Die Richter des Europäischen Gerichtshof kippten die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Es ist nicht zulässig, Daten ohne Verdacht und vorsorglich zu speichern. Dies verstößt gegen das bestehende EU Recht.
Die Vorratsdatenspeicherung, nach den EU-Richtlinen, “beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt”, so die Richter. Bereits im Dezember 2013 äusserte sich der Europäische Gerichtshof hierzu kritisch.
Die Regierungen, als Gesetzgeber, überschritten die Grenze
Die Richter wiesen in ihrer Begründung darauf hin, dass die Vorratsdatenspeicherung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eingesetzt werden sollte, um schwere Kriminalität zu bekämpfen. Die Parlamente, also die Gesetzgeber, hätten die Grenze überschritten und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten.
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erlaubte es, daß Telefongesellschaften die Daten aller Bürger zwei Jahre aufbewahren konnten. Um schwere Straftaten, wie auch Terroranschläge, schneller aufklären zu können, werden auch in Deutschland die Verbindungsdaten von Telefonaten, e-mails, SMS, mit Zeit, Ort, Sender und Empfänger gespeichert. Mehrere Studien bestätigten, daß die Erfolge durch die Vorratsdatenspeicherungen nur in einem sehr kleinen Rahmen erfolgreich seien.
2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Trotzdem forderte der ehemalige Innenminister Friedrich, mit der Regierung von Angela Merkel, die Vorratsdatenspeicherung die immer noch Gültigkeit hat. Eine Gesetzliche Regelung hierzu gibt es bis heute nicht und muss nach dem Urteil umgesetzt werden.
Mit dem Urteil der Richter wurde auch die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gekippt.
Mehrere tausend Österreicher, die Landesregierung in Kärnten und eine Bürgerrechtsorganisation in Irland hatten gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt, bekamen vom EuGH recht und wurden in ihren Bürgerrechten bestärkt.
Deutschland hält sich als einziger Staat in der EU, nicht nur bei der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung, nicht an bestehende EU-Richtlinien. Derzeit hat Deutschland 22 EU-Richtlinien nicht oder mangelhaft umgesetzt. Zudem sind 68 Klagen gegen Deutschland wegen Vertragsverletzungen anhängig, die bewusst, von der Regierung unter Angela Merkel, in Kauf genommen werden.
Bis heute wurde von der Deutschen Regierung die UN-Konvention gegen Korruption, die vor allem Politiker betreffen würden, ebenfalls nicht umgesetzt.
Siehe auch: “Bello-Dialog” von Heilmann und das neue Hundegesetz
So findet Vorratsdatenspeicherung statt