Die Anleinpflicht in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen ist purer Unsinn!
Bislang sind die Regierung und die Befürworter der Anleinpflicht für Hunde einer aussagefähigen Begründung nicht nachgekommen. Es wird lediglich auf die Brut- und Setzzeit hingewiesen. Unterstützt wird diese unter anderem auch von einigen Jagdverbänden. Nicht aber aus Tier- und Naturschutz, sondern vielmehr aus jagdlichen Gründen. Ich habe jedoch noch nie einen Hund auf Bäume klettern und gar von Ast zu Ast schwingend gesehen, um Nester auszuräumen oder Jungvögel zu fressen. Und Bodenbrüter finden sich ins besondere in größeren Städten und Gemeinden ohnehin kaum noch. Lediglich die fast ausgestorbene Nachtigall ist wieder vermehrt anzutreffen. Die größere Plage sehe ich vielmehr in den herum streunenden und ausgesetzten, teils verwilderte Katzen. Ebenso hat die Population an Wiesel, Waschbären und Marder erheblich zugenommen. Dies wird bewusst von den Jägern verschwiegen, allein schon aus dem Grund, damit sie mehr abschießen können. Die http://www.google.com/recaptcha/api/img/white/refresh.gifallermeisten Hunde wollen beim Spaziergang herum toben und nicht etwa jagen. Spielen mit Gleichgesinnten ist angesagt. Ein verantwortungsbewusster Hundehalter weiß sehr gut, wie er seinen Hund zu führen und halten hat, so dass eine weitere Anordnung, Verordnung zum Anleinen der Hunde völlig überflüssig ist. Zudem ist es unerträglich, dass die mündigen Bürger stets von den so genannten Gesetzgebern bevormundet werden. DAS HATTEN WIR DOCH SCHON MAL! Oder ist es das neue Demokratieverständnis, das Willy Brand vor vielen Jahre für uns alle wünschte. Sieht man sich mal die Tabelle an, in welcher Höhe die Geldbußen bei Verstoß der Anleinpflicht ausfallen kann, kann mit recht davon ausgegangen werden, dass eine erneute Art von Abzocke der Bürger vollzogen werden soll. Für die Behörden, Ämter und der anderen Organe ist es ein leichtes, Hundehalter und Autofahrer zur Kasse zu bitten. Verwunderlich ist es auch, dass sich die Tierschutzorganisationen bislang sehr bedeckt halten. Haben sie sonst nicht immer eine große Klappe, wenn es um Tiertransporte, Tierhaltung und Tierschutz geht. Wie sieht es dann mit artgerechter Haltung aus, wenn man seinen Hund vom 01.April bis zum 30. Juli beim Spaziergang anzuleinen hat? Auch wenn es in vielen Tierheimen nicht artgerecht zugeht, so sollten die Tierschützer endlich Stellung beziehen. Ich wünsche mir, dass alle Befürworter künftig im besagten Zeitraum nur mit maximal 30 cm langen Fußfesseln auf die Straße gehen dürfen. Ich möchte diese Menschen dann sehen, die für ein viertel Jahr in ihrem Bewegungsdrang entsprechend eingeschränkt werden. Vielleicht setzt dann der Verstand wieder ein und ein Umdenken nimmt seinen Lauf. Ein Hund ist ein kommunikatives Tier, dass durch herumtoben und schnuppern die Welt und andere Hunde entdeckt. Sein Geschäft macht er in der Regel nicht auf dem Gehweg oder gepflegten Rasen, sondern da, wo er seine Ruhe hat. Letztendlich liegt es an jeden einzelnen Hundehalter, wie der Hund sich verhält und dies braucht keine Verordnung
Völlig in Ordnung und akzeptabel ist es jedoch, dass Hunde in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnliche Einrichtungen an der Leine zu führen sind. Ebenso muss ein Hund in der Innenstadt, parkähnlichen Anlagen, Freibädern ect. nicht unbedingt frei herumlaufen. Ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten Hundehalter so viel Verantwortungsbewusstsein besitzen, so dass die Anleinpflicht der Vergangenheit angehören sollte. Aber so lange die klammen Haushaltskassen mit wenig Aufwand gefüllt werden können, wird sich in dieser Angelegenheit sicher so bald nichts ändern. Dabei spielt es keine Rolle, welche Partei die Regierung stellt. Ohnehin ist ein großer Unterschied zwischen unserer Parteienlandschaft kaum noch zu erkennen.
Die Anleinpflicht in vielen Städten, Gemeinden und Kreisen ist purer Unsinn!
Bislang sind die Regierung und die Befürworter der Anleinpflicht für Hunde einer aussagefähigen Begründung nicht nachgekommen. Es wird lediglich auf die Brut- und Setzzeit hingewiesen. Unterstützt wird diese unter anderem auch von einigen Jagdverbänden. Nicht aber aus Tier- und Naturschutz, sondern vielmehr aus jagdlichen Gründen. Ich habe jedoch noch nie einen Hund auf Bäume klettern und gar von Ast zu Ast schwingend gesehen, um Nester auszuräumen oder Jungvögel zu fressen. Und Bodenbrüter finden sich ins besondere in größeren Städten und Gemeinden ohnehin kaum noch. Lediglich die fast ausgestorbene Nachtigall ist wieder vermehrt anzutreffen. Die größere Plage sehe ich vielmehr in den herum streunenden und ausgesetzten, teils verwilderte Katzen. Ebenso hat die Population an Wiesel, Waschbären und Marder erheblich zugenommen. Dies wird bewusst von den Jägern verschwiegen, allein schon aus dem Grund, damit sie mehr abschießen können. Die allermeisten Hunde wollen beim Spaziergang herum toben und nicht etwa jagen. Spielen mit Gleichgesinnten ist angesagt. Ein verantwortungsbewusster Hundehalter weiß sehr gut, wie er seinen Hund zu führen und halten hat, so dass eine weitere Anordnung, Verordnung zum Anleinen der Hunde völlig überflüssig ist. Zudem ist es unerträglich, dass die mündigen Bürger stets von den so genannten Gesetzgebern bevormundet werden. DAS HATTEN WIR DOCH SCHON MAL! Oder ist es das neue Demokratieverständnis, das Willy Brand vor vielen Jahre für uns alle wünschte. Sieht man sich mal die Tabelle an, in welcher Höhe die Geldbußen bei Verstoß der Anleinpflicht ausfallen kann, kann mit recht davon ausgegangen werden, dass eine erneute Art von Abzocke der Bürger vollzogen werden soll. Für die Behörden, Ämter und der anderen Organe ist es ein leichtes, Hundehalter und Autofahrer zur Kasse zu bitten. Verwunderlich ist es auch, dass sich die Tierschutzorganisationen bislang sehr bedeckt halten. Haben sie sonst nicht immer eine große Klappe, wenn es um Tiertransporte, Tierhaltung und Tierschutz geht. Wie sieht es dann mit artgerechter Haltung aus, wenn man seinen Hund vom 01.April bis zum 30. Juli beim Spaziergang anzuleinen hat? Auch wenn es in vielen Tierheimen nicht artgerecht zugeht, so sollten die Tierschützer endlich Stellung beziehen. Ich wünsche mir, dass alle Befürworter künftig im besagten Zeitraum nur mit maximal 30 cm langen Fußfesseln auf die Straße gehen dürfen. Ich möchte diese Menschen dann sehen, die für ein viertel Jahr in ihrem Bewegungsdrang entsprechend eingeschränkt werden. Vielleicht setzt dann der Verstand wieder ein und ein Umdenken nimmt seinen Lauf. Ein Hund ist ein kommunikatives Tier, dass durch herumtoben und schnuppern die Welt und andere Hunde entdeckt. Sein Geschäft macht er in der Regel nicht auf dem Gehweg oder gepflegten Rasen, sondern da, wo er seine Ruhe hat. Letztendlich liegt es an jeden einzelnen Hundehalter, wie der Hund sich verhält und dies braucht keine Verordnung
Völlig in Ordnung und akzeptabel ist es jedoch, dass Hunde in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnliche Einrichtungen an der Leine zu führen sind. Ebenso muss ein Hund in der Innenstadt, parkähnlichen Anlagen, Freibädern ect. nicht unbedingt frei herumlaufen. Ich bin davon überzeugt, dass die allermeisten Hundehalter so viel Verantwortungsbewusstsein besitzen, so dass die Anleinpflicht der Vergangenheit angehören sollte. Aber so lange die klammen Haushaltskassen mit wenig Aufwand gefüllt werden können, wird sich in dieser Angelegenheit sicher so bald nichts ändern. Dabei spielt es keine Rolle, welche Partei die Regierung stellt. Ohnehin ist ein großer Unterschied zwischen unserer Parteienlandschaft kaum noch zu erkennen.
Ich bin kein Hundehalter!
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