Seit 1. August 2014 müssen Hundetrainer ihre Sachkunde nachweisen um eine Erlaubnis zu erhalten. Obwohl dies seit 2013 bekannt ist, gibt es immer noch Protest, künstliche Aufregung und Chaos in bestimmten Bundesländern.
Der Sachkunde-Nachweis für Hundetrainer wurde vor allem zum Schutz der Tiere und Verbraucher eingeführt.
Bestimmte Trainer laufen bis heute gegen diese Sachkundeprüfung Sturm und beschweren sich bei den jeweiligen Ministerien.
Den zuständigen Beamten in den Ministerien würde gedroht, beschimpft und es würde versucht Druck aufzubauen. Man würde sich an einen Minister oder an den zuständigen Landtagsabgeordneten wenden und sich beschweren.
Eigentlich wurde der 11 § des Tierschutzgesetz vom Bundestag zum Schutz der Tiere erlassen.
Bis heute gibt es Hunde-Trainer die sich weigern eine Sachkundeprüfung abzulegen, um eine Erlaubnis zu erhalten. “Wir werden bis heute beschimpft, bedroht und beleidigt. Das dies so ein Schlangennest ist hätten wir nicht vermutet.” Es ginge auch um Missgunst, Neid und um Pfründe, gegen andere Trainer. Keiner würde dem anderen Erfolg gönnen, jeder ginge gegen jeden vor, so ein Beamter in einem Ministerium für Tierschutz über Hundetrainer, der lieber nicht namentlich genannt werden möchte.
Dabei ist der §11 des Tierschutzgesetz klar geregelt und die Umsetzung seit 2013 bekannt: „Wer gewerbsmäßig für dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“
Der für die erforderliche Erlaubnis benötigte Sachkunde-Nachweis kann in bestimmten Bundesländern durch eine Prüfung bei der Landestierärztekammer erlangt werden. So setzten dies Bundesländer wie Bayern, Saarland, Rheinland Pfalz und Sachsen um. Den anderen steht es frei wie sie die Sachkunde von den Trainern abverlangen.
Für alle Bundesländer ist aber genau festgelegt, was überprüft und von den Trainern nachgewiesen werden muss.
In einer Arbeitsgruppe an der sich die Bundesländer Anfang 2014 beteiligten, wurden folgende Grundsätze für die Umsetzung festgelegt, die von jedem Bundesland in jedem Fall aber eingehalten und überprüft werden müssen:
Die Arbeitsgruppe beschloss folgende Grundsätze die bei der Sachkundeprüfung zu prüfen sind:
- Ethologie Hund: Grundlagen, Rasseunterschiede, Verhaltensentwicklung Hund
- Ausdrucksverhalten von Hunden, Kommunikationsverhalten von Hunden gegenüber Artgenossen sowie Menschen
- Rechtliche Fragen der Hundeausbildung
- Problemverhalten, Ursachen und Entstehung, Angst- und Aggressionsvermeidung im Alltag und in der Hundeausbildung
- Stress bei Hunden, Maßnahmen zur Stressvermeidung und Stressmanagement
- Anforderung an das veterinärmedizinische Basiswissen von Hundeausbildern
- Anforderungen an die Kenntnisse von Hundeausbildern
- Lerntheorie und tierschutzgerechte Ausbildung, Korrekturen im Trainingsalltag, Hilfsmittel in der Ausbildung
- Trainingsgestaltung: Erstellung eines Trainingsplans,Kursgestaltung, Sparten des Hundesports und andere Beschäftigungsformen von Hunden inklusive ihrer Trainingsanforderungen, tierschutzrelevante Fragen in den verschiedenen Sparten/Trainingsprozessen
Bundesländer die den Aufwand und die Kosten, zu Gunsten der Tiere und des Verbraucherschutz, wie in Bayern, das Saarland, Rheinlandpfalz, Sachsen etc. scheuen, müssen aber trotzdem diese festgelegten Grundsätze bei der Sachkundeüberprüfung einhalten.
Falls es in bestimmten Bundesländern Probleme geben sollte, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium oder Senat des jeweiligen Bundeslandes.
Die Veterinärämter können von sogenannten Nebenbestimmungen bei der Erlaubnis zum Hundetrainer Gebrauch machen. Auch in diesem Fall kann sich an das zuständige Ministerium, in dem jeweiligen Land, gewandt werden und um weitere Auskunft und Klärung gebeten werden.
In Deutschland gibt es bis heute kein einheitliches Schulsystem, weil jedes Bundesland sein eigenes “Süppchen” kocht. Obwohl das deutsche Schulsystem nachweislich inzwischen als veraltet, nicht Kindgerecht gilt und zu den schlechtesten in Europa gehört, wurde dieses bis heute nicht vereinheitlicht und zum Vorteil der Kinder geändert.
Warum sollte dies beim “Schul-und Ausbildungssystem” für Hunde, das ebenfalls seit langem veraltet ist, anders sein?
Rechtsanwältin Susan Beaucamp erläutert im folgenden Text, wie Nebenbestimmungen definiert werden können, was diese bedeuten, welche rechtswidrig sind und wie Sie sich dagegen wehren können.
§ 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG Erlaubnispflichtigkeit für Hundetrainer
Nebenbestimmungen
Gemäß §§ 11 II a TierSchG, 36 VwVfG kann die Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG mit Nebenbestimmungen versehen werden.
Wie die ersten Erfahrungen zeigen, machen viele Veterinärämter von dieser Möglichkeit rege Gebrauch.
Manche Erlaubnisverfügungen enthalten 10 oder mehr Nebenbestimmungen unterschiedlichsten Inhalts. Teilweise sind diese Nebenbestimmungen mit gravierenden Einschränkungen und Belastungen verbunden. Einige Beispiele mögen dies belegen.
1. Uns sind Erlaubnisverfügungen bekannt, die relativ kurz befristet sind – etwa 1 Jahr – und zugleich die Auflage enthalten, dass der Hundetrainer, dem die Erlaubnis erteilt ist, innerhalb der Befristung einen von der Behörde definierten Sachkundenachweis zu erbringen hat.
Geschieht das nicht, erhält der Trainer nach Ablauf der Befristung keine weitere Erlaubnis. Im Falle einer solchen Erlaubnis ist der Status des Hundetrainers letztlich nicht anders zu bewerten als der Status eines Trainers, dessen Tätigkeit von der Behörde geduldet wird, bis er einen bestimmten Sachkundenachweis erbracht hat.
Hundetrainer, denen eine solche Erlaubnis erteilt wird und die der Meinung sind, dass ihre theoretische und praktische Ausbildung/Tätigkeit als Sachkundenachweis anzuerkennen ist, sollten eine solche mit einer Auflage kombinierte Befristung nicht akzeptieren.
2. Bisweilen ist eine Erlaubnis auch befristet, obwohl der Hundetrainer den von der Behörde verlangten Sachkundenachweis erbracht hat. Solche Befristungen dürften rechtswidrig sein.
Hat ein Antragsteller – neben den weiteren Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis – die nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG erforderliche Sachkunde nachgewiesen, sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis uneingeschränkt erfüllt.
Die zeitliche Beschränkung der Erlaubnis durch eine Befristung ist deshalb sachlich nicht gerechtfertigt, zumal die Behörde die Erlaubnis jederzeit widerrufen kann, wenn ein Hundetrainer tierschutzrechtliche Vorschriften verletzt.
Die Befristung der Erlaubnis lässt sich auch nicht mit deren erstmaliger Erteilung rechtfertigen. Die Erlaubnispflicht für Hundetrainer wurde erst durch § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG mit Wirkung zum 01.08.2014 eingeführt. Bis dahin sah das TierSchG für Personen, die Hunde ausbilden oder Tierhalter bei der Ausbildung von Hunden anleiten, keine Erlaubnispflicht vor. Es ist daher zwangsläufig, dass die Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG erstmalig beantragt wird.
Hätte der Gesetzgeber diesen Umstand als maßgebliches Kriterium angesehen, hätte er im Gesetz geregelt und regeln müssen, dass die Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG bei der ersten Erteilung zu befristen ist. Dies ist jedoch nicht geschehen. Die Erlaubnis ist nach der gesetzlichen Regelung also grundsätzlich unbefristet zu erteilen.
3. Viele Erlaubnisverfügungen erlegen dem Hundetrainern Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten auf. Art und Umfang der dokumentationspflichten Daten variieren. Manche Behörden begnügen sich mit Daten zu Art und Umfang der verschiedenen Kurse und Trainings, die ein Trainer anbietet, und dem Namen des jeweiligen Ausbilders.
Andere Behörden verlangen darüber hinaus die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten des Halters, Informationen zu Sachverhalten mit potenziell ordnungsrechtlicher Relevanz oder Fallbilanzen. Verbunden sind derartige Dokumentationspflichten mit der Pflicht zur Aufbewahrung der dokumentierten Daten. Die Aufbawahrungsfristen bewegen sich zwischen drei und fünf Jahren. Solche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten dürften rechtswidrig sein.
Dies gilt zunächst für alle Dokumentationspflichten, die offensichtlich ordnungsbehördlichen oder anderen, nicht tierschutzrelevanten Zwecken dienen. Nebenbestimmungen sind nur zulässig, wenn sie vom Zweck des TierSchG gedeckt sind. Die Erhebung personenbezogener Daten von Hundehaltern ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, § 16 VI TierSchG. Voraussetzung ist, dass die Datenerhebung durch das TierSchG vorgesehen oder deren Kenntnis zur Erfüllung der Aufgaben nach dem TierSchG notwendig ist. Diese Voraussetzungen liegen regelmäßig nicht vor.
Eine gesetzliche Regelung, die Hundetrainer zur Datenerhebung verpflichtet, existiert nicht. Ebenso wenig ist eine allgemeine und nicht an irgendwelche Voraussetzungen oder Beschränkungen gebundene Datenerhebung zum Vollzug des TierSchG notwendig. Weitere Einschränkungen ergeben sich daraus, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten nur nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgesetze der Länder zulässig sind, § 16 VI S. 5 TierSchG. Für die Begründung von Aufbewahrungspflichten und die Bestimmung von Aufbewahrungsfristen fehlt es schlicht an einer Rechtsgrundlage.
4. Wir können nur empfehlen, mit einer Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG verbundene Nebenbestimmungen kritisch zu prüfen. Nebenbestimmungen aller Art sind grundsätzlich isoliert angreifbar. Man kann sich also gegen einzelne Auflagen einer Erlaubnis wenden, ohne dass dies die Erlaubnis selbst tangiert. Grundsätzlich muß dies im Rahmen der Widerspruchs- oder Klagefrist geschehen.
Wir haben allerdings die Erfahrung gemacht, dass bei vielen Behörden die Bereitschaft besteht, Nebenbestimmungen zu einer Erlaubnis nach § 11 I S. 1 Nr. 8 f TierSchG außerhalb des Widerspruchs- oder Klageverfahrens zu ändern oder aufzuheben. Ein Rechtsstreit lässt sich so vermeiden. Ebenso sollte es nicht generell ausgeschlossen sein, auch nach Ablauf der Widerspruchs- oder Klagefrist eine Behörde davon zu überzeugen, Nebenbestimmungen zu korrigieren.
Dr. Eugène Beaucamp, Susan Beaucamp Rechtsanwälte auch für Tierrecht www.kanzlei-sbeaucamp.de
Astrid Ebenhoch ist Journalistin und Gründerin von Hounds & People
Siehe auch:
- Sachkundeprüfung für Hundetrainer wird Pflicht
- Rheinland Pfalz: Sachkundeprüfung für Hundetrainer
- Die Dominanz-Theorie – eine Deutsche Erfindung
- Qualifizierte Trainer
- Neue Studie über Hunde! Und der Wissensstand der Trainer?
- Cesar Millan: Sachkundenachweis als Trainer für Auftritt in Deutschland
- Cesar Millan besteht Sachkundeprüfung nicht
- Beschwerde von Cesar Millan kein Erfolg
- Das Geschäft mit der Not verzweifelter Hundehalter
- “Do as I Do” Lernmethode nach Prof. Adam Miklosi
- VOX mit Rütter! SIXX mit Millan! ZDF mit Grewe?
- Sitz, Platz, Fuss, Aus! Deutschland ein Hundeleben
- Hunde bei Schutzhundeausbildung mit Stromschlägen gefoltert
Man sollte sich auch einmal zu gemüte führen, dass in einem 3 Tageskurs, ein Tierarzt, sich die Qualifikation zur Abnahme der Hndetrainerzertifizierung aneignen kann.
Die meisten Tierärzte (Kleintierärzte) haben in Ihrem ganzen Leben noch nie einen Hund ausgebildet, therapiert oder einen sogenannten Red-Zone Hund – also gefährlichen Hund oder auffälligen Hund, wieder zu einem normalen Hundeleben zurück geführt.
Ausserdem gingen den Tierärzten durch Ihren (nennt man das Verband??) mehrmals Infomaterial über die Möglichkeiten des Zusatzverdienstes, zugingen. Hundetrainer wurden hier expliziet genannt und genau wie dies zu erfolgen hat.
Sie werden jetzt sagen, “Tierärzte habend as nicht nötig” ! Absolut falsch. Derzeit ahben wir einen ca. 28% Überschuss an Tierärzten und der Durchschnittsverdienst ist unter 4000 Euro im Monat, viele Tierärzte haben anch Ihrem Studium keine Tätigleit aufnehmen können. ( Jahrgangsstarke Studiengänge)
Aber kommen wir mal zum Wesentlichen.
Das Ganze wurde zum Schutze des Tieres gemacht. Siehe TierSchG.
Warum müssen dann Ordnungsamt/Veterinäramt und Tierarzt Gebühren erheben die wesentlich höher sind als vergleichbare Genehmigungsverfahren in anderen Bereichen? Ja genau = Geldquelle entdeckt. Und das jetzt Tierärzte sich als Hundetrainer versuchen dürfen ohne entsprechende Praxisnachweise – Erfolgsnachweise – mhh ich weiß nicht. Die scheitern schon bei der fachlichen Beratung zur Behandlung von Leischmanose in Kombination mit Ehrlichose udn der richtigen Medikamentenbehandlung. Da wird von über der Hälfte erst mal die LMU München angerufen. (gestest bei 16 Tierärzten, 11 haben angerufen)
Die Art, wie Sie Ihren Artikel formulieren, gefällt mir nicht. Hundetrainer regen sich nicht “künstlich” auf. Es geht auch nicht darum, dass die Sachkunde nachgewiesen werden muss. Vielmehr werden viele teure Ausbildungen, die genau die geforderten Inhalte haben, einfach nicht anerkannt. Das ist nicht der Sinn der Sache.
Ich würde sofort, ohne Vorbereitungszeit, den Sachkundenachweis absolvieren. Einfach deswegen, weil ich die Fachkenntnisse bereits in einer Ausbildung erworben habe. Die Kosten kann ich jedoch nicht einfach so tragen. Meine Hundetrainerarbeit soll eigentlich ein kleines Zusatzeinkommen sein, mit dem ich meine eigenen Hunde finanziere. Nun muss ich, um die Erlaubnis zu erhalten, noch einmal 860,00 € berappen, obwohl meine bereits absolvierten Ausbildungen ein vielfaches gekostet haben.
Also, bitte etwas neutraler formulieren.
Eine andere Antwort war von Ihnen Frau von der Layen nicht zu erwarten. Ich schätze dieses Magazin, weil es kritisch und unbequem berichtet, informiert und sich im Gegensatz zu Ihnen gegen den Maistream stellt. Dieses Magazin schreibt nicht opportunistisch den Lesern zum Mund wie sie dies seit langem tun.
Mir ist bewusst, dass dies in bestimmten Modemagazinen oder Boulevardmagazinen üblich ist. Bedauerlich wenn die Leser dies nicht erkennen.
Dies ist doch auch der Grund warum Sie hier ihren Kommentar abgeben. PR mit Null Aussage und null Information.
Ich arbeite seit über 20 Jahren als Trainer und Verhaltensberater auch als Gutachter und war einer der ersten der selbstverständlich die Sachkundeprüfung, mit vielen anderen übrigens, abgegeben hat. Die Sachkundeprüfung ist nicht nur hervorragend, sondern war längst überfällig.
An Ihren Ausführungen ist zu erkennen, dass Sie offenbar keinen “Schimmer” davon haben, was da draußen eigentlich los ist und wer sich alles Trainer nennt.
Dieser Beruf ist kein Ausbildungsberuf deshalb wird es auch nie eine Prüfungsordnung geben.
Die einzige Möglichkeit diesen Beruf auf seriöse Beine zu stellen und Trainer zu qualifizieren ist diese Sachkundeprüfung, auch und vor allem zum Schutz der Hundebesitzer. Zur Orientierung und zumindest ein kleiner Parameter.
Bisher konnte jeder, auch derjenige der vormals einen Handwerksberuf wie Bäcker oder Friseur ausübte, Hundetrainer werden.
Also mit Berufen die mit Tieren nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Das Ergebnis war nicht zum Vorteil der Tiere. Bei vielen Seminaren konnte ich auch das unterschiedliche intellektuelle Niveau feststellen. Viele Trainer besuchen bestimmte Seminare einfach gar nicht, weil sie diese nicht verstehen, nicht verstehen wollen oder sich wissenschaftlich einfach nicht weiter bilden und informieren wollen.
So wie das intellektuelle Niveau und die Bildung der Trainer, bestehend aus Akademikern mit Hochschulabschluss bis hin zu Laien, ist auch das Niveau und Ergebnis was den Hundebesitzern als Training auf dem Markt angeboten wird, wofür die Leute viel Geld bezahlen müssen.
Hinzu kommt, dass naturwissenschaftliche Grundkenntnisse über Erkrankungen und Tiermedizin und auch Ernährung zwingend nötig sind. Schon allein um schnell genug handeln zu können und dem Hund zu helfen. Viele Erkrankungen verändern das Verhalten der Hunde. Insofern sind die zu überprüfenden Fragen zur Sachkunde, die im Übrigen in allen Bundesländern gleich sind, sehr gut zusammengestellt und auf ein ganzheitliches Arbeiten ausgerichtet. Also so wie in diesem Beruf eigentlich gearbeitet werden sollte.
Probleme haben doch eigentlich nur die jenigen mit dieser Sachkundeprüfung, die über ein bestimmtes Wissen nicht verfügen und sich auch offensichtlich weigern dieses zum Vorteil und Schutz der Tiere zu erlernen. Hiermit also nicht kompetent und qualifiziert sind. Jeder hat die Möglichkeit dieses Wissen zu erlernen.
Mir ist bewusst, dass diese Sachkundeprüfung nun ein erneutes Betätigungsfeld, für am Profit orientierte Anwälte sein wird. Anstatt dieses Geld in aussichtslose Prozesse für Anwälte zu investieren, würde ich das Geld besser in den Beruf investieren und dafür qualifiziert zu sein. Jeder hat also die Chance unter Beweis zu stellen ob er für diesen Beruf qualifiziert ist oder nicht und wenn er sich weigert bestimmte Mindestvoraussetzungen hierfür zu erfüllen und diese Prüfung nicht machen möchte, dann ist dies seine Entscheidung und hat nichts mit einem Berufsverbot zu tun.
Ich hoffe, dass diese Umsetzung des § 11 auch weiterhin konsequent durchgeführt wird. Weil dieser Beruf mehr als nur tierliebe erfordert und dem Beruf hierdurch endlich das Gewicht und die Bedeutung gegeben wird, die dieser Beruf verdient hat. Im Interesse der Hunde und Menschen, die Hilfe suchen und hierfür bezahlen.
Nichts an diesem Gesetz ist richtig, nichts ordentlich durchdacht – die Behörden haben nicht einmal das Mindestmaß an Sachkunde bewiesen, bevor sie das “11er”-Gesetz erlassen haben. Es ist von allen Seiten rechtlich anfechtbar – die “Schlangengrube” befindet sich eher in den zuständigen Behörden.
Ursprüngliche Absicht der Bundesregierung war es, den Sachkundenachweis für Hundetrainer über Leitlinien zur Hundeausbildung zu regeln.
Selbst in der damaligen Bundesplenarsitzung wurde die Verhältnismäßigkeit der beabsichtigten Regelung in Frage gestellt. (Staatsministerin Lucia Puttrich – Hessen –: „In den Ausschüssen sind Vorschläge gemacht worden, zu denen ich sagen muss, dass man die Verhältnismäßigkeit von Regelungen in Frage stellen kann. Wir sehen es durchaus kritisch, wenn darüber diskutiert wird, ob Landwirte einen Sachkundenachweis haben müssen, um Tiere zu halten, oder ob es einen Sachkundenachweis für das Halten von Hunden und Katzen geben muss. Es ist sinnvoll, Schulungen durchzuführen, aber ob durch einen Sachkundenachweis und das vorher schon ausgesprochene Misstrauen mehr Tierschutz gewährleistet ist, kann man in Frage stellen.“ Kluge Frau, scheint mir.)
Wenn Sie §1 und 2 des Tierschutzgesetzes durchlesen, wird Ihnen nicht entgehen, dass darin gar keine Ziele, Mittel und Methoden bei der Erziehung oder beim Training von Tieren vorkommen. Auf welchen Teil des Tierschutzgesetz wird sich hier also berufen? Der Gesetzgeber hat auch zu der neuen gesetzlichen Regelung keinerlei entsprechende Vorgaben zur Durchführung von Prüfverfahren erlassen und damit die Erfordernisse für eine berufseinschränkende Maßnahme nicht erfüllt. Dazu kommt, dass ein Veterinäramt übrigens grundsätzlich gar keine Rechtsgrundlage für die Durchführung von Prüfungen hat.
Bis heute gibt es übrigens KEINE gesetzlichen oder behördlichen Leitlinien zur Hundeausbildung.Entsprechende Arbeitsgruppen haben sich hiermit befasst, das Thema dann aber nicht weiterverfolgt.
Aber dennoch: Der Gesetzgeber wollte ein “Mindestmaß an Sachkunde” gewährleistet haben.
Stattdessen wird nun der DOQ-Test Pro als Teil des Sachkundenachweises eingesetzt. Ich habe den Fragenkatalog gesehen: Was dort bezüglich Erkrankungen, Hundezucht und pädagogischer Vermittlung abgefragt wird, hat mit dem “Gesetz um Schutz von Tieren” nichts zu tun und geht über ein “Mindestmaß an Sachkunde” weit hinaus. Dazu kommt, dass die Behörde auf bestimmte, absolut einseitige Ausbildungsmethoden besteht, die nicht einmal wissenschaftlich als einzig richtig und allgemeingültig betrachtet werden. Jeder, der jemals mit mehr als einem Hund zu tun hatte weiß, dass jeder Hund und sein Mensch einzigartig sind und man als Ausbilder nur dann wach- und fachgerecht handeln kann, wenn man individuell auf das jeweilige Mensch-Hund-Team eingeht. Gerade im Interesse des Tierschutzes muss die Vielfalt der ausbilderischen Möglichkeiten dringend erhalten bleiben. Es gibt gute Gründe, weshalb nicht alle Hundeschulen-Betreiber in einem Verein/Verband organisiert sind: Zum Beispiel wollen sie im Interesse ihrer Kunden unabhängig bleiben.
Abgesehen davon muss man sich vor Augen halten, dass in Fällen, in denen ein Hundetrainer AUS FINANZIELLEN GRÜNDEN keinen Sachkundetest machen kann, von der Behörde Berufsverbot verhängt bekommt. Wie kann das sein? Jemand, dessen Sachkunde und teilweise jahrzehntelange Berufserfahrung leicht nachvollziehbar und sogar dokumentierbar wäre, darf per Gesetz seinen Beruf nicht mehr ausüben?
Ich kann nicht glauben, dass der Bundesrat sich wirklich ausreichend Gedanken gemacht hat über die geforderte Erlaubnispflicht für Hundeausbilder, die hierzulande die Existenz von über 30 000 Hundeschulen-Besitzer UND deren Kunden betrifft – das macht das Ganze zu einem Problem von beinahe gesamtgesellschaftlichen Ausmaß. Selten ist ein Gesetz verabschiedet worden, dass in seiner Umsetzung so vollständig am Bürger vorbei geht.
Gerne beantworten wir Fragen von Trainern, wie die Frage woher wir wissen, dass Hunde das Verhalten von Menschen nachahmen.
Hier ein Artikel zu dieser wissenschaftlichen Arbeit, mit einer Veranstaltung zu diesem Thema.
https://houndsandpeople.com/de/magazin/wissen/do-as-i-do-lernmethode-nach-prof-adam-miklosi/
Wir bemühen uns neue Forschungsergebnisse, vor allem zu den kognitiven Fähigkeiten von Hunden, immer zu veröffentlichen.
Weitere Veröffentlichungen von Prof. Adam Miklosi können Sie in seinem Buch nachlesen, aber auch direkt an der Universität in Budapest anfordern, oder bei dem Verlag der diese veröffentlicht.
Über das Buch von Adam Miklosi hier eine Buchbesprechung.
https://houndsandpeople.com/de/magazin/kultur/buchbesprechung-hunde-evolution-kognition-und-verhalten/
Alle weiteren Artikel zum Thema Wissenschaft und Verhalten, finden sie bei unseren inzwischen 2000 Artikeln. Stichwort einfach oben rechts im Suchfeld eingeben…
Es ist wirklich unglaublich!
Inkompetenter geht es eigentlich nicht mehr.
Da wird sich darüber beschwert, wie viele Fortbildungen man besuchte und wie viel Geld man investiert hätte.
In unwissenschaftlichen Seminartourismus? Bei dem man keinen Wert auf seriösen Inhalt legt?
Als Trainer sollte man eigentlich wissen: Nur Seminare besuchen, die wissenschaftlich fundiert sind!
Unglaublich ist auch, dass Trainer überhaupt solche fragwürdigen “Fortbildungen” besuchen, um sich anschliessend darüber zu beschweren, dass diese nun nicht anerkannt werden.
Der einzige und richtige Schritt in die richtige Richtung, um vor allem die armen Vierbeiner zu schützen.
Zumindest zeigt sich hier mit welch geistig Kind man es eigentlich zu tun hat und was man von Trainern halten kann. Es geht hier ausschliesslich um Profit und zwar mit geringsten Voraussetzungen.
Ich bin sehr erfreut darüber, dass ich meinem Hund, ausser einem Welpenkurs, den Kontakt zu solchen Trainern ersparen konnte.
Kein Wunder! Jetzt weiss ich wo die ganzen durchgeknallten Hunde her kommen.
Unwissenschaftlicher Seminartourismus?
Wir sprechen von Seminare bei Eichhorn, Strodtbeck, Gansloßer, Feddersen-Petersen,…, um nur einige zu nennen.
Was soll daran nicht wissenschaftlich fundiert sein?
Kommentare die Informationen, Fakten und Anregungen für eine sachliche Diskussion enthalten, sind willkommen!
Inhaltslose Absonderungen, Beschimpfungen und Trollverhalten zum Frustabbau, werden gelöscht.
Sehr geehrte Frau Astrid Ebenhoch,
wenn sie richtig recherchiert hätten wäre Ihnen aufgefallen, dass das Gesetz nichts mit dem Tierschutz zu tun hat.
Wo sind die Reitlehrer, wo sind die Hundevereine, in denen weit mehr Hunde zu finden sind, usw. in dem TSchG zu finden.
Das Gesetz hat einen einzigen Grund. Neue Einnahmequellen für eine gewisse Lobby zu generieren.
Recherchieren Sie einmal wie es zu der ersten Zertifizierung durch TÄK Schleswig Holstein gekommen ist. Diese ist in zusammenarbeit mit einem Trainerausbildungsinstitut, dass Ihnen sicher bekannt ist, entstanden.
Sehr geehrter Herr F,
primär wurde dieses Gesetz genau deshalb erlassen. Auch hierüber haben wir berichtet.
Bei der Umsetzung des § 11 geht es nicht um die Zertifizierung einer Hundeschule, sondern um die Überprüfung der Sachkunde eines Trainers. Selbstverständlich müssen auch alle selbsternannten “Hundegurus” überprüft werden, denen fälschlicher Weise bestimmte “Kompetenzen” mit ihren “selbstgestrickten” und laienhaften Theorien eingeräumt wurden. Von diesen sich, wie peinlich, bestimmte Behörden und Ministerien bis heute auch noch beraten lassen.
Es geht hier also nicht um eine bestimmte Lobby, sondern vielmehr um flächendeckende peinliche Inkompetenz und Vetternwirtschaft. Inwieweit auch diese wie in anderen Fällen, wie üblich, ebenfalls mit Korruption zu tun hat, müsste überprüft werden.
Wenn die Umsetzung der Sachkundeprüfung, wie festgelegt und ohne Ausnahme nicht eingehalten wird, kann selbstverständlich hiergegen, wie auch gegen Nebenbestimmungen, vorgegangen werden.
In jedem Fall sollte man sich aber zunächst an das zuständige Ministerium wenden und mit entsprechenden Beweisen und sachlichen Argumenten, am besten mit Hilfe eines Anwalts um Klärung bitten.
Leider haben sich der hervorragenden Umsetzung wie in Bayern, nicht alle Bundesländer angeschlossen. Nun kommen die Versäumnisse und Inkompetenz an die Oberfläche!
Dies alles beweist vielmehr die Notwendigkeit dieser Sachkundeprüfung die ohne Ausnahme von jedem absolviert werden muss. Damit wäre auch ein seit Jahrzehnten bestehender korrupter und inkompetenter “Sumpf” trocken gelegt.
Frau Ebenholz, haben Sie denn auch mal mit betroffenen Trainern gesprochen? Ist Ihnen klar, dass gastrefrerenten aus dem Ausland, nachweislich gewaltfrei arbeitend, nicht mehr zur globalisierten Bildung in Deutschland beitragen können? Ist Ihnen klar, dass begleitend zu den geforderten Prüfungrn zum Teil Auflagen erstellt wurden, die gegen jede Datenschutzbestimmung verstoßen? Ist Ihnen auch klar, dass einige Kollegen Zt nur noch 6-Fach geimpfte Hunde annehmen dürfen, obwohl jede Wirksamkeit der so genannten Zwingerhusten Impfung längst umstritten ist, leptospirose nur vier Stämme abgreift und es grundsätzlich KEINE gesetzliche Impfpflicht gibt? Und das sind nur ein paar der Zt gestellten Auflagen…. Ich kann es nur wiederholen: der Artikel ist einseitig, denn: bei diesem durch Politik verursachten Chaos wird nicht “die Spreu vom Weizen getrennt”, sondern einer ganz bestimmten Lobby werden neue Kunden zugespielt, weil eine andere Lobby plattgemacht wird. Ein guter Trainer, muss nicht wissen, wie jeder kleinste Knochen im Hundekörper heißt, er muss sehen, dass ein Hund schlecht läuft, und ihn dann zum Tierarzt/ Heilpraktiker/ Physio schicken. Warum soll aber ein Trainer in einer Prüfung solche Dinge abgefragt bekommen? Natürlich brauchen wir ein sinnvolles qualitativ hochwertiges Hundetrainer- Berufsbild! Aber die derzeitige Umsetzung der eigentlich tollen Idee ist absolut haltlos….
Sehr geehrte Frau Henf,
ja, haben wir! Die Mehrheit der Trainer begrüssten die Sachkundeprüfung und haben diese längst abgegeben. Zumindest in den Bundesländern die sich der Umsetzung wie in Bayern angeschlossen haben.
Nein verstehe ich nicht.
Jedem Trainer steht es frei – eigentlich sollte dies selbstverständlich sein – an Fortbildungsseminaren bei den weltweit führenden Wissenschaftlern über Kognitionsforschung wie z.B. Prof. Adam Miklosi oder Dr. Juliane Kaminski anzumelden und teilzunehmen.
Wenn es Behörden in Bundesländern geben sollte, die Forderungen stellen sollten, die gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen und rechtswidrig sind, sollte man das Zuständige Ministerium hierüber informieren.
Es gibt in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht. Außer bei einer Reise ins Ausland, wo eine Immunisierung gegen Tollwut nachzuweisen ist.
Offenbar wird vielmehr von bestimmten Trainern von den Hundebesitzern ein Impfnachweis zur Absicherung der Hundetrainer verlangt. Der Nachweis einer Immunisierung kann aber auch im Übrigen ganz einfach durch einen Titernachweis erbracht werden und muss in jedem Fall akzeptiert werden. Vor allem um zu verhindern, dass Hunde nicht unnötig gesundheitlich belastet werden.
Wenn Sie eine Behörde kennen, die dies verlangt, dann verstößt diese gegen das bestehende Bundesrecht.
Nennen Sie uns diese! Wir schreiben diese Behörde gerne an und bitten um Stellungnahme!
Vor Kurzem erkundigte ich mich bei verschiedenen Ministerien über die Umsetzung zur Sachkundeprüfung für Trainer. Zunächst war ich sprachlos, als mir über das Verhalten berichtet wurde, worüber ich in diesem Artikel berichtete.
Wie zutreffend das geschilderte Verhalten ist und sich solche Trainer selbst, nicht nur in ihrem fehlenden Sozialverhalten, sondern grundsätzlich disqualifizieren, ist auch beweisführend an den Kommentaren festzustellen.
Wie sich solche Trainer gegenüber hilfesuchenden Menschen und Hunden verhalten die sich ihrem aggressivem, autokratischen, intoleranten und unreflektiertem Verhalten nicht ohne zu mucken unterordnen, möchte ich mir nicht vorstellen.
Vielmehr bestätigt nicht vorhandenes Sozialverhalten und fehlende soziale Kompetenz die Notwendigkeit und weitere konsequente Umsetzung zur Überprüfung der Sachkunde. Vor allem, wie von Anfang an geplant, um Tiere und Menschen zu schützen.
Vielleicht sollte bei der Überprüfung zur Sachkunde auch die soziale Kompetenz, das Sozialverhalten, gutes Benehmen und Höflichkeit für diesen Beruf selbstverständlich und Voraussetzung sein und erst dann eine Erlaubnis erteilt werden, wenn diese vorhanden sind.
Immerhin haben auch Hundetrainer, die vorgeben Wissen zu vermitteln, Vorbildfunktion für Menschen und Tiere.
Wie neue wissenschaftliche Arbeiten vor Kurzem feststellten und bewiesen, ahmen vor allem Hunde das Verhalten der Menschen nach.
Hunde und Menschen sollten vor allem vor Trainern – die über kein adäquates Sozialverhalten verfügen und nicht wissen, wie sie sich in Vorbildfunktion zu benehmen haben – unbedingt geschützt werden.
Wie auch an diesen Kommentaren hier oder bei Faceboock festzustellen ist.
Trainer die sich ähnlich rechtswidrig wie Trolle verhalten um ihren Frust abzubauen, sollte kein schutzbedürftiger Hund anvertraut werden.
Sie haben sich zum Thema Know How – wozu gerade und vor allem soziale Kompetenz und Sozialverhalten gehört – für diesen Beruf selbst disqualifiziert.
Glaubwürdigkeit bedeutet nach dem Gesprochenen zu handeln und dies vorzuleben!
https://houndsandpeople.com/de/magazin/wissen/hunde-konnen-denkaufgaben-eigenstandig-und-flexibel-losen/
“Wie neue wissenschaftliche Arbeiten vor Kurzem feststellten und bewiesen, ahmen vor allem Hunde das Verhalten der Menschen nach.”, schreiben Sie.
Bitte seien Sie doch so nett, diese in den Raum geworfene Behauptung und die daraus resultierenden Konsequenzen durch Nennung der Originalquellen zu belegen.
Dieser Artikel ist unglaublich miserabel recherchiert worden. Ich schließe mich da meinen Vorrednern an. *Man würde sich an einen Minister oder an den zuständigen Landtagsabgeordneten wenden und sich beschweren.* Ja wie unglaublich ist es das es Menschen gibt die nicht alles einfach hinnehmen sondern ihren Kopf benutzen!! Die Trainer die sich dagegen wehren haben größtenteils eine Ausbildung gemacht, arbeiten seid vielen Jahren ohne das ihre Arbeit je beanstandet wurde, nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil…..!
Das folgende steht tatsächlich unter dem Artikel:
*Wir freuen uns, dass Ihnen dieser Artikel gefällt. Damit wir Sie weiterhin seriös, kritisch, mit gut recherchierten Artikeln informieren und dieses Magazin mit Plattform erhalten können, benötigen wir Ihre Solidarität und Unterstützung. Guter Journalismus bedeutet viel Arbeit. Mit bereits 1.-€ pro Artikel können Sie dazu beitragen dieses unabhängige Medium zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Fairness!*
Ja, ist klar, gut recherchierter Artikel. Guter Witz! Und ja, guter Journalismus bedeutet viel Arbeit und die sollte man sich das nächste Mal auch machen.
Frau Ebenhoch, als Journalistin sollten ihnen die Grundlagen objektiver Berichterstattung eigentlich geläufig sein, sowie die Fairness, eine eigene Meinung auch als solche zu deklarieren und nicht als Ergebnis von Recherche darstellen. Dieser Artikel von Ihnen ist nichts weiter als Ihre persönliche Meinung und ein Instrument um Stimmung zu machen in eine bestimmte Richtung, und als solcher von objektiver Berichterstattung meilenweit entfernt.
In diesem Gesetz geht es ausdrücklich nicht um Verbraucherschutz sondern um Tierschutz. Damit fängt es schon an. Diese beiden Bereiche unterliegen unterschiedlichen Verantwortungen. Die Trainer laufen nicht Sturm gegen einen Nachweis von Sachkunde, sondern gegen die Willkür, mit der die Umsetzung gehandhabt wird. Die aktuelle, wenn auch schon etwas ältere Ziffer 12.2.2. der AVV TierSchG sagt ganz klar, dass Sachkunde, also die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten regelmäßig anzunehmen sind, wenn die verantwortliche Person:
- eine abgeschlossene, staatlich anerkannte oder sonstige Aus-und Weiterbildung absolviert hat, die zum Umgang mit den Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt ,
- ODER aufgrund ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgang durch
beispielsweise langjährige erfolgreiche Haltung der betreffenden Tierart, die für
die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse hat.
Ein Fachgespräch ist im Grunde genommen nur dann vorgesehen, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind, was aber wohl gerade bei den Hundetrainern, die schon etliche Jahre tätig sind, nicht der Fall sein dürfte. Obendrein haben viele Trainer über die Erfahrungen im täglichen Umgang hinaus in der Regel Ausbildungen mit Kosten in Höhe von mehreren 1000 Euro, oft im 5 – 6 stellige Bereich ausgegeben, umfangreiche theoretische und praktische Ausbildungen absolviert und mit erfolgreicher Prüfung beendet. Also wären in diesen Fällen den Forderungen des Gesetzes und der AVV völlig Genüge getan. Aber von diesen Trainern wird an vielen Stellen nun erwartet, dass sie sich von Leuten mit oft weitaus weniger Sachverstand und Fachkompetenz prüfen lassen sollen, zum Bestehen sogar überaltertes und inzwischen verworfenes Wissen lernen müssen, während die AVV doch nur lediglich ein Fachgespräch vorsieht. Dass diese AVV für alle Ämter bindend ist, solange es keine neue Rechtsverordnung gibt, sollte wohl klar sein. Genau wie die Hundetrainer leben auch die Veterinärämter nicht in einem rechtsfreien Raum. Überdies gibt es für die geforderten Prüfungen, weder eine Rechtsgrundlage, noch eine Prüfungsordnung, noch eine Gebührenordnung. Ohne Rechtsgrundlage aber ist das Verlangen einer solchen Prüfung aber schlichtweg illegal, wogegen sich wohl jeder wehren sollte. Die Veterinärämter müssen sich genauso an geltendes Recht halten, wie die Hundetrainer auch. So ganz nebenbei stellt sich auch die Frage, warum Tierärzte jetzt plötzlich Hundetrainer überprüfen sollten. Sicherlich wird es Tierärzte geben, die auch in dem Bereich wirklich Ahnung haben, keine Frage. Aber das Berufsbild des Tierarztes ist nun mal ein gänzlich anderes als der Tätigkeitsbereich eines Hundetrainers. Das wäre ja fast so, als wenn der Kinderarzt plötzlich Erzieher oder Lehrer würde oder wenn ein Augenarzt plötzlich die Fähigkeiten des Optikers beim Vermessen und Korrigieren der Augen prüfen sollte. Da würde ich dann wirklich gerne Mäuschen spielen…
Somit kann mitnichten von künstlicher Aufregung, Missgunst, Neid und Pfründe die Rede sein, sondern lediglich um berechtigten Protest gegen ein vom Gesetzgeber, der es versäumt hat, seinen Job zu Ende zu erledigen, verursachtes Chaos. Ganz im Gegenteil erlebe ich im Moment eine nie dagewesene Solidarität unter Kollegen unterschiedlichster Ausbildungsphilosophien, wie ich es nie für möglich gehalten hätte. Selbstverständlich kann ich nicht ausschließen, dass möglicherweise irgendwo Kollegen bei ihren Anfragen über das Ziel hinausgeschossen sein könnten, was in der derzeitig teilweise ja sehr emotionalen Situation durchaus passieren kann. Aber bei den mir bekannten Trainern, und das sind mehrere 100erte, kann ich das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen. Wir wären ja schön blöd, wenn wir diejenigen bedrohen würden, von denen wir uns Hilfe und vermittelndes Eingreifen erwarten. Somit grenzen die dahingehenden Aussagen in ihrem Text schon an Verleumdung bis hin zur Beleidigung.
Sollte nun jemand nach „Genuss“ dieses Artikels das Interesse verspüren, sich objektiv und von beiden Seiten aus informieren zu lassen, der möge doch einfach mal auf der Seite http://www.sachkunde-hundetrainer.de vorbeischauen. Dort stammen die Informationen von solchen, die wirklich bis zum Anschlag in der Materie stecken, man findet Erfahrungsberichte und eben Informationen, worum es bei diesem ganzen Schlamassel genau geht und was wirklich das Anliegen der sich wehrenden Hundetrainer ist. An diesem Informationsprojekt sind übrigens auch etliche Trainer beteiligt, die bereits über die entsprechende Erlaubnis nach §11 TierSchG verfügen, nur um nochmals dem Vorurteil Rechnung zu tragen, man würde sich wehren, weil man Angst vor der Prüfung hätte…
Ich bin kein Hundetrainer, und daher tangiert es mich nicht direkt.
Aber wer sich die höchst unterschiedlichen Regelungen, oder den Fragenkatalog mal etwas genauer ansieht und ein wenig Ahnung von Hunden und Trainern hat, kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.
Vielen Dank, für diesen Artikel!
Allein die Kommentare bestätigen das Niveau und die Ausführungen bestimmter Trainer, die offensichtlich Probleme damit haben, Know How und Qualifikation nachzuweisen.
Einer der wenigen sinnvollen Gesetze die jemals mit dem § 11 zum Schutz der Tiere und der Verbraucher im Bundestag verabschiedet wurde.
Ich hoffe, dass bei der Umsetzung weiterhin konsequent dafür gesorgt wird, dass endlich die “Spreu” von “Weizen” getrennt wird und Scharlatene, die seit Jahren den ahnungslosen Hundebesitzern das Geld aus der Tasche ziehen, vom Markt verschwinden.
Außerdem gibt es in Deutschland inzwischen mehr fragwürdige Hundetrainer als Hunde….
Tierschutz bedeutet auch Menschenschutz und dies muss endlich über den § 11 des Tierschutzgesetz im Interesse, der Tiere und Menschen umgesetzt werden.
Offensichtlich haben kompetente und qualifizierte Trainer keine Probleme damit den Nachweis zur Sachkunde durch eine Prüfung zu erbringen.
Wie ich feststellte, machen gegen eine solche Überprüfung vor allem ewig gestrige, oldschool Hardliner und die die nicht einmal wissen wie Lernpsychologie geschrieben wird, Ärger. Brauchen wir solche gewaltbereiten Trainer auf dem Markt? Ich finde nein! Schon längst nicht mehr!!
Alle Trainer und Trainerinnen, die ich kenne (und dass sind mehrere hundert) sind keine oldschool-Hardliner, sondern werden zum Teil sogar “Wattebäuschenwerfer” bezeichnet.
Alle wenden sich eindeutig gegen die Regelung, dass die Trainer in den Vereinen ausgenommen wurden, sind doch fast alle “Hardliner-Vorfälle” der letzten Jahre in Vereinen oder bei der Polizei gewesen.
Alle sind für eine Regelung für zukünftige Hundetrainer, aber dann doch bitte den normalen Weg bei einem Beruf:
Erst kommt das Berufsbild, dann die Ausbildungsbetriebe und Ausbildungzeit. Nun werden Prüfungsanforderungen, die sich nach dem Berufsbild orientieren formuliert und dann wird geprüft. Und alles wird nicht von berufsfremden Personen postuliert, sondern von Fachleuten, die diese Tätigkeit (die nun Beruf werden soll) schon längere Zeit ausüben.
So ist es bei vielen Berufen gewesen.
Und hier fängt man am Ende an. Und das soll richtig sein?
Ich habe keine Probleme damit, meine Kompetenz und Qualität nachzuweisen. Ich mache es seit über einem Jahrzehnt täglich – bei unseren Kunden und ihren Hunden. Fast die gesamte Zeit war ich sachkundig, häufig habe ich bei auffälligen Hunden “Gutachten” für die Ordnungsämter verfasst. Teilweise wurden Hunde zu uns geschickt.
Und seit 1.8.14 bin ich nicht mehr sachkundig.
Nebenbei: Viele der Hundetrainer, die sich gegen die UMSETZUNG des § 11 richten, haben bereits die Zulassung von den Ämtern erhalten.
Es wäre sinnvoller gewesen, sich erst einmal zu informieren, anstatt die bekannten Aussagen weiter zu wiederholen, werden sie dadurch nicht richtiger.
PS: wir haben in Deutschland ca. 3 Millionen Hunde. Die annähernd genaue Anzahl der gewerbsmäßigen Hundetrainer kann keiner angeben.
Das ist der seit langem am schlechtesten recherchierteste Beitrag zu dem Thema, den ich bis jetzt gelesen habe. Da weiß ich gar nicht, wo ich mit der Kritik an- oder aufhören soll.
Mal abgesehen von der oft nicht vorhandenen Rechtschreibung – das tut zwar nichts zur Sache, fällt aber unangenehm auf, würde ich der Verfasserin gerne die Infoseite http://www.sachkunde-hundetrainer.de an´s Herz legen.
Kaum ein Trainer ist gegen den § 11 TierSchG, fast alle begrüßen dies, die Kritik richtet sich gegen die willkürliche Umsetzung, die dadurch entstanden ist, dass ein Bundesgesetz ohne Durchführungsverordnung an die Länder durchgereicht wurde und die Länder es an rund 500 Veterinärämter abgewälzt haben. So entscheiden 500 Ämter nach ihren persönlichen Kriterien. Die Sachkunde eines Hundetrainers wechselt bei einer Reise durch Deutschland alle paar Kilometer. “Hier wäre ich sachkundig, dort nicht, hier wieder ja, dort nicht.”
Bitte setzen Sie sich doch mal mit den Erstellern der Infoseite zusammen und lesen sie die Erfahrungsberichte von betroffenen Hundetrainern. Oder lesen Sie Beiträge von anderen Kollegen, die viele Betroffene interviewt haben und sich ein Bild über die Gesamtlage machten. Aktuell finden Sie einen informativen Beitrag in der Rheinischen Post.
Wenn Sie auch die andere Seite der Medaille kennen lernen, dann begreifen Sie vielleicht eher, wogegen sich die Kritik vieler Hundetrainer richtet.
Übrigens habe auch ich mich an meinen Landtagsabgeordneten gewandt – bei Kaffee und Kuchen. Ich habe niemanden bedroht oder beschimpft. So funktioniert doch auch Demokratie oder?
Und ich kann, bei aller Kritik an der Umsetzung, sehr wohl auch die schwierige Lage der Veterinärämter erkennen. Die sind auch allein gelassen und müssen es ausbaden, dass der Gesetzgeber nicht bis zum Schluss seine Arbeit erledigt hat.
Also, wenn Sie die andere Seite der Medaille kennen lernen wollen – einfach melden. Wir Hundetrainer freuen uns.
Liebe Frau Winkler,
sehr treffend formuliert.
Auch ich habe niemanden beschimpft als ich mit dieser Regelung konfrontiert wurde. Und von einem “Schlangennest” ist das Verhalten aller mir bekannten Hundetrainer weit entfernt. Die von Ihnen benannte homepage )ww.sachkunde-hundetrainer.de) ist allen interessierten Lesern wärmstens ans Herz zu legen.
Herzliche Grüße
H. Weigand
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: der Artikel umfasst nicht im Ansatz, mit was für unmenschlichen Bedingungen Hundetrainer, auch langjährige ohne jede Beanstandung bisher, bei der Umsetzung des 11er konfrontiert werden. Das Politisches Chaos ist NICHT die Schuld sich angeblich anstellender und ängstlicher Trainer. Ich fühle mich durch diesen Artikel duskriminiert und persönlich beleidigt. Vielleicht geht es ja allen besser, wenn Deutschland auf einen Schlag ein paar tausend Sozialhilfe- Empfänger mehr hat?
Bevor man einem solchen Artikel veröffentlicht, muss man sich einer Informationsbeschaffung stellen, denn einseitige beruchterstattung ist eine disqualifukation für jede Redaktion und den dahinterstehenden Verlag.
Also Hut ab vor dieser “Leistung”.
Offensichtlich ist, dass wir unter “gut recherchiert” verschiedene Vorstellungen haben.
1. Wo steht im Tierschutzgesetz (!) etwas von Sachkundeprüfung?
2. Das Tierschutzgesetz ist gem. § 1 zum Schutz der Tiere (wie Sie dann auch ein bisschen später schreiben). Für den Verbraucherschutz gibt andere Gesetze, z.B. Gewerbeordnung.
3. Warum wurden Vereinstrainer von den Vorschriften ausgenommen, gilt für deren Ausbildung keine Verpflichtung aus dem Tierschutzgesetz? Müssten sie deshalb nicht auch “zugelassen” werden?
4.Selbst erfahrenen Hundetrainern, die sich auch guten Gründen weigern eine Prüfung durchzuführen, wird gedroht, dass man ihre seit vielen Jahren unbeanstandeten Hundeschulen schließen wird.
5. ““Wir werden bis heute beschimpft, bedroht und beleidigt. Das dies so ein Schlangennest ist hätten wir nicht vermutet.” Diese Aussage ist richtig, dass passiert den Verweigerern dauernd. Wenn diese darauf hinweisen, dass sie von ihren Rechten Gebrauch machen, dann soll das eine Beschimpfung, Drohung oder Beleidigung sein? Sollte ein Mitglied der “4. Gewalt” im Staat, für die Beschneidung der rechtlichen Möglichkeiten gegen Verwaltungshandeln sein?
6. Es ist auch richtig, dass die AG diese “Grundsätze” als Voraussetzung für die Erlaubnis benannt hat.
Diese AG hat aber auch die Vorschriften der Allgemeinen Verwaltungsanweisung (AVV) als verbindlich für das Zulassungsverfahren benannt. Und danach ist eben eine Sachkundeprüfung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Wenn es bei der Einzelfallprüfung, die aber grundsätzlich bei bestehenden Hundeschulen nicht durchgeführt wird, zu begründenden Zweifeln an den fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten kommen sollte, dann kann ein Fachgespräch unter Hinzuziehung eines beamteten Tierarztes durchgeführt werden. Und die Unterschiede zwischen einem Gespräch und einer Prüfung sollten Ihnen geläufig sein.
7. Und dann ist da noch die große Gruppe von Hundetrainern, die sich von Tierärzten nicht prüfen lassen wollen, haben diese in der Regel erheblich weniger Ausbildung über Hundeverhalten und Hundeausbildung, als die “Prüflinge”. Woher sollten sie diese auch haben? Hundeausbildung ist kein Studienfach!
8. Es ist schon erstaunlich, warum Tierärzte geeignet sein sollen Hundetrainer zu prüfen. Das wäre, wie wenn Kinderärzte Erzieher oder Sozialarbeiter prüften.
9. Die Spitze ist jedoch, dass selbst Personen, die mehrere Semester an einer deutschen Uni Verhaltensbiologie Hunde studiert haben und seit mehreren Jahren eine Hundeschule betreiben, die Prüfung ablegen sollen.
Wenn sich die Autorin im Rahmen Ihrer Recherchen auch damit befasst hätte, dann wären Ihr diese eklatanten Fehlinformationen nicht passiert.
Ich würde sie gerne fachlich und sachlich informieren, damit solche Beiträge nicht wiederholt werden.
Ich möchte mich bei den Lesern dieses Kommentars für die teilweise schwierigen Formulierungen entschuldigen, aber es geht hier um Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen, die das Zulassungsverfahren rechtsverbindlich regeln.
Da liegen Sie in Ihrem Artikel aber meilenweit daneben. Bestimmte Hundetrainer verweigern, weil nie nicht mit dem Nachweis einverstanden sind, weil es keine bundesweit einheitlichen Regelungen gibt.
Wo der eine 50€ zahlt, darf der andere 2500€ zahlen.
Der Nachweis zählt auch nicht immer Bundesweit, so soll ich, da ich in 4 Lankreisen arbeite, 4 Nachweise erbringen!
Die Prüfungsfragen sind teilweise falsch beantwortet, dh. die Antworten varieren je nach Vet. Amt und sind veraltet.
In dem Prüfungskomitee sitzten teilweise auch andere Hundetrainer, die natürlich ihre Konkurrenz durchfallen lassen.
Es gibt keine bundeseinheitliche Prüfungsverordnung, keinen Gebührenkatalog, keine Datenschutzrichtlinien.
Die einen bekommen den Schein ohne Prüfungen, andere, lange berufstätige Trainer mit 20 Jahren Erfahrung und mehr, fallen durch.
Ausbilder von Huskys oder Blindenhunden, müssen den Test ebenfalls machen, ohne dass sie aber das Wissen eines Hundetrainers vorweisen können.
Ich als ausländischer Trainer, der auch in Deutschland arbeitet, muss den Elfer machen.
Meine Unsatzsteuernummer, wird aber als Gewerbeschein nicht annerkannt, also darf ich den Test nicht machen??! Sieben Vet.Ämter können mir nicht weiterhelfen und sind ratlos. An ausländische Trainer hat keiner gedacht.
Die Einen bekommen keine Auflagen, bei Anderen ist der Schein befristet, auf 1-2 Jahre.
Andere müssen Bedingungen erfüllen, die so kostenspielig sind (Hallen bauen, Kunstrasen anlegen auf einem 2000m² grossem Traningsgelände,…), dass sie sich das nicht leisten können.
Inzwischen bieten die Prüfer selber Vorbereitungsseminare an, damit die Teilnehmer durchkommen, Kosten bis zu 7000€!!
Betroffen von dem ganzen Unsinn sind keine Vereinstrainer, das sind auch die von Schäferhundvereinen, die mit Stachel-und Würdehalsband und Stromhalsbändern arbeiten.
Die dürfen ganz ohne Elfer arbeiten.
Der Herr Milan hat den Elfer nicht bestanden.
Darf in Deutschland nicht mehr an Hunden arbeiten, auch nicht im TV oder in seinen Büchern Anleitungen geben.
Seine Methoden mögen umstritten sein, aber seine Fachkenntnisse nicht. Deswegen ist er auch mehrfacher Millionär, und der kleine Veterinärstierarzt, der ihn geprüft hat, nicht.
Tierärzte sind automatisch nun auch Hundetrainer in Deutschland. Das ist so, als würde man sagen, dass jeder Kinderarzt nun auch als Lehrer arbeiten könnte.
Das in den Prüfungen 70% der Teilnehmer durch fallen ist ihnen bestimmt bewusst, auch das der Herr Rütter bis heute keinen Elfer hat?
Aber seine Sendungen laufer weiterhin im TV und seine Bücher werden verkauft.
Soviel zu Gleichheit.
Ich denke Sie haben da sehr voreilig Schlüsse gezogen, und viele Hundetrainer, die nun vor dem Aus stehen, beleidigt.
Ich habe nun 60% weniger Kunden, weil ich, aufgrund von bürokratischen Kuschelmuschel nicht mehr in Deutschland arbeiten darf.
Wenn Sie sich mit der Problematik befasst haben, wissen Sie bestimmt auch, dass der Elfer ausländischen Tierschutzprganisationen, Tierschützer und Züchter den Elfer ebenfalls vorschreibt. Jeder ausländiche Tierschützer und Züchter muss nun in Deutschland den Elfer machen, bevor der Hunde an Deutsche verkauft oder vermittelt.
Belgier, Franzosen zb: auch. Die müssen nun Deutsch lernen, die deutschen Gesetze auswendig kennen, die Bestimmumgender einzelnen Länder; und sie müssen sich mit kompliziert verschachtelten, Sätzen, voll mit (doppelten) Verneinungen der Prüfungen beschäftigen, an denen die, der deutschen Sprache mächtigen, Trainer scheitern.
Ich habe noch vergessen zu erwähnen, das bei der Aufstellung der Fragen, der berüchtigte Trainer Grewe (der Futternapfschläger und den Stromhalsbändern) beteiligt war.
MFG
Herbert Schneider
“…und es wird versucht Druck aufzubauen. Man würde sich an einen Minister oder an den zuständigen Landtagsabgeordneten wenden und sich beschweren.”
Man stelle sich vor:
es gibt tatsächlich Menschen, die sich mit politischen Mitteln gegen ein politisch verursachtes Chaos wenden möchten!
Na sowas. Wo kommen wir denn da hin?
“Dabei ist der §11 des Tierschutzgesetz klar geregelt und die Umsetztung seit 2013 bekannt”
Nein. Bekannt war lediglich, dass es eine Genehmigungspflich geben wird. Die Umsetzung des Gesetzes war ein Überraschungsei.
“Für alle Bundesländer ist aber genau festgelegt was überprüft und von den Trainern nachgewiesen werden muss.”
Warum gibt es dann keine landeseinheitlichen Regelungen, sondern Unterschiedliche von Kommune zu Kommune?
Redaktion: Beleidigungen und Beschimpfungen, sowie Verstösse gegen die Nettiquette werden gelöscht. Vielleicht sollten Sie bedenken, dass diese vielmehr beweisführend sind und das beschriebene Niveau bestäigen!
Null Einarbeitung in diese Materie über die Willkür der Behörden!
Keine Ahnung, dass die rechtlichen Grundlagen für diesen Umsetzungszirkus fehlen!
Klare Unterstützung des Monopolveruches, nur noch einige Institute zuzulassen.
Keine Kritik am nachweislichen Fehlverhalten der Behörden wie z.B. Datensammlung über Kunden und Zwangsauflage, dass nur voll geimpfte Hunde in die Hundeschule dürfen.
Es gibt keine Impfpflicht, weder für Zwei- noch für Vierbeiner!
Datenschutzrechlich relevant, bei den Auflagen von einem halben Dutzend persönlicher Angaben des Hundeschul-Kunden.
So, mal schau’n, ob auch nicht positive Kommentare eingestellt werden.
Ansonsten werde ich den original Artikel durch das Netz posten ink. Kommentar.