Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Laut der EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 (998/2003) zur Verhinderung der Ausbreitung von Tollwut, müssen bei der Einreise in alle EU Staaten die Heimtiere zur eindeutigen Identifikation nach (ISO-Norm 11784 oder 11785) elektronisch durch einen Chip gekennzeichnet sein! Falls das Tier mit einem Chip gekennzeichnet wurde, der nicht dieser Norm entspricht, muss der Eigentümer ein entsprechendes Lesegerät zur Identifikation bereit gestellt werden. Ebenso ist bis 2011 eine gut lesbare Tätowierung zur Identifikation zulässig.
Ausserdem muss in der EU der Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Heimtierausweis muss von einem Tierarzt ausgestellt werden und beinhalten, daß der Hund gegen Tollwut geimpft wurde und nach Angaben des Impfstoffherstellers bis zu welchem Zeitraum dieser wirksam ist. Anderenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Am 20.12. 2005 wurde die deutsche Tollwut-Verordnung dem Entscheid der EU von 2005/91/EG angepasst. Hiernach muss ein Welpe bei der ersten Impfung mindestens 3 Monate alt sein. Die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Tollwutimpfstoffe die länger als 1 Jahr anhalten, sind nach EU Verordnung zugelassen. Die Impfung muss für die Einreise in ein EU Land je nach Impfstoff und Angaben des Impfstoffherstellers, wiederholt werden. Die Auffrischungsimpfung ist dann ab diesem Zeitpunkt gültig.
Keine Quarantäne und gesonderte Einreisebestimmungen für Grossbritanien, Schweden, Irland, Malta, Nordirland mehr!
Ein Hund der nach England einreisen möchte muss einen EU Heimtierausweis besitzen, gechipt, entwurmt und gegen Tollwut geimpft sein. Der Tollwut Booster muss aktuell sein. Nach der ersten Impfung z.B. bei Welpen beträgt die Wartezeit vor der Einreise nach Großbritannien 21 Tage. Die Bandwurmkur muss mindestens 24 Stunden und nicht länger als 120 Stunden (1-5 Tage) vor der geplanten Ankunftszeit in Großbritannien verabreicht werden.
Der Hund darf nur auf der zugelassenen Route und mit dem vorgegebenen und zugelassenen Transportunternehmen einreisen.
Irland, Malta, Nordirland, gestatten die Einreise bei jungen nicht geimpften Tieren unter drei Monaten z.B. nach dem Kauf eines Hundes im Ausland bei einem Züchter, wenn das Tier an dem gleichen Ort gehalten wurde an dem es geboren ist, ein EU Ausweis mitgeführt bzw. vorgelegt wird, in dem die Chip Nr. eingetragen ist und dieses Tier keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren – wegen der Infektion durch Tollwut – hatte. Dies ist von dem Tierarzt zu bestätigen. Auch ist die Einreise mit der Mutterhündin erlaubt, wenn der Welpe noch von dieser abhängig ist. Die Hündin muss dann die vorgegebenen Einreisebestimmungen erfüllen.
Die Einreisebestimmungen für Welpen
können die EU Mitgliedstaaten selbst bestimmen. So können die Länder bestimmen ob Welpen unter 3 Monaten geimpft oder nicht sein müssen. Nachdem es hierzu keine einheitliche Regelung gibt, sollten die Einreisebestimmungen hierzu bei der Veterinärbehörde des jeweiligen Landes erfragt werden.
Deutschland lässt die Einreise aus anderen Mitgliedstaaten in der Eu für Welpen zu, wenn mit Begleitung des Muttertiers für dieses die vorgegebenen Eu-Einreisebestimmungen erfüllt werden. Welpen die ohne das Muttertier einreisen, müssen gechipt sein und ein Heimtierausweis mitgeführt werden. Zudem nachgewiesen werden, daß das Tier an dem gleichen Ort gehalten wurde an dem es geboren ist und dieses Tier keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren – wegen der Infektion durch Tollwut – hatte. Dies ist von dem Tierarzt zu bestätigen.
Weitere Informatonen siehe auch:
- Sommer, Sonne, Urlaub mit Hund