Von Tag zu Tag verkommt der Begriff „Tierschutz“ immer mehr zum Unwort. Die Verantwortung dafür tragen Menschen, die behaupten Tiere zu „retten“ allerdings keine Verantwortung hinterher übernehmen wollen.
Vor Kurzem viel mir folgender Satz in der Signatur sogenannter Tierschützer auf: „Wir retten Leben, was machst du Sinnvolles?“
Manchmal ist es sogar so, dass diese „Retter“ ich verwende, an dieser Stelle bewusst nicht das „Unwort Tierschützer“, dass um Auf- bzw. Übernahme von Tieren gebeten wird, für die es sehr wohl Personen oder Institutionen gibt, die zumindest die finanzielle Verantwortung hätten.
Da sind beispielsweise die Tiere, bei denen der Halter verstorben ist.
Aktuell sucht da der Clan der Retter, einen Platz für zwei Katzen, deren Halterin verstorben ist. Bei dem Satz, dass die Tierpension ja doch für den Sohn der Verstorbenen, so teuer wäre, wurde ich stutzig und fragte nach, warum denn dann der Sohn die Katzen nicht selbst übernähme?
Als Antwort kam, dass der Sohn ja die Katzen sofort hätte einschläfern lassen wollen, nur die Enkelin hätte dies verhindert. Auf den Vorschlag die zuständigen Behörden zu informieren, da es sich ja um „Erbgut“ handele und man nicht häppchenweise Erbe ausschlagen könne, kam keine Antwort mehr, allerdings ging der Aufruf für die Übername der Katzen, wegen der hohen Pensionskosten einige Tage später wieder durch das Netz.
Anstatt hier die Behörden zu involvieren, wird ganz bewusst versucht die Verantwortung auf gutgläubige, mitleidige Menschen zu übertragen, denen es wirklich noch um die Tiere geht.
Die „Retter“ schnitzen nach erfolgreicher Jagd, auf solche „Übernehmer“, eine weitere Kerbe in ihr virtuelles Totem und brüsten sich mit eben dieser Rettung. Zu tun damit hatten und haben sie allerdings reichlich wenig.
Ähnlich verhält es sich bei Tieren, meist Hunden, die unter falschen Voraussetzungen angeschafft wurden und dann wieder zurückgegeben werden sollen.
Die meisten Schutzverträge beinhalten ein Eigentumsvorbehaltrecht und fordern, wenn das vermittelte Tier nicht weiter gehalten werden kann, dass es an den Vermittler zurückgegeben wird.
Doch die Realität sieht oft ganz anders aus. Zuerst wird über die bösen Menschen hergezogen, die sich ein Tier anschaffen und dann doch nicht wollen, wobei die tatsächlichen Gründe der Rückgabe nur zu gerne verschwiegen werden, dann wird nach Pflegestellen gesucht, die möglichst alle anfallenden Kosten übernehmen oder besser, jemanden der das Tier ganz übernimmt.
Häufig findet man dann in solchen Aufrufen, Herdenschutzhunde, Hütehunde, Wind- und Jagdhunde, die mitten in einer Großstadt, in eine Etagenwohnung „vermittelt“ wurden, oft an Menschen, die genau diese Rassen von keinem Tierheim vermittelt bekamen.
Erneut werden sich gutgläubige Menschen finden, die diesen „Lebensrettern“ die Verantwortung abnehmen und für alle anfallenden Kosten aufkommen. Eben aus diesem Grund werden die Fehlvermittlungen eher mehr werden, als rückläufig. Es besteht ja kein Grund, bei der Auswahl des Tieres auf Stimmigkeit mit der Situation des Adoptanten einzugehen.
Dann kommt das Thema: Tiere aus schlechter Haltung.
In den seltensten Fällen werden diese Tiere von dem Personenkreis aufgenommen und versorgt, der von diesem Missstand Kenntnis bekommt. Oft erfahren dann die selbst ernannten Tierretter durch Nachbarn oder Bekannte der Halter von solchen Fällen. Doch wenn man denkt, dass diese „Tierretter“ sich um die vernachlässigten und oder gequälten Tiere kümmern, liegt man falsch.
Da wird dann die Kamera gezückt, mitleiderregende Fotos geschossen, die dann mit einem noch mitleiderregenderem Text durch das Internet geschickt werden. Mit der Aufforderung, dass sich doch gefälligst jemand bereit erklären solle, dem armen Tier zu helfen. Auch diese Machenschaft ist meist mit Erfolg gekrönt und die „Tieretter“ können wieder eine Kerbe schnitzen.
Auf die Idee die Behörden zu informieren, Anzeige zu erstatten, den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen kommen diese Leute nur sehr selten. Allerdings kommen diese Leute auch nicht auf die Idee, sich selbst um die bemitleidenswerten Wesen zu kümmern. Dabei geht es doch, so sagen diese Leute jedenfalls immer nur um die Tiere.
Das gleiche Verhalten findet auch in den Fällen statt, wenn ein Halter in eine vergitterte staatliche Unterkunft verbracht wird, wenn ein Tierhalter einen längeren Klinik- oder Rehaaufenthalt zu absolvieren hat oder auch in einem Heim untergebracht werden soll oder muss.
Vergessen wird dabei die rechtliche Grundlage, die besagt, dass im Zweifelsfall, hier zunächst die Ordnungsbehörde in der Pflicht ist und für die Unterbringungskosten in Vorlage zu treten hat. Den „Tierrettern“ ist zunächst aber wichtig, eine neue Kerbe in ihr virtuelles Totem zu schnitzen und sich damit in sozialen Netzwerken zu brüsten.
Wer führt heute noch private Tierschutzeinrichtungen?
Bei den meisten dieser Einrichtungen sind die Betreiber in einem Alter, in dem man eigentlich dabei ist, den Rentenantrag auszufüllen und sich auf seinen geruhsamen Lebensabend vorbereitet. Schon lange gibt es keine „Nachrücker“ mehr für solche Einrichtungen, die regelmäßig vor dem finanziellen Aus stehen, nur damit sich die „Tierretter“ weiter Kerben schnitzen können.
Doch was wird sein, wenn in den nächsten Jahren diese kleinen aber wertvollen und wichtigen Einrichtungen aus Alters- und finanziellen Gründen verschwinden?
Wohin werden dann die vielen nicht gewollten Tiere gebracht?
Werden dann auch in unserem Land Tötungen angeordnet, weil die Tiere nicht tierschutzgerecht untergebracht werden können?
Werden Albtraumtierheime, die es zur Genüge auch in Deutschland gibt, zur Tagesordnung?
Liebe echte Tierfreunde, so schwer es auch scheinen mag, lasst euch nicht weiter ausnutzen, zieht eben diese Leute, die euch mit ihrer Flut an Tieren immer wieder um „Hilfe“ angehen, zur Verantwortung.
Es ist genug, dass ihr 24 Stunden am Tag für diese ungewollten, vernachlässigten, gequälten Kreaturen da seid und eure ganze Kraft investiert. Übernehmt nicht auch noch die finanzielle Bürde, denn sind die finanziellen Belange abgesichert, dann gibt es vielleicht noch Hoffnung auf Nachwuchs, wenn es um die Betreuung dieser Geschöpfe geht.
Wer also ein herrenloses Tier rettet, muss dieses Tier nicht nur versorgen, tiermedizinisch untersuchen-, behandeln lassen, dafür aufkommen und anschliessend für dieses so lange liebevoll sorgen, bis ein geeigneter, dauerhafter, liebevoller Mensch und ein neues Zuhause gefunden wurde.
Zum Abschluss hier noch eine kurze Zusammenfassung eines Symposiums, eines Veterinäramtes:
1. Fundhunde, Katzen: Hier werden von Tierheimen und Tierschützern wohl die größten Fehler begangen.
Da die Einrichtungen, die Fundtiere aufnehmen, können meist Verträge mit den Ordnungsbehörden schließen, ist es fast überall soweit gekommen, dass die Ordnungsbehörden sich nach 30 Tagen aus der Verantwortung ziehen. Dies sollte unbedingt vermieden werden.
Denn solange keine solchen Verträge abgeschlossen werden, ist die Behörde verantwortlich für eine artgerechte Unterbringung.
Die Vereine und Einrichtungen sollten unbedingt Abstand von einer Übereignung durch die Behörde nehmen, denn dann ist diese sogar, im Zweifelsfall, bis zum Ableben des Tieres in der Verantwortung.
2. Ableben, Heimunterbringung, längere Reha oder gar Gefängnisaufenthalte:
Sollten weder Erben noch sonstige, eventuell unterhaltspflichtige Personen vorhanden sein, ist ebenfalls zunächst die Ordnungsbehörde Ansprechpartner und muss in Vorlage treten, bis geklärt ist, wer letztendlich für die Kosten aufzukommen hat.
Insbesondere bei Todesfällen sind zunächst die Erben in der Pflicht, da eine Ablehnung eines Teils der Erbschaft nicht möglich ist. Sollten die Erben das gesamte Erbe ablehnen, so kommt wieder die Behörde ins Spiel und muss für die Unterbringung aufkommen.
3. Beschlagnahmungen durch das Veterinäramt:
Hierbei ist bis zur Vermittlung oder dem Ableben des Tieres zunächst das Amt in der Pflicht, kann allerdings den Halter, von dem das Tier oder die Tiere sichergestellt wurden, in Regress nehmen.
Natürlich sind die „Unterhaltspflichtigen Personen“ oder die Ämter dazu berechtigt, sich selbst um eine ‚Vermittlung zu kümmern. Veterinärämter haben dazu in der Vergangenheit beispielsweise, Versteigerungen angeordnet, um aus der Verantwortung zu kommen.
Es nutzt allerdings niemandem, wenn man deshalb denkt, man müsse die Unterhaltspflichtigen Personen oder Behörden deshalb durch eine Übernahme des Tieres / der Tiere, aus der Verantwortung entlassen.
Als betreuende Einrichtung hat man auch hier ein gewisses Mitspracherecht und niemand darf ein Tier weitergeben, wenn eine artgerechte Haltung nicht gewährleistet werden kann.
Also liebe Tierfreunde, Schluss mit Abzocke durch Behörden oder verantwortungslose Erben und Halter.
Nehmt keine Tiere auf, wenn sie euch übereignet werden sollen. Wenn schon Verträge, dann so, dass eine Versorgung der Tiere immer finanziell abgesichert ist.
Michael Schlesinger ist Blogger, Journalist und überzeugter Tierschützer bei der Tierschutzinitiative Vorpommern e.V.
Foto:
Ich sehe es mit dem Tierschutz wie Sie. Allerdings muss ich zu ihrem ersten Abschnitt etwas anmerken.
Genau so einen Todesfall hatte ich im Freundeskreis. Die Kinder haben das Erbe ausgeschlagen, folglich hätte das Nachlaßgericht sich um die 2 zurück geblieben Katzen kümmern müssen! Das haben sie aber nicht, sondern die Hinterbliebenen mussten sich um die Katzen kümmern, trotz ausgeschlagenem Erbe!
Die Kinder hatten keine Möglichkeit die Katzen zu übernehmen, versuchten aber alles erdenkliche, sie aus der verwahrlosten Wohnung herraus zu bekommen.
Nicht ein Tierheim in der ganzen Umgebung war bereit die Tiere auf zu nehmen!
Die Tierschutzvereine und Katzengnadenhöfe zu überfüllt!
Also haben wir uns an das Veterinäramt gewendet. Was soll ich sagen, auch dort wurde nichts unternommen, außer der Auskunft, das Nachlassgericht wäre verantwortlich.
Wieder beim Nachlassgericht wurde die Zuständigkeit abgewiesen.
Letztendlich waren die Kinder ratlos und ich schockiert über den Tierschutz in Deutschland. Ich habe mich der beiden Katzen angenommen, sie aus der verwahrlosten Wohnung geholt, sie tierärztlich behandeln lassen.
Was soll ich sagen, 2 Katzen zwischen 15 & 17 Jahren zu vermitteln ist nicht einfach. Aber ich habe es letztendlich geschafft, ohne die Hilfe vom “Tierschutz” in Deutschland und ohne auf die Tränendrüse zu drücken!