieten, weil kein Geld für Kontrollen vorhanden ist.
Behauptung Bezirksamt: Es gibt zunehmend Konflikte an den Seen zwischen Hundehaltern und hundelosen Mitmenschen.
Das ist trotz mehrfacher Aufforderung entsprechende Nachweise beizubringen nicht belegt. Es gibt keine feststellbare signifikante Zunahme von Vorgängen solcher Art.
Es gibt sicher konfliktartige Begegnungen. Die aber gibt es zwischen allen Benutzergruppen.
Es gibt jedoch tatsächlich in den letzten Wochen zunehmende Konflikte zwischen Hundebesitzern und hundelosen Mitmenschen. Diese entstehen jedoch verschärft durch die seitens des Bezirksamts geprägte Polarisierung in diese zwei Gegnergruppen, die natürlicherweise gar nicht vorhanden sind.
Behauptung Bezirksamt: Das Baden der Hunde in den Seen ist durch die EU- Badegewässerverordnung schon seit 2006 verboten.
Das ist falsch!
In der EU- Badegewässerverordnung kommt noch nicht einmal das Wort „Hund“ vor, geschweige wird ein Verbot ausgesprochen. Die einzige Herleitung einer Handlung aus der EU- Badegewässerverordnung könnte sich aus der Pflicht ableiten, eine entsprechende Wasserqualität sicherzustellen. Darauf gehen wir bei dem entsprechenden Punkt ein.
Da das BA nach unserer Argumentation dagegen schon erkannt hat, dass dies falsch ist, erweitert es die Behauptung.
Behauptung Bezirksamt: Die Badegewässer sind vollumfänglich Badestellen und nach Berliner Hundegesetz § 2 ist das Mitführen von Hunden an so ausgewiesene Badestellen verboten.
Richtig ist die Anwendung von § 2 Berliner Hundegesetz auf ausgewiesene Badestellen.
Falsch und ohne Rechtsgrundlage ist (n.u.A.) die Gleichsetzung von Badegewässer und Badestelle.
Ein See ist keine einzelne Stelle sondern ein Gewässer.
Eine ausgewiesene Badestelle muss nach entsprechender Definition die Voraussetzungen und Anforderungen an eine solche erfüllen.
So muss das Baden möglich, der Zugang frei, die Nutzung gefahrlos möglich und es müssen sanitäre Anlagen vorhanden sein.
Dies ist keinesfalls gesamthaft an den Seen gegeben.
Insbesondere ergäbe sich aus der Ausweisung beider Seen hieraus n.u.A. eine hohe Verkehrssicherungspflicht, die nahe an der Betreiberhaftung liegt.
Bei nicht ausgewiesenen Badestellen, sogenannten „offenen“ oder auch „wilden“ Badestellen hat die zuständige Behörde nur geringe Verkehrssicherungspflichten. So darf z.B. keine Verletzungsgefahr durch Scherben oder rostige Gegenstände bestehen.
Dieser geringen Verkehrssicherungspflicht ist das BA n.u.A. schon bislang nicht vollumfänglich nachgekommen.
Mit der offiziellen Ausweisung zur Badestelle lenkt das BA den (Bade-)Verkehr gezielt dorthin. Mithin wird es zunehmend vorkommen, dass bei Unfällen oder Verletzungen ein Haftungsanspruch gegenüber dem BA geprüft und ggf. geltend gemacht wird.
Vorgehen Bezirksamt: Die Uferwege werden zu Badestellen erklärt (damit unter Bezug auf den § 2 Berliner Hundegesetz das vollständige Hundeverbot an den Uferwegen erreicht werden kann).
Diese Erklärung ist n.u.A. rechtlich nicht haltbar und vor allen Dingen unsinnig und Konflikte in hohem Masse fördernd. Die Uferwege sind Verkehrswege, die einer vielfältigen öffentlichen Nutzung dienen und keine Badestelle. Sie werden benutzt von Spaziergängern, Badenden, Joggern, Hundebesitzern, Rollstuhlfahrern, Fahrradfahrern und nicht zuletzt von Fahrzeugen der Berliner Forsten.
Würden diese zur Badestelle erklärt, dürften zukünftig Badende dort erlaubter weise ihre Handtücher auslegen und Picknickkörbe aufstellen, Kinder Ball, Federball, Verstecken, Einkriege und sonstiges spielen und vor allem: dürften dort keine Fahrräder mehr fahren!!
Sollte Fahrrad fahren atypisch für eine Badestelle dort nicht verboten werden, sind nicht nur Konflikte sondern ernsthafte Unfälle und daraus resultierende Schadensersatzansprüche zu erwarten!
Vorgehen Bezirksamt: Um den Beschluss wirksam umzusetzen zäunt der Bezirk auf Kosten der Steuerzahler große Teile der Waldseite ein und stellt dutzende von bunten Schildern entlang der Seen und in den Waldgebieten auf.
Ohne Worte!
Behauptung Bezirksamt: Im Grunewaldsee ist das Baden von Menschen verboten, weil die Hunde den See verunreinigt haben.
Das ist unzutreffend und nicht belegt!
Der Grunewald ist nicht mehr zum Baden freigegeben, weil die zur Erhaltung der Wasserqualität notwendigen Maßnahmen eingestellt wurden.
Die Verschmutzung liegt überwiegend an den erhöhten Abwasserzuleitungen in den Grunewaldsee.
Behauptung Bezirksamt: Die Wasserqualität von Schlachtensee und der Krummen Lanke muss vor Hundekot geschützt werden, damit diese nicht wie der Grunewaldsee enden.
Das ist so falsch!
Sofern nicht mittlerweile entfernt, steht sogar in den vom Senat veröffentlichten Badegewässerrichtlinien, das die vorkommenden Überschreitungen der Grenzwerte hinsichtlich der Wasserqualität durch überlaufende Abwasserkanäle bzw. Leitungen kommen, die dann in die Seen gelangen!
Mithin ist also auch die folgende Behauptung differenziert zu betrachten.
Behauptung Bezirksamt: Der Hundekot von den Hängen wird bei Starkregen in die Seen gespült und verunreinigt diese.
Falsch ist die einseitige Darstellung, dass dies durch Hundekot passiert. Statt einer fairen Aufklärung mit dem Hinweis auf den Zufluss von Abwässern wird hier polarisiert.
Zusammenfassend zu dem Themenblock:
Wenn die beiden Behauptungen des BA stimmen würden, dass zum Einen die Hunde seit Jahren uneingeschränkt in Schlachtensee und der Krummen Lanke baden und zum Anderen das Baden der Hunde im Grundewaldsee zur dramatischen Verschlechterung der Wasserqualität geführt hat, wie wäre es dann zu erklären, dass die Wasserqualität im Schlachtensee und der Krummen Lanke seit vielen Jahren „ausgezeichnet“ ist?
Wenn also Hunde seit Jahren in allen drei Seen baden, dann müssten, so dies die Ursache der Verschmutzung ist, entweder alle drei Seen schlechte Wasserqualität haben oder keiner.
Es sei denn es gibt für die Verschmutzung des Grunewaldsees andere Gründe!!
Behauptung des BA: Durch Graben von Hunden ist es zu Erosionen an den Hängen der Waldseite gekommen!
Das ist wiederum eine einseitige, unvollständige und vor allem trotz mehrfacher Aufforderung dazu immer noch nicht im geringsten belegte Behauptung, die dadurch irreführend ist!
Wer sich die in den entsprechenden Waldabschnitten und Uferbereichen umsieht wird tatsächlich Schäden hervorgerufen durch grabende Tiere feststellen. Diese Schäden sind allerdings in einem Ausmaß, wie sie keine ganze Horde von regelmäßig im Takt grabenden Hunden erzeugen könnte.
Dies sind Schäden, die in erheblichen Masse durch Wildschweine verursacht werden.
Das wollen wir!
Wir fordern eine Aussetzung des Beschlusses, einen offenen Dialog mit der Politik, Erörterung alternativer Lösungen und einen Beschluss, der die Interessen aller Betroffenen berücksichtigt.
Das konnten wir uns zuletzt als einen die Interessen aller Benutzergruppen gerecht werdende und angemessene Regelung vorstellen:
Konkret hatten wir zuletzt zu folgendem weitreichenden, ab 15.05.2015 geltenden Kompromiss unsere grundsätzliche Bereitschaft erklärt: An den Uferwegen Leinenzwang das ganze Jahr.
Zusätzlich Hundeverbot in der Badesaison vom 15.05.-15.09. in der Zeit von 09.00 – 21.00 Uhr sofern pro See eine Badestelle und mehrere Trinkstellen für Hunde eingerichtet werden.
Die Gründung eines Vereins, der sich unter Einbeziehung aller Nutzergruppen regelmäßig mit Ordnungsamt, Bezirksamt und Berliner Forsten abstimmt und aktiv zur Verbesserung der Situation und ein konfliktfreies Miteinander beiträgt.
Dies wurde von Herrn Staatssekretär Gaebler abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine Testphase des Beschlusses einschließlich des nächsten Winters unumgänglich sei.
Welche Erkenntnis, die dann einen Kompromiss ermöglicht, soll man gewinnen, wenn die Hunde bis dahin verboten sind???
Sinn hätte es gemacht, gleich den Kompromiss zu schließen und dann zu sehen, was dieser bringt!!
Weil Herr Gaebler eine unseres Erachtens sinnfreie Testphase durchführen will, werden wir nach Inkrafttreten des Beschlusses Klage dagegen einreichen. Diese werden wir nach Ansicht aller uns bekannten Juristen die sich bislang damit beschäftigt haben gewinnen.
Mit welchen Folgen?
Die Hundehalter werden mit Ihren Hunden zumindest angeleint die Uferwege der Seen begehen dürfen (das war unsere Forderung von Beginn an) und mit Ihnen überall wo keine Badestelle ausgewiesen ist sogar angeleint ins Wasser dürfen!!
Und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse aller Benutzergruppen zwischen dem von uns angedachten Verein und den Behörden ist kaum noch oder gar nicht mehr möglich, wenn wir uns unser Recht erst vor Gericht erstreiten müssen.
Insofern erschliesst sich uns der Sinn der Durchführung des Beschlusses nicht.
Frank Kühn ist Initiator der Bürgerinitiative Hunde am Schlachtensee
Siehe auch:
- Hajo Schumacher outet sich im Spiegel als Hundehasser
- Berliner Senat lehnt Gespräch mit Initiative “hundeamschlachtensee” ab
- Initiative klagt gegen Hundeverbot am Schlachtensee in Berlin
- “Berlin, Dein Gesicht hat Dackelfalten…”
- Hundeverbot am Schlachtensee in Berlin
- Die deutsche Presse, Demokratieverständnis, Pediga & Co.
- “Bello-Dialog” von Heilmann und das neue Hundegesetz
- Quo vadis Berlin?
- Vergiftungen und Hundehass – Folgen des Hundegesetz in Berlin
- Hunde gehören zu Berlin
- Wenn “David” (Springer) meint “Goliath” (Google) zu sein
- Springer Chef Döpfner – Google ist sooo gemein…!