Im Frühjahr 1999 übergab der damalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hannig, im Kanzleramt in Berlin ein geheimes Dossier. Es datierte vom 8. April 1999 und trug die Überschrift „Die Geldwäsche-Community“.
Gemeint war Liechtenstein. Eingestuft war es als VS-NfD –Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch.
Dem BND-Bericht nach zu urteilen sei Liechtenstein nicht nur als ideales Geldwäscheparadies anzusehen – was wirklich keine Sensation war. Aber: „Anonyme Stiftungen und Firmengründungen, dazu die strenge Einhaltung des Bankgeheimnisses und die Mischung von illegalen mit legalen Geschäften sowie enge Kontakte zu Banken, Politikern und der Polizei garantieren den Liechtensteiner Treuhändern, Anwälten und Beratern, dass sie Gruppen der Organisierten Kriminalität nahezu ungehindert maßgeschneiderte Finanzdienstleistungen anbieten können. Ihre Klientel setze sich unter anderem zusammen aus lateinamerikanischen Drogenclans, italienischen Mafiagruppierungen und russischen OK-Gruppen.“
Während die Liechtensteiner dabei waren, eine Abwehrfront aufzubauen, gelang es in Deutschland einigen Journalisten, in den Besitz des gesamten BND-Dossiers zu gelangen. Sie fanden Hinweise, die nach Deutschland führten. Und zwar über zwei im BND-Dossier an prominenter Stelle erwähnte Liechtensteiner Treuhänder: Rudolf Ritter und der mit Ritter einst kooperierende Treuhänder Eugen Heeb.
Der Hinweis war eine kleine Fußnote auf Seite 15 des BND-Dossiers. „1997 sollen Heeb und Ritter von der IBR (Banca Internationala a Religiilor in Bukarest) beauftragt worden sein, über die IBR vorgewaschene und kriminell erzielte Gelder in Deutschland an der Börse zu investieren und Aktien einer Aktiengesellschaft aus Frankfurt zu erwerben.“
Bei der Frankfurter Aktiengesellschaft handelt es sich um die SPAG, ein 1992 gegründetes deutsch-russisches Joint Venture mit Sitz in Frankfurt/M. steht im BND-Bericht. Und an eher prominenter Stelle war zu lesen: „Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass diese Bank (gemeint war die IBR, d. Autor) vom organisierten Verbrechen auch zur Anlage bereits gewaschenen Geldes genutzt wird. Einem nachrichtendienstlichen Hinweis zufolge, transferierten russische Kriminelle über dieses Finanzinstitut die Mittel zum Erwerb von Immobilien in Russland. Auch an diesem Transfer verdiente Ritter mit. Er war Mehrheitsaktionär der „deutsch-russischen St. Petersburger Immobilien und Beteiligungs AG, über die die Immobilienkäufe abgewickelt werden sollen.“ Und an der war wiederum Wladimir Putin und einer seiner engsten Freunde, ein Alexander Smirnov, direkt beteiligt.
Der in Liechtenstein zur Untersuchung der BND-Vorwürfe eingesetzte Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer und der Justizminister von Liechtenstein wollten natürlich Einblick in das BND-Dokument erhalten Geheimdienstkoordinator Uhrlau versprach ihnen, ein Gespräch mit dem BND-Chef August Hanning zu vermitteln.
Ende Januar 2000 schien es so weit zu sein. Kurt Spitzer und Justizminister Heinz Frommelt wurden nach Berlin gebeten, diesmal um den BND-Präsidenten August Hanning zu treffen. Morgens um 9 Uhr stand, wie verabredet, ein blauer Mercedes vor der Hoteltür. Gegenüber dem Hotel parkte ein weißes Observationsfahrzeug des BND. „Das war so auffällig, weil es schon am Abend vorher da stand“, erinnert sich Spitzer. Er und Frommelt stiegen in den gepanzerten Wagen. Ihr Leibwächter wurde unsanft weggedrängt. Merkwürdig, befanden Kurt Spitzer und Heinz Frommelt, dass sie eine halbe Stunde immer nur im Kreis herumfuhren.
„Was soll das?“, wollte Spitzer vom Fahrer wissen. „Wir haben den Termin um genau 10 Uhr“, antwortete der lapidar. „Deshalb dürfen wir nicht vorher da sein.“
Eigentlich stehen in Berlin für offizielle Gespräche viele Regierungsgebäude zur Verfügung. Die waren nicht das Ziel der langen Fahrt. Die seltsame Reise führte in Außenbezirke Berlins und sie parkten vor einer Villa mit verwildertem Garten. Überall liefen Männer mit Maschinenpistolen herum. „Mein Gott“, dachte Spitzer, „wo sind wir hier gelandet?“ Das Haus war eine Bruchbude.
„Als wir die Treppe in den ersten Stock empor gingen dachte ich, die bricht unter uns auseinander, so heruntergekommen war alles.“ Dann öffnete sich im ersten Stock eine Tür. Spitzer und Frommelt blickten in einen etwa. 100 Quadratmeter großen Raum mit Kristalllüstern an der Decke, glänzendem Parkettboden und kostbaren Gemälden an den Wänden. Und am Mahagonitisch saß August Hanning, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, mit Mitarbeitern seiner Abteilung 5 (Operative Aufklärung).
„Das war wie eine Filmszene aus James Bond“, erinnert sich Spitzer an diese kabarettreife Szene. Und Frommelt ergänzt: „Die Jungs spielten Räuber und Gendarm. Sie wollten den kleinen Liechtensteiner anscheinend den Eindruck vermitteln, wie wichtig sie sind“.
Dabei sind im Gespräch mit dem BND-Präsidenten durchaus explosive und streng geheime Informationen weitergegeben worden. So stellte sich für die Liechtensteiner bereits damals, also im Januar 2000 heraus, dass die Einschätzung im BND-Dossier über die Rolle der SPAG nicht von fremden Quellen stammte, sondern vom BND selbst. „Das kam im Gespräch mit Hanning heraus. Auch die Einschätzung über Putin kam dabei zur Sprache“, so Justizminister Heinz Frommelt. Er wunderte sich zudem, dass die „Rolle von Putin im Zusammenhang mit der SPAG erst größer, später immer kleiner gehängt gehängt wurde.“
Das hatte politische Gründe. Die Bundesregierung hatte aufgrund der guten politischen Beziehungen nach Moskau kein Interesse, besonders viel zur Aufklärung beizutragen. „Ich glaube sie hatten Informationen über die Beziehungen Putin und Tambovskaja. Einschätzungen, aber keine harten Beweise.“
Bekanntlich ist die vom BND-Chef Hanning im Gespräch erwähnte „Tambovskaja“, in dem Zusammenhang wurde nämlich Putin erwähnt, keine karitative Einrichtung mit internationalem Renommee, sondern eine sinistere Mafiabande. Politisch brisant sind Erkenntnisse allemal, über die der damalige Justizminister Heinz Frommelt drei Jahre nach den Erlebnissen mit der BND-Führung, mir erstmals Auskunft gab. Fazit für den Liechtensteiner Justizminister damals, Ende Januar 2000: „Ich persönlich hatte nicht den Eindruck, dass die Angelegenheit verfolgt werden soll. Da waren sie nicht begeistert, dass es das Licht der Öffentlichkeit erblickt“.
Von Seiten der deutschen Bundesregierung wurde weiter gemauert. Aber unterdessen lag auf Kurt Spitzers Schreibtisch der BND-Bericht, den er auf inoffiziellem Weg erhalten hatte. Und im März 2000 konnte er sogar erstmals die heiligen Gemächer des BND in Pullach aufsuchen und mit den zuständigen Sachbearbeitern sprechen, die Informationen über ihre Behauptungen liefern wollten. Vorgelegt wurden ihm verschiedene Dokumente, unter anderem den Geschäftsbericht einer Vaduzer Bank. Spitzer wollte den Bericht einsehen, erhielt jedoch als Antwort: „Nein, das geht leider nicht. Das ist streng geheim“.
Immerhin erhielt er weitere konkrete Informationen über Anlagenbetrug und Geldwäsche, die er wiederum, nachdem er in Vaduz zurückgekommen war, sofort überprüfte. Weil er von der Qualität der Informationen überzeugt war, ordnete er bei den Verdächtigen Telefonüberwachungen an. Erstmals in der Geschichte des Fürstentums gab es sogar Hausdurchsuchungen und Festnahmen bei höchst ehrenwerten Mitgliedern der Gesellschaft – ein bislang einmaliger Vorgang im ansonsten beschaulichen Liechtenstein.
Hatte der BND etwa doch recht gehabt mit seinen Behauptungen? „Das Dossier und die zusätzlichen Informationen waren – bis auf einen einzigen Fall – alle falsch“, so ernüchternd Spitzer. Und was den geheimen Bericht über eine Bank in Vaduz angeht – den Bericht bekam Spitzer in Vaduz bei der Bank selbst. Dort war der vom BND als „geheim“ eingestufte Geschäftsbericht öffentlich ausgehängt.
In einem internen Dokument, das bei Liechtensteiner Regierungskreisen im Schreibtisch liegt, ist aufgelistet, wie fahrlässig der BND gearbeitet hatte. Demnach hatte eine deutsche Ermittlungsbehörde im Wege der Rechtshilfe bei einer Treuhandgesellschaft eine Hausdurchsuchung beantragt. Die sei von höchster Stelle gestoppt worden und die deutschen Ermittler hätten unverrichteter Dinge wieder zurückfahren müssen. Der Vorgang wurde von Spitzer, anhand der vorliegenden Strafakten, penibel nachvollzogen. Das Ergebnis: Die Hausdurchsuchung bei dem Treuhandbüro wurde durchgeführt und eine Reihe von Unterlagen beschlagnahmt. Der Verteidiger – mit gleichem Familiennamen wie ein hoher Regierungsrat – war damals eingeschritten und hatte zu verhindern versucht, dass die deutschen Ermittler ihre liechtensteinischen Kollegen bei der Hausdurchsuchung unterstützten. Das Landgericht hatte hingegen entschieden das die Anwesenheit der deutschen Kripobeamten bei der Durchsuchung rechtmäßig sei. Die deutschen Beamten waren jedoch bereits abgereist.
In einem anderen Fall behauptete der BND, dass der philippinische Diktator Marcos einen Teil seines Vermögens von der Schweiz über Luxemburg nach Liechtenstein transferiert habe. Spitzer erhielt alle Detailinformationen, wie Kontonummer der Anstalten und Stiftungen, Datum der Überweisungen, die Beträge und die daran beteiligten Banken. Nach einer von Spitzer angeordneten Kontoeröffnung stellte sich heraus: Der wirtschaftliche Berechtige der Stiftung war nicht die Tochter des Ex-Diktators, wie vom BND behauptet, sondern eine italienische Metzger und die Überweisungen fanden sich nicht auf den Konten und das weder Monate vor noch Monate nach den Angaben des BND. Von Schweizer Ermittlungsbehörden erhielt Spitzer die Information, dass das was der BND niederschrieb, schon einmal behauptet wurde – in einer Zeitung in Manila, die gefälschte Dokumente zitiert hatte. Wahrscheinlich lies der BND diese Zeitungsente übersetzen und stufte sie dann – wie üblich – als geheim ein.
Abgesehen von den Informationen über Putin und die SPAG basierte das BND-Dossier, dass zu massiven Verstimmungen zwischen Liechtenstein und Deutschland führte, auf gerade mal zwei Quellen.
Liechtenstein und Smolensk – Qualität ist nicht gefragt
Und hier wird es interessant, weil es zu den Quellen führt, die im Quellenbericht des BND-Mitarbeiters zum Absturz in Smolensk führt, von dem die BND-Führung offiziell erklärt es gäbe diesen Bericht nicht. Die dort erwähnten beiden Quellen sind hochkarätige Regierungsmitglieder, einer aus Polen und ein FSB-General aus Moskau. Diese Quellen wurden anscheinend von der BND-Führung als unglaubwürdig eingestuft. Aber wer waren die Quellen des BND in Liechtenstein? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist nicht weniger wichtig. Werden die Quellen je nach politischen Interessen eingestuft. Damals Anfang 2000 hatte die Bundesregierung ein Interesse den bislang sicheren Geldwäschehafen Liechtenstein in die Schranken zu weisen. Aber bitte nicht Putin zu nahe kommen. Das gleiche gilt wohl auch bei dem Quellenbericht des BND-Mitarbeiters zum Absturz in Smolensk.
Einer der Quellen des BND in der Angelegenheit Liechtenstein hatte einen Bericht geschrieben, weil der Verfasser aus persönlichen Rachegefühlen heraus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in Liechtenstein diffamieren wollte, indem er sie als Mitglieder krimineller Organisationen anprangerte.
Und es gibt einen weiteren anonymen Bericht, der bereits 1998 der Liechtensteiner Staatsanwaltschaft zugestellt wurde. Geschrieben hatte diesen Bericht wiederum ein Mann, der dem BND zumindest nahe gestanden hatte, so Sonderstaatsanwalt Spitzer.
Der Name des Verfassers ist Wolfgang Zimmermann, von Beruf „Kaufmann“. Wolfgang Zimmermann firmierte auf Briefen als „Military & Security Consultant“, mit einem Büro in der Londoner Finchley Road.
In einem Brief vom 12. Februar 1998 an einen Anwalt in Lugano (Persönlich/ Streng Vertraulich) gab er vor, „bei verschiedenen Europäischen, Süd- und Mittelamerikanischen Behörden um Informationen“ über zwei der später an prominenter Stelle im BND-Bericht genannten Personen einzuholen. Und er schreibt weiter: „Ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den nachstehenden Informationen, um interne, streng geheime Informationen, verschiedener Europäischer, Süd- und Mittelamerikanischer sowie US-amerikanischer Geheimdienste handelt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.“ Und dann wird fast wortgleich das wiedergegeben, was sowohl in dem vom Spitzer erwähnten anonymen Bericht aus dem Jahr 1998 stand als später im BND-Dossier.“
Als bei Zimmermann, der später wegen versuchter Erpressung in Köln rechtskräftig verurteilt wurde, eine von den Justizbehörden in Vaduz beantragte Hausdurchsuchung stattfand, fielen den Beamten nicht nur dreißig Exemplare der gleichen Ausgabe vom „Der Spiegel“ auf, in der er zitiert wurde, sondern auch viele interessante Bücher. Unter anderem das Buch „Die Verbrecherholding“, das ich zusammen mit Mark Frey 1996 geschrieben hatte. Markiert waren Abschnitte über den Cuntrera/Caruana-Clan aus Venezuela, die sich später überarbeitet im BND-Bericht wieder fanden. Wie der BND von diesem Brief abschrieb zeigt folgender Vergleich.
Zum Beispiel: „Peter Frommelt, ein Bruder der F.L. Staatsanwaltes Gert Frommelt, ist ein alter Duzfreund von Engelbert Schreiber und seit Jahren eng privat und geschäftlich mit diesem verbunden. Peter Frommelt ist weiter ein Schützling des ehemaligen Regierungschefs Hans Brunhard.“ Im BND-Bericht steht auf Seite 10: „Ein enger Geschäftsfreund von Frommelt ist Engelbert Schreiber. Frommelt soll zudem ein Schützling des ehemaligen Liechtensteiner Staatspräsidenten sein.“
Oder, so Zimmermann 1998: „Hans Brunhart hat sich in seinen langen Jahren als Regierungschef (über 10 Jahre) ein Netzwerk über das ganze Land geschaffen, das hohe Funktionäre mit einbezieht…er hat sich einen unangreifbaren Kreis von Beteiligten geschaffen, die sich gegenseitig schützen.“
Im BND-Bericht auf Seite 12 ist zu lesen: „Eine zentrale Rolle spielt in der Community der ehemalige Regierungschef des Fürstentums, Hans Brunhart. Während seiner Amtszeit erreichte er ein Geflecht aus Beziehungen von hohen Beamten, Richtern, Politikern, Bankdirektoren und Anlageberatern, die sich bei der Abwicklung illegaler Geldgeschäfte im Auftrug internationaler Krimineller gegenseitig unterstützen“.
An anderer Stelle schreibt Zimmermann: „Der früherer Polizeichef von Liechtenstein Herr Marxer ist vor einigen Monaten mit 55 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gegangen. Wie offiziell mitgeteilt wurde, erfolgte dies aus gesundheitlichen Gründen. Richtig ist jedoch, dass der Polizeichef zwischen 1985 und 1991 enge Kontakte zum damaligen Medellin-Kartell –Pablo Escobar hatte. Die Kontakte zu Escobar kamen durch Engelbert Schreiber, über Caracas/Venezuela sowie die Mafiafamilien Cuntrera, Caruana und Calderella zustande…Des weiteren verfügt der Polizeichef a.D. über Immobilienbesitz auf Aruba sowie Italien, den er ebenfalls als Geschenk von der Familien erhalten hat. Im Gegenzug informierte er die Familien ständig über aktuelle Ermittlungen in Liechtenstein und der Schweiz sowie über Ermittlungsersuchen aus Italien oder anderen Staaten, die die Familie betrafen. Dies bezog sich insbesondere auf Ermittlungen im Bankenbereich (z.b. Geldwäsche oder Beschlagnahmung von Konten).“
Der BND fasste dieses Lügengespinst folgendermaßen zusammen: „Werner Marxer war bis 1997 Polizeipräsident in Liechtenstein. Im Muli 1997 ging er -55jährig –vorzeitig in Ruhestand. Über Engelbert Schreiber soll Marxer zwischen 1985 und 1991 enge Kontakte zum Drogenkartell von Medellin um Pablo Escobar gepflegt haben. Es soll diese und andere Mafia-Gruppen (z.B. Clan der Cuntrera-Caruana-Caldarella) über Ermittlungen in Liechtenstein und der Schweiz sowie über Ermittlungsersuchen aus Italien und andere Staaten, vor allem im Bereich der Geldwäsche und Beschlagnahme von Konten, unterrichtet haben. Als Gegenleistung für seine Dienste wurden ihm eine Villa in Caracas sowie Immobilienbesitz auf Aruba und in Italien vermacht.“ Gegen Zimmermann hat die Staatsanwaltschaft in Liechtenstein inzwischen Anklage erhoben, wegen Verleumdung.
In dem phantasievoll aufgemotzten Bericht von Zimmermann fehlten zwei Treuhänder, die im BND-Bericht genannt wurden. Rudolf Ritter und Dr. Eugen Heeb. Es sind jene Finanzjongleure, die in Verbindung mit Russland genannt wurden.
Aber wer ist die zweite Quelle des BND? Hier führt die Spur über Wolfgang Zimmermann (der Eugen Heeb persönlich kannte und mit ihm teilweise zusammengearbeitet hatte) zu dem damals polizeilich gesuchten Eugen Heeb, der inzwischen einen neuen Namen angenommen hatte – Eugen von Hooven. Und der war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in Liechtenstein die zweite Quelle für das BND-Dossier. Heeb alias von Hoofen lebte seit Jahren mit falschen Pässen in Liechtenstein. Beim zuständigen Gericht türmten sich drei Aktenberge über Heeb – aber es passierte nicht, weil Heeb offiziell nicht im Land war. Selbst die Polizei will angeblich nichts gewusst haben. Obwohl er durch eine Gesichtsoperation sein Aussehen total veränderte, bleibt es unverständlich, warum er trotz internationalem Haftbefehl seinen kriminellen Geschäften in Liechtenstein weiter unbehindert nachgehen konnte.
Um wieder auf den BND-Bericht zurückzukommen – „Heeb“, so sagt es Sonderstaatsanwalt Kurt Spitzer, „hatte eine Liste mit Namen geschrieben, gegen die er eine persönliche Fehde hatte. Er wollte die Leute, die ihm in Wege stehen, ausschalten.“ Und so geschah es auch – mit tatkräftiger Unterstützung des BND, der beide Quellen als die große Aufklärung über Liechtenstein dem Bundeskanzleramt verkaufte. Und das obwohl die Kofferträger des BND mehr als suspekte Bauern auf dem Schachbrett der politischen Strategen in Pullach und Berlin waren. Denn wie sagte der Geheimdienstkoordinator Ernst Uhrlau auf einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung im Jahr 2001: „Das wichtigste ist doch, dass wir unser Ziel erreicht haben.“ Und ein anderer hoher Beamter aus dem Bundeskanzleramt fügte hinzu: „Lügen gehören zum Geschäft der Nachrichtendienste.“
Jürgen Roth ist einer der bekanntesten investigativen Journalisten in Deutschland und hat viele Skandale enthüllt. Seit 1971 veröffentlicht er TV-Dokumentationen und Bücher über Korruption, organisierte Kriminalität, illegale Waffengeschäfte und Drogenmafia. Berichtet über die Machenschaften von Politikern und Top-Managern, die seiner Meinung nach unser Land zerstören. Seine Recherchen gelten als herausragend und sind immer wieder Auslöser für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Prozesse vor Gericht. Zum Nachteil derjenigen die vor Gericht ziehen, um zu bewirken, dass entweder Textpassagen geschwärzt werden oder erreichen wollen, dass eines seiner Bücher verboten werden soll. Jürgen Roth publiziert auch in seinem Blog. Gerade erschien sein neues Buch »