Auf Initiative des Ministeriums für Landwirtschaft hat nun der niedersächsische Landtag ein neues Hundegesetz verabschiedet, welches am 01.07.2011 in Kraft tritt.
„Mit der Novelle wollen wir für mehr Sicherheit sorgen und gefährliche Beißvorfälle verhindern”, sagte Landwirtschaftsminister Gert Lindemann, Waldbesitzer und Jäger, nach einer Kabinettssitzung in Hannover. Sicherheit ist also das Gebot der Stunde.
Skandalfälle ohne Ende im Bereich Landwirtschaft wären eigentlich hinreichend Arbeitsstoff, um ein Landesministerium mit wirklich wichtigen Dingen zu beschäftigen. Nein, in Niedersachsen befasst sich das Landwirtschaftsministerium mit einem Hundegesetz.
Schauen wir uns nun die Lage in Niedersachsen an. Das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der Fassung vom 19. Januar 2005 sagt im § 7 :
„Verantwortlichkeit für Gefahren, die von Tieren ausgehen,
oder für den Zustand von Sachen
(1) 1 Geht von einem Tier oder einer Sache eine Gefahr aus, so sind die Maßnahmen gegen diejenige Person zu richten, die die tatsächliche Gewalt innehat. 2 Die für Sachen geltenden Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Tiere entsprechend anzuwenden.“
Das Land Niedersachsen hat schon ein Gesetz, welches sich mit der Sicherheit und Ordnung in diesem Land befasst. Das Landwirtschaftsministerium hat nun für sich das Sicherheitsrisiko Hund erkannt und bekämpft es per Gesetz.
Da wird sich also demnächst das Innenministerium um den Verbraucherschutz oder die Kultur kümmern, der Kultusminister befasst sich mit der Justiz, der Umweltminister erörtert die Lage der Frauen und Familien, das Justizministerium erarbeitet den Haushaltsplan und der Wirtschaftsminister überwacht die Staatskanzlei. Tollhaus Niedersachsen.
Nach der Veröffentlichung der Kriminalstatistik erwägt nun die Bundesregierung jeden Neubürger mit einem Chip zu versehen, der vorerst nur die Steuer-ID preisgibt. Desweiteren ist angedacht, jedem Bürger eine private Zwangsversicherung gegen alle Unwägbarkeiten des Lebens aufzudrücken und natürlich werden zukünftige Eltern einen Kinderführerschein machen müssen, da ihre Kinder ein recht hohes Sicherheitsrisiko darstellen könnten.
Die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 besagt nämlich, dass es 208 446 gewalttätige Delikte, darunter 2277 Morde und Totschläge, 7314 Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen, 49317 Raubdelikte und 149301 gefährliche und schwere Körperverletzungen in Deutschland gab, die nicht von Hunden sondern von Menschen ausgingen. Nun fordern 5,5 Millionen Hundebesitzer die Einführung der Maßnahmen des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, für die gesamte Bevölkerung in der Bundesrepublik. Evtl. könnte sich damit mal der Bundesfinanzminister befassen.
Bilder: © Bergringfoto; © Eric Isselée; © kevin eykmans