Italien

Laut der EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 (998/2003) zur Verhinderung der Ausbreitung von Tollwut, müssen bei der Einreise in alle EU Staaten die Heimtiere zur eindeutigen Identifikation nach (ISO-Norm 11784 oder 11785) elektronisch durch einen Chip gekennzeichnet sein! Falls das Tier mit einem Chip gekennzeichnet wurde, der nicht dieser Norm entspricht, muss der Eigentümer ein entsprechendes Lesegerät zur Identifikation bereit gestellt werden. Ebenso ist bis 2011 eine gut lesbare Tätowierung zur Identifikation zulässig.

Ausserdem muss der Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Heimtierausweis muss von einem Tierarzt ausgestellt werden und beinhalten, daß der Hund gegen Tollwut geimpft wurde und nach Angaben des Impfstoffherstellers bis zu welchem Zeitraum die Impfung wirksam ist. Tollwutimpfungen, die 3 Jahre gültig sind, sind auch in Frankreich anerkannt, sobald der Impfstoff explizit auf dem Impfpass angegeben ist. Anderenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Es dürfen maximal 5 Tiere pro Person mitgeführt werden.

Maulkorb ist mitzuführen. Hunde müssen in Italien ab April 2009 an der Leine geführt werden. Die Leine darf nicht länger als 1,5 Meter sein. Demnach müssen ausziehbare Leinen zu blockieren sein, um die festgelegte Länge auch einzuhalten zu können. Allerdings gibt es jede Menge Hundestrände wo die Hunde frei laufen dürfen.

Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen ohne Impfung reisen.

Italien ist mittlerweile ein hundefreundliches Land! Wegen der vielen Hunde, die während der Urlaubszeit ausgesetzt wurden, sind auf die Initiative von vielen Hundebesitzern und Tierschützern, an der ganzen Küste entlang überall Hundestrände ausgewiesen. Die Hunde dürfen dort frei herum laufen und ins Wasser. Die Initative der Hundebesitzer hat sich gelohnt, die Zahlen der ausgesetzten Tiere gingen zurück. Ein vorbildliches Projekt in einem EU Land, nicht nur gegenüber Touristen mit Hund gegenüber. Auch in den meisten Hotels in Italien sind mittlerweile Touristen mit Hund willkommen! Nachahmenswert vor allem für Deutschland, das wieder einmal vor Reglementierung in punkto Service handlungsunfähig und Natur nur zum  Ansehen da ist. Die Strände in Italien, sind professionell geführt und bieten Touristen mit Hund alles was man sich wünscht. Die schönsten Strände für Hunde siehe > Greatest! Deutschland ist wieder einmal durch seine permanente Reglementierung auch hier wie man sieht, immer noch Servicewüste! Trotz Wirtschaftkriese!

Am Gardasee sind Hunde zwar erwünscht, dürfen aber nicht ins Wasser! In der Vergangenheit hätten sich vor allem deutsche Touristen über Hunde beschwert!

Turistina4Zampe
ENIT – Italienischer Fremdenverker
Dog welcome Italy

In Italien dürfen Hunde mit dem Auto laut Strassenver-kehrsordnung, auf dem Rücksitz reisen, wenn dies kein Hindernis bzw. Gefahr für das Fahren darstellt. Wenn mehrere Tiere gleichzeitig mit dem Auto befördert werden, empfiehlt sich der mit einer stabilen Trennwand versehene hintere Fahrzeug¬raum. Die Geldstrafe bei Nichteinhaltung der Vorschrift liegt zwischen 50 und 200 Euro.

Hunde dürfen mit ihren Besitzern kostenlos mit der Bahn reisen, wenn sie in Käfigen oder ähnlichen Behältnissen mit einer Abmessung von 70 x 50 x 30 cm untergebracht sind. In Zügen ist der Hund an der Leine zu führen zudem muss ein Maulkorb angelegt werden. Für Blindenhunde gelten andere Vorschriften.

Viele Schifffahrtsgesellschaften gestatten es, Hunde in die Kabine mitzunehmen. Andere dagegen verfügen über eigene Hunderäume. Hier können die Hundeeesitzer ihre Tiere besuchen. Auf den Fähren der Italien. Staatsbahnen, die Sizilien und Sardinien mit der Halbinsel verbinden, wird pro Tier eine um 40% reduzierte Fahrkarte verlangt.


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