Die Bürgerinitiative Berliner Schnauzen demonstrierte am gestrigen Dienstag – wie „immer wieder dienstags“ – gegen das sogenannte Hundeverbot am Schlachtensee und an der Krummen Lanke.
Hierbei geht es in erster Linie darum, auf die fehlende Rechtsgrundlage hinzuweisen.
Die Bürgerinitiative Berliner Schnauzen widerspricht ganz klar den Pressemitteilungen des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf, in denen fälschlicherweise behauptet wird, dass das so genannte Hundeverbot an Schlachtensee und Krummer Lanke gut angenommen würde.
Nachdem zunächst die Demonstration am Dienstag, den 14. Juli 2015 telefonisch „untersagt“ wurde, erhielt die Bürgerinitiative für die Demonstration am gestrigen Dienstag eine schriftliche „Untersagung“ mit der Androhung „sofortiger Vollziehung“ wegen des Verdachts „unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“.
Es entzieht sich jeglicher Kenntnis, wieso spazierengehende Menschen mit Hund an der Leine eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sein sollen. Unter diesem Aspekt müssten alle Menschen mit Hund aus Berlin wegziehen oder ihren Hund im Tierheim abgeben.
Selbst renommierte Verwaltungsjuristen konnten sich bis zum Eintreffen des Bescheides kein Verbot vorstellen – schon gar nicht mit dieser Begründung.
„Wir haben uns selbstverständlich an die Auflagen gehalten, uns jedoch nicht vom See vertreiben lassen und werden definitiv weiter gegen dieses Verbot demonstrieren.“ verteidigt Andrée Mera López, Sprecher der Bürgerinitiative, den Spaziergang am Ufer des Schlachtensees.
„Es kann ja nicht sein, dass eine Anordnung des Bezirksamts über die im Grundgesetz garantierte Versammlungsfreiheit gestellt wird.“ so Mera López weiter. „Wir werden auch die nächsten Dienstage dazu nutzen, unseren Unmut über das so genannte Hundeverbot zu artikulieren. Niemand kann uns daran hindern.“
„Ihr Versammlungsanliegen konnten Sie bei den bisher durchgeführten Aufzügen auch entgegen des bestehenden Mitnahmeverbots von Hunden auf dem unteren Uferrundweg des Schlachtensees ausreichend verwirklichen.“ zitiert Rechtsanwalt Ingo Keller den Bescheid. „Die zuständige Versammlungsbehörde legt nun also nach eigenem Gutdünken fest, ,wann es genug ist’“?
Mit der Behauptung „Es geht Ihnen demnach weniger um die eigentliche Durchführung einer Versammlung, sondern vielmehr um das Erlangen eines rechtsmittelfähigen Bescheides. Sie erhoffen sich davon eine Aussage des Verwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des bestehenden Mitnahmeverbots.“ liegt die Versammlungsbehörde gar nicht mal so falsch, so Ingo Keller.
Denn bisher verweigert tatsächlich jede involvierte Berliner Behörde einen rechtsmittelfähigen Bescheid und versucht – scheinbar in der Hoffnung, wir würden wohl irgendwann entnervt aufgeben – mit immer fragwürdigeren Tricksereien das Verfahren in die Länge zu ziehen.
„Die Begründung für das Demonstrationsverbot ist schon haarsträubend. Was sich das Bezirksamt allerdings in seinen Pressemitteilungen zusammendichtet, zeigt in Verbindung mit fragwürdigauftrumpfendem Verhalten, dass man sich seiner Sache wohl doch nicht so sicher ist.“ sagt Andrée Mera López weiter. „Ein schon etwas sehr abseitiges Verhalten für eine Berliner Behörde.“
Die Bürgerinitiative Berliner Schnauzen trifft sich sämtlicher Verhinderungsanstrengungen des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf zum Trotz am Dienstag, den 28. Juli 2015 um 18:30 Uhr wieder vor dem S-Bahnhof Schlachtensee auf der Seeseite, um dann gemeinsam mit Freunden einen „demonstrativen Spaziergang“ am Ufer des Schlachtensees zu unternehmen.
Sie sind herzlich eingeladen an unserem Spaziergang teilzunehmen.
Die vollständige Anmeldebestätigung und den Auflagenbescheid erhalten Sie gerne auf Nachfrage.
Pressemitteilung 27/15 – Berliner Schnauzen vom 22.07.15